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Prozess im Schneestangen-Mord: 18 Jahre Haft, Einweisung in Anstalt

Von Robert Stammler, 13. Juli 2023, 18:58 Uhr
PROZESS NACH BLUTTAT MIT SCHNEESTANGEN
Samuel Z. musste sich wegen Mordes vor dem Schwurgericht verantworten. Bild: VERENA LEISS (APA)

LINZ. 18 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt wegen Femizids - so lautet am Donnerstagabend das Urteil für einen 19-Jährigen, der in Bad Leonfelden eine Bekannte ermordet haben soll.

Ein 19-Jähriger, der im Februar eine Gleichaltrige mit Schneestangen getötet haben soll, ist am Donnerstag in Linz wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, denn ein Gutachten hatte ihm Gefährlichkeit und Wiederholungsgefahr attestiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig des Mordes und des versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig. Als jungem Erwachsenen drohten dem 19-Jährigen zehn bis 20 Jahre Haft, lebenslang gibt es in dieser Altersgruppe nicht. Verhängt wurden 18 Jahre. Angesichts der Brutalität der Tat sei "nichts anderes denkbar gewesen als der obere Rand des Strafrahmens", sagte der Vorsitzende des Geschworenensenats in der Urteilsbegründung. Dementsprechend hoch fielen auch die Privatbeteiligtenzusprüche aus: Insgesamt muss der Angeklagte den Angehörigen 145.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen und zudem die Begräbniskosten.

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Ein Rückblick auf den Prozesstag

Der Schwurgerichtsaal ist bis auf den letzten Platz gefüllt, als Samuel Z. auf der Anklagebank Platz nimmt. Er wird von Justizbeamten und Kameraleuten umzingelt. In seinen Händen hält der 19-Jährige einen A4-Zettel. Er weigert sich, Fragen zu beantworten. Stattdessen gibt er ein Statement ab, eine kurze Erklärung, für das, was in der Nacht auf den 12. Februar geschehen war. 

"Ich wage den Versuch mich aufrecht zu entschuldigen, auch wenn es dafür keine Entschuldigung gibt", liest er vor. Er übernehme "die volle Verantwortung", und es vergehe kein Tag, an dem er nicht über den "verhängnisvollen Abend" nachdenken müsse. Seine - wie er sagt, "Kurzschlusshandlung" - führe er auf "ein Sammelsurium von Umständen" zurück wie den Konsum von "Substanzen", Alkohol und Medikamenten sowie eine Spielsucht. "Ich bitte um ein mildes Urteil und werde keine weiteren Fragen beantworten", so die abschließenden Worte des Angeklagten. Die Frage des Richters, ob dies seine eigenen seien, bejaht Samuel Z. 

Video: OÖN-Redakteur Robert Stammler analysiert die Urteilsfindung

Gutachten: Zurechnungsfähig und gefährlich

Wie berichtet, soll er seine Bekannte (19) am Heimweg von einem Casino in Tschechien zunächst geschlagen und dann mit zwei Schneestangen getötet haben. Am Morgen danach fand ein Autofahrer die Leiche der Schülerin auf einem Forstweg in Bad Leonfelden. "Stefanies Todeskampf dauerte eine halbe Stunde", verliest der Richter aus dem Akt.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner begutachtete den jungen Mann. Sie sieht eine pathologische Spielsucht ebenso wenig wie eine Schizophrenie, von der der Angeklagte immer behauptet habe, daran zu leiden. Sie bescheinigt dem 19-Jährigen in ihrem Gutachten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und die Gefahr, dass er wieder ähnliche Taten begehen könnte. Wenn er in Rage gerät, seien schwere Körperverletzungen bis hin zu Tötungsdelikten zu befürchten. Ein Prognosetool, das auf dem Verhalten von Straftätern beruhe, habe den Angeklagten in die sechste von sieben Risiko-Kategorien eingeordnet.

Zur angeklagten Tat habe er ihr geschildert, er habe es "zu Ende bringen wollen", weil er Angst gehabt habe, die 19-Jährige könnte ihn anzeigen, nachdem er sie geschlagen hatte. Er habe sogar in den Raum gestellt, ob es nicht sogar Notwehr gewesen sein könnte, die Frau zu töten, weil sich diese ja heftig gewehrt habe. "Er badet in Selbstmitleid. Das ist die typische Haltung des Narzissten."

