Wegerecht-Streit beschäftigt Scharnsteins Ortspolitik
SCHARNSTEIN. Gemeindeverantwortliche prüfen die Einschaltung des Gerichts.
Anrainer in den Scharnsteiner Siedlungen Obersperr, Sperrwald und Untersperr kämpfen seit Jahren um die Wiedererrichtung eines Gehwegs, der ihre Siedlungen miteinander verbindet und über zwei Privatgrundstücke verläuft. Im Juni 2017 hat eine Grundbesitzerin den Weg abgesperrt. Die Anrainer wenden ein, dass der Weg schon so lange benutzt wurde, dass es ein öffentliches Wegerecht gibt. Die Besitzerin hält entgegen, dass der Weg im Verlauf der Zeit mehrfach verlegt wurde und deshalb kein Wegerecht existiert.
Frist endet in wenigen Tagen
Die Gemeinde hat nach der Absperrung des Wegs drei Jahre Zeit, das Wegerecht auf dem Gerichtsweg einzufordern. Diese Frist läuft am 21. Juni aus. Die SPÖ forderte bereits im Mai im Gemeinderat, das Wegerecht offiziell einzufordern, setzte sich damit aber nicht durch. "Ich will zuerst von Juristen wissen, ob wir überhaupt eine Chance haben", sagt Bürgermeister Rudolf Raffelsberger (ÖVP). "Wir können nicht Steuergelder für Gerichtsprozesse ausgeben, die wir möglicherweise ohnehin verlieren."
Gestern Abend fand ein Treffen aller Beteiligten und der Ortspolitik statt, bei dem beide Konfliktparteien Anwälte dabeihatten. Die Kosten für den Anraineranwalt übernahm die Gemeinde. "In den kommenden Tagen entscheiden wir dann, ob wir den Gerichtsweg einschlagen", so Bürgermeister Raffelsberger.
Vizebürgermeister Max Ebenführer (SPÖ) wirft Raffelsberger vor, insgeheim hinter den Grundbesitzern zu stehen. Deren Grundstücke würden ohne Wegerecht im Wert steigen und könnten lukrativ in Bauland umgewandelt werden. "Anträge für Bauparzellierungen scheinen bald bevorzustehen", mutmaßt Ebenführer. Raffelsberger weist das vehement zurück. "Das ist eine Unterstellung, die völlig aus der Luft gegriffen ist", sagt er. "Es liegt kein Umwidmungsantrag auf dem Tisch, und ich weiß auch von keinem."
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