Tankstellenpächter schoss mit Pistole flüchtenden Einbrechern nach
SIPBACHZELL. 60-Jähriger hörte Alarmanlage und schaute mit Waffe nach dem Rechten – Schüsse könnten gerichtliches Nachspiel für ihn haben.
Nach einem Einbruch in eine Tankstelle in Sipbachzell im Bezirk Wels-Land sind in der Nacht auf Dienstag mehrere Schüsse gefallen. Während die Täter unerkannt flüchten konnten, hat die Schussabgabe für den Hauseigentümer möglicherweise ein gerichtliches Nachspiel.
Es war kurz vor 1 Uhr früh, als der 60-jährige Tankstellenbetreiber laut Polizei von der Alarmanlage aufgeschreckt wurde. Er griff zu seiner Pistole und schaute in der Dunkelheit nach dem Rechten. Tatsächlich hatten Einbrecher die Glastür zum Tankstellenshop aufgezwängt und den Verkaufsraum durchsucht. Dabei lösten sie den Alarm aus und zogen damit die Aufmerksamkeit des 60-jährigen Pächters auf sich. „Die Waffe besitzt der Mann legal“, sagt Polizeisprecher Michael Babl. Die Einbrecher – wie viele es waren, ist noch unklar – dürften den Mann gehört haben, denn sie saßen bereits in ihrem Auto und traten die Flucht an. Der 60-Jährige wollte die Täter offenbar stoppen und schoss laut erster Aussage mehrmals in die Richtung eines Vorderreifens des Fluchtfahrzeugs, dessen Farbe und Fabrikat nicht bekannt sind. Die Einbrecher konnten dennoch entkommen, auch eine sofort eingeleitete Großfahndung blieb ohne Erfolg. Zunächst war unklar, was die Täter mitgehen ließen, schließlich stand fest: „Es waren mehrere Stangen Zigaretten“, sagt Babl. Das Landeskriminalamt Oberösterreich hat die Ermittlungen übernommen, auch gegen den 60-Jährigen.
„Es könnte sein, dass für den Tankstellenpächter strafrechtlich etwas hängen bleibt. Es stellt sich die Frage, ob ein unmittelbar drohender Angriff vorlag“, sagt Silke Enzlmüller, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels, die aktuell Ermittlungen wegen des Vergehens der Nötigung nach § 105 StGB (Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 720 Tagessätzen Geldstrafe) führt. Eine Schussabgabe kann grundsätzlich als gefährliche Drohung im Sinne dieser Bestimmung gewertet werden. „Derzeit ist noch alles offen, die Nötigung ist nur die Erstannahme“, sagt die Staatsanwältin. Ob der Tankstellenbetreiber sich letztendlich auch in diesem Sinne strafrechtlich verantworten muss, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.
Notwehrsituation wird geprüft
„Allenfalls wird auch eine allfällige Notwehrsituation zu prüfen sein. Eine solche liegt grundsätzlich bei einem gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Angriff auf beispielsweise Leben, körperliche Unversehrtheit oder Vermögen vor“, sagt Enzlmüller. Sollten die Ermittlungen also eine derartige Notwehrsituation für den Tankstellenbetreiber ergeben, müsste im nächsten Schritt geprüft werden, ob die Schussabgabe angemessen war. „Sollte dies der Fall sein, wäre sein Verhalten sanktionslos.“
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Jetzt schiesst einer, weil er einen Einbrecher ertappt hat.
Das nächste Mal, weil ihm ein Anderer die Vorfahrt genommen hat. Und bald, weil er ihn schief angeschaut hat.
Die Amerikanismen hierzulande werden immer mehr. Waffen machen die Welt ja gleich viel sicherer.
Es macht eben einen Unterschied ob die Sonne Sie erhellt,
oder ob Ihnen ein Licht aufgeht.
Die Sonne läßt sie erstrahlen,
für das Andere wird es höchste Zeit !
Das hat auch etwas gutes. Wenn jeder gut trifft, gibt es bald keine Einbrecher mehr.
Bis das der Letzte erwischt wird der schief schaut wird es ein bischen laenger dauern.
Aber danach kann die Welt sicher sicherer sein.
Anscheinend ist es komplett normal das man als Tankstellenpächter eine Pistole hat, und damit auch jemanden ermorden kann. Bevor man eine solche Waffe benützt, sollte man geübt sein.
Die Menschen denken sich, sie haben eine Knarre in der Hand, und wurscht. Es ist doch so arg, auf jemanden zu schießen, und eventuell zu erschießen.
Ich check das nicht. Scheiß Geld.
Natürlich ist es normal , daß jeder unbescholtene Mensch
eine Waffenbesitzkarte beantragen kann
u. damit eine Waffe besitzen darf.
Weil Tankstellenbetreiber besonders gefährdet sind,
wie die div. Vorfälle zeigen,
wäre auch ein Waffenpass (zum Führen einer Waffe) möglich.
Der war nur auf der Osterhasenjagd, da er ihm seine Eier verstckt hat.
§ 6. Waffengebrauchsgesetz 1969
(1) Zweck des Waffengebrauches gegen Menschen darf nur sein, angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen. In den Fällen des § 2 Z 2 bis 5 darf der durch den Waffengebrauch zu erwartende Schaden nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg stehen.
Ende Gelände
da Großvater hat immer gsagt wenn die Zigeuner in 60 Jahren zum Hühnerstehelen gekommen sind, hatten Sie Glück wenn sie d Schrot vor dem Hund erwischt hat
Haltet den Schützen.............
Der gute braucht unbedingt ein Schießtraining! Ein zweites mal sollen so Fehlschüsse nicht mer passieren?
Ja,ja hinterher ist jeder noch schlauer was er getan hätte,
Sie auch ? ? ?
Weyermark hast du gelesen das ich eine Meinung abgegeben habe hast zuviel Ostereier gerfressen
Ich hätte es mir denken können:
Bei Ihnen zu Hause wird gefressen !
Kannst nur blöde Bemerkungen von dir geben W......
Sicher !
Damit auch für dich Etwas dabei ist-ah, frißt !
A....... bleibt A.......
Niemand ist so Wichtig dass er nicht freundlich zu anderen sein kann
Was aber sollte unfreundlich sein,
wenn ich ihn frage, ober wie wir auch zu den Schlauen gehört?
Oder meinen'S
weil er mich fragt, ob ich zu viele Ostereier gefressen hätte ?
oder weil er mich A. . . bleibt A. . . . nennt?
Das nehme ich Leuten mit niedrigem Niveau, wie dem seinen, nicht so übel.
Er hat wahrscheinlich zu Hause
nichts Anderes als Fressen gelernt !
Was hatten an meinen Kommentar aus zusetzen,die Retourkutsche vertragen sie nicht mit ihren niedrigen Niveau,sie werden wahrscheinlich mit ihren Tieren in der Küche fressen.
Das hat jetzt wirklich Niveau - das Ihr(r)e !
Willst du etwa Einbrecher verteidigen?
Für mich ist es schon so dass mein Besitz dass wichtigste im Leben ist und sich daran vergreifen zu wollen ist so ziemlich das verwerflichste was ein Mensch einem anderen antun kann.
"Für mich ist es schon so dass mein Besitz dass wichtigste im Leben ist" - eine schöne, klassisch-materialistische Einstellung, eines Bauern mit Deinem archaischem Weltbild durchaus würdig.
Wenn Du schlagartig verarmst, weil Dir Einbrecher "was weggetragen haben"...
Um beim Beispiel des Dudlers zu bleiben: Mit Deiner mittelalterlichen Einstellung kannst dann ja sicher auch gut damit leben, wen von hinten erschossen zu haben, der bspw. mit einer Flasche Wodka und ein paar Packungen Zigaretten davon gerannt ist...
.....und du redest wie ein Besitzloser.
Um deine Frage zu beantworten: mir bedeutet das Leben anderer Menschen gar nix. Ich amüsiere mich wenn de Booterl im Mittelmeer untergehn, mir is wurscht wenn sie wer mit Auto darrennt....a wenns a Spezi woar. So was wie "Gefühle" kenn i net
Sinnlos.
Kleinkinder und Kommunisten kenne mein und dein nicht.
Bei Erwachsenen ist das eine Entwicklungsstoerung.
Mein tiefstes Beileid ins Mühlviertel! Familie, Freunde, Nachbarn? Alles nix vorhanden, oder nix wert?
Schon.....trotzdem hob i nu nia greart, egal 8b i Geschwister oder Freind eigrobn hob.
Daher bin i immer für die Totenbergungen, etc. zuständig, weil mir des nix tut.
Mühl4tler, Du musst einem fast leid tun, wenn Dir Menschen wurscht sind und nur Besitz für Dich zählt. Da ist in Deinem Elternhaus wohl einiges schief gelaufen.
Blablabla.....
P.S. natürlich kommts drauf an WER es ist......aber der Rumöne, Pole,....der zum einbrechen über die Grenze kommt ist für mich weniger wert als eine Fliege.
MIR geht der eiserne Vorhang massiv ab, obwohl ich nur mehr im Kinderalter erlebt hab
Und wenn es ein Franzose wäre?
Das selbe. Genau so wie wenn es ein Deutscher oder auch Österreicher wäre.
Nur letztere hat man halt von Haus aus im Land, die kann man schlecht verjagen
Alles klar, Dann frag ich gar nicht mehr was Sie für ein Mensch sind.
Und bei dir kann man es sich auch denken. Sicher so ein links angechauchter, der jeden Verbrecher in Schutz nimmt, weil "er wurde ja dazu getrieben"......und selber wahrscheinlich a nur in einer Wohnung gnotzn.Vergeudete Zeit
Ellhell, da stellt sich zuerst die Frage nach Ihrem Elternhaus, wenn Sie bis jetzt noch nicht zwischen Mein und Dein unterscheiden können. Tolerante Einstellungen sind immer individuell und brauchen schon gar nicht in Richtung Nichtösterreicher ausgeweitet werden.
SRV war wie ich bemerkt habe einige Zeit nicht da.
