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Nachbarkatze in Falle eingesperrt: 2250 Euro Strafe

Von Hannes Fehringer, 23. August 2018, 00:04 Uhr
Nachbarkatze in Falle eingesperrt: 2250 Euro Strafe
Um die Katze ging es gestern im Landesgericht Steyr. Bild: Symbolfoto: R. Wagner

WARTBERG AN DER KREMS. Polizei fand Zimmertiger "abgemagert und verängstigt" in Käfig. Täter wurde verurteilt.

Die Nachbarn, besonders deren drei Katzen, und Walter R. (59) aus Wartberg/Krems werden keine guten Freunde mehr werden. Der Kraftfahrer ist des Kots im Rasen und der Wühlspuren überdrüssig, die die vierbeinigen Besucher in seinem Garten hinterlassen. Also stellte er "zur Beweissicherung", dass die Nachbarkatzen die Grünflächen verdrecken, eine Lebendfalle auf. Prompt tappte "Ronja" von der Nachbarfamilie H. in den Käfig und Walter R. in die Mühlen der Justiz. Gestern saß der Mann, der über die Katzenplage in seinem Garten klagte, vor Richterin Petra Fahrenberger als mutmaßlicher Tierquäler.

Sandra H. hatte ihre Katze am Freitag, 6. Juli, vermisst, "Ronja" gerufen, aber der Vierbeiner kam über Nacht nicht heim. Am Sonntagvormittag hielt die Katzenhalterin wieder Nachschau, als vor dem Haus von Walter R. ein jämmerliches Miauen ihre Rufe beantwortete. Das Frauerl hatte die Klagelaute auf ihrem Handy aufgenommen, was Staatsanwältin Elisabeth Stellnberger als Beweismittel nachreichte.

Beide Streitparteien riefen die Polizei. Die Beamten fanden die Katze, die nach der Freilassung wegstob und schnurstracks ihren Fressnapf ansteuerte, "abgemagert, zitternd und verstört" vor, wie sie als Zeugen aussagten.

Einzelrichterin Fahrenberger glaubte Walter R. dessen Beteuerung nicht, "Ronja" erst am Sonntagvormittag gefangen und nur wenige Stunden eingesperrt zu haben: "Sie sind ein Tierquäler, der dem Tier unnötige Qualen zugefügt hat", sagte sie zum Angeklagten: "Was glauben Sie, was ein Tier fühlt, wenn es so eingesperrt wird?" Sie verurteilte den unbescholtenen Bürger wegen Tierquälerei zu unbedingt 2250 Euro Geldstrafe und Verfahrenskosten von 500 Euro. Walter R. nahm das Urteil an, Staatsanwältin Stellnberger gab keine Erklärung ab – daher nicht rechtskräftig.

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