Kastner schilderte eine problematische Kindheit des Angeklagten mit einer psychisch schwer kranken Mutter. Aufgrund seiner Geschichte und nicht allzu hoher Intelligenz sei er an mehreren Ausbildungsplätzen gescheitert und habe begonnen, "die Opferrolle einzunehmen". Im Vorjahr sei er zu einer Psychiaterin gegangen und habe gesagt, er höre Stimmen. Die Ärztin habe zwar den Verdacht geäußert, dass sich eine Schizophrenie entwickeln könnte, stellte aber keine entsprechende Diagnose, betonte Kastner, und der Angeklagte sei dann auch nicht mehr hingegangen. Er habe allerdings in seinem Umfeld erzählt, er leide an Schizophrenie, "was faktisch nicht der Fall ist", ihn aber in die Lage versetzt habe, nicht arbeiten zu müssen. Angesichts seiner Geldprobleme habe er die fixe Idee entwickelt, im Casino den Jackpot knacken zu können.

Lebenslang rechtlich nicht möglich

Wird Samuel Z. verurteilt, drohen ihm zehn bis 20 Jahre Haft. Lebenslang gibt es in seiner Altersgruppe nicht. Die Staatsanwaltschaft will neben einer Verurteilung auch eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Ein Urteil könnte schon am frühen Abend fallen. 

Zu Beginn des Prozesses stellt der Verteidiger von Samuel Z. einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Es gehe "um den höchst persönlichen Lebensbereich und die Psyche des Angeklagten", so seine Begründung. Das Gericht gibt dem Antrag nicht statt. Die Zuhörer dürfen im Saal bleiben. Was sie erwartet, ist "starker Tobak", warnt der Gerichtsmediziner Harald Meyer. "Es sind so viele Verletzungen, dass ich nicht weiß, wo ich beginnen soll", sagt er, und blickt auf die bereit gestellte Videoleinwand. 

Er berichtet von zahlreichen Verletzungen an Kopf, Hals und im Brustbereich durch massive Fußtritte und tiefe Stiche mit einem stumpfen zylindrischen Gegenstand, wohl einer Schneestange. Er selbst habe noch nie eine solche Ansammlung von Verletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung, die so tief in den Körper eingedrungen seien, gesehen, sagte der stellvertretende Leiter der Salzburger Gerichtsmedizin. Der Angeklagte sieht bei dem bebilderten Vortrag weg.

Was in der Mordnacht und am Tag danach geschah

Zuvor verlas der Staatsanwalt die Anklage. Es sei vier Uhr Früh gewesen, als Samuel und Stefanie zu einem Waldstück nahe des Skigebiets Sternstein gefahren waren. Nach Intimitäten seien beide aus dem BMW ausgestiegen. Der damals 18-Jährige nahm eine Schneestange, begann damit zu spielen. Es kam zum Streit. Laut Anklage sei der junge Mann verärgert gewesen, weil er Geld im Casino verloren hatte. "Plötzlich bekam er so eine Wut, dass er seiner Freundin mit der Stange in den Nacken und gegen den Kopf schlug", liest der Staatsanwalt aus dem Akt vor. 

Es dürfte zu einem regelrechten Kampf gekommen sein, bei dem die Schülerin noch mit dem Auto flüchten wollte, aber in einer Schneewechte stecken blieb. Der Bursch soll sie daraufhin mit einer zweiten Schneestange getötet haben.

Der Angeklagte sei dann am Heimweg noch bei einer Tankstelle gewesen, wo er seine blutige Kleidung mit einem Wildunfall begründete, schilderte der Staatsanwalt. Am nächsten Tag sagte er zu Hause, er fahre zur Polizei. Dort habe er nach einem Einbruchsversuch in einen Hofladen, wegen dem er ebenfalls angeklagt ist, einen Termin gehabt. Stattdessen sei er aber in einen Wald gefahren und habe die in seinem Auto zurückgebliebenen Habseligkeiten der Toten und seine blutige Kleidung entsorgt.

Staatsanwalt: Angeklagter hatte Tötungsvorsatz

Bei der Polizei sagte der damals 18-Jährige, dass er das Auto so rasch wie möglich "über Export verkaufen" und nach Kanada flüchten wollte, er habe bereits nach Flügen gesucht. Dass er sich dann doch gestellt habe, sei dem Drängen seines Bruders zu verdanken, dem er die Tat gestanden hatte. Für den Staatsanwalt ist klar, dass der Angeklagte einen Tötungsvorsatz gehabt habe, das habe dieser schließlich selbst eingeräumt.

Er habe der Anklage "nichts entgegenzusetzen", sagte der Verteidiger, sein Mandant werde die volle Verantwortung übernehmen. 

Die OÖN sind bei dem Prozess vor Ort, der Artikel wird laufend aktualisiert. 

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler
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