Vielleicht war er unter den "Aktivisten" rund um Hebein, welche
die Autobahn lahmgelegt haben, um die Abschiebung rechtskräftiger
afghanischer Verbrecher zu verhindern?
Seinen Aussagen gemäß ist ihm das zuzutrauen.
Leicht möglich. Hat sich ersatzweise als abzuschiebender Flüchtling angeboten, um günstigst nach Afghanistan zu gelangen.
Ihre "melodische" Sprechweise, ohne Hebungen und Senkungen, wird dort bald gefragt sein.
Ich glaube auch das hier keine Notwehr bestanden hat, aber mir ist es lieber der Täter kommt zu Schaden bevor es zu Gewalt am Opfer kommt
Prinzipiell tut mir kein Einbrecher leid der angeschossen wird. Das gehört zum Berufsrisiko.
Allerdings halte ich es schon für sehr fragwürdig ein "flüchtendes Fahrzeug" unter Beschuss zu nehmen, ohne genau zu wissen dass da die Täter drinnen sitzen.
Im schlimmsten Fall hätten da auch Zeugen drin sitzen können die den Einbrechern nachfahren wollten.
Ich würde jedenfalls niemals von der Schusswaffe Gebrauch machen wenn ich nicht absolut sicher bin bzw. unmittelbar bedroht werde.
Von möglichen Unbeteiligten jetzt mal ganz abgesehen, die verletzt werden könnten.
Im "flüchtenden Fahrzeug", um 0.50 Uhr, in einer Gegend, wo um die Zeit nur Fuchs und Hase unterwegs sind, sind aber ganz sicher keine Unbeteiligten gesessen! Da braucht man aus dem Tankstellenbesitzer keinen unüberlegten Revolverheld machen, der wird schon gewusst haben, wem er nachschießt.
Freilich, bei unseren Gesetzen wär es besser, er hätt ihnen noch die Kassa nachgetragen anstatt ihnen klar zu machen, dass sie es bei seiner Tankstelle besser nie wieder versuchen. Von daher gesehen, völlig richtig gehandelt, dem Gesindel ist beim Schuss hoffentlich der A auf Grundeis gegangen.
"Von daher gesehen, völlig richtig gehandelt"
Nein, eben nicht - flüchtenden Personen hinterher schießen fällt weder unter Verteidigung des Eigentums, noch unter Notwehr etc...
Der gute Herr wird schon seine Probleme wegen dieser unüberlegten Aktion bekommen - und das völlig zurecht.
Ganz so stimmt das rechtlich nicht.
Wenn dir einer Hausnummer deine Sammlung an Goldmünzen, Goldbarren, deine Schweizer Uhrensammlung oder von mir aus auch all dein Bargeld das du "dank" der
hohen Zinsen unter dem Kopfpolster hattest, stiehlt, ist die Verhältnismäßigkeit
eine andere. Denn dann raubt er dir u. U. deine Existenz.
Aha, ein paar Kilometer von Sattledt entfernt und an einer Bundestrasse ist ein Platz, wo sich um Mitternacht überhaupt nix tut.
Kennen Sie die Gegend?
Ich würde gleich gar keine Schuss- oder sonstige Waffe daheim haben wollen, die dann eventuell gegen mich selbst eingesetzt wird.
Die Alarmanlage hat angeschlagen, alles richtig gemacht.
2Good..., Sie haben bestimmt Recht. Der Tankstellenbesitzer wird, sollte er keinen Waffenpass besitzen, was ich annehme, sondern nur eine WBK, mit Bezirkshauptmannschaft seine Probleme bekommen, wenn er nichtbedroht auf flüchtende Fahrzeuge schießt, in dem sich Menschen befinden. Dass man stinkenden Abfall, der zwischen Mein und Dein nicht unterscheiden will, auch wenn es sich "nur" um Zigaretten oder Whisky handelt, zusätzlich markieren sollte können, liegt im meinem Vorstellungsbereich. Ich selbst habe einen friedliebenden Hund der oberen Mittelgewichtsklasse großgezogen und Inhaber einer WBK als Mitglied eines Sportschützenvereins.
Was macht in dem Fall den Unterschied aus, ob WBK oder WP?
Wenn es sein Grundstück war ist da kein Unterschied.
Wenn sich die Tankstelle jenseits der Straße befindet, sehr wohl.
Sei es wie es sei: Hinterherschießen ist immer scheixxe.
Ein echter Schnapp - Schuss ins Knie des Schützen !
Weil in Österreich der Täterschutz Vorrang hat.
Täterinnen - soviel Zeit muss sein .....
Naja, zum einen geht es um Verhältnismäßigkeit, zum anderen geht es darum nicht Unbeteiligte zu gefährden.
Der Verhältnismäßigkeit werden leider gesetzliche Riegel vorgeschoben. Mir wäre nämlich mein Besitz sicher mehr wert als eines Leben, der sich daran vergreifen will. Das ist fix.
Auch wenn ich keine Waffe habe, ich würde einen Einbrecher wohl mit bloßen Händen erwürgen und dann wahrscheinlich selber bestraft werden, so ist das leider bei uns.