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Mit Auto überschlagen: Alko-Lenker verletzt
BRAUNAU. In einem alkoholisierten Zustand verursachte ein 29-Jähriger einen Unfall und zog sich Verletzungen unbestimmten Grades zu.
Der 29-Jährige konnte sich mit Unterstützung von Ersthelfern befreien. Ein Alkovortest ergab den Verdacht einer Alkoholisierung. Der Lenker erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und wurde nach der Erstversorgung durch den hausärztlichen Notdienst ins Krankenhaus Braunau eingeliefert. Dort konnte ein Alkomattest mittels geeichtem Alkomaten, aufgrund der Verletzungen des Mannes, nicht durchgeführt werden. Bei der deshalb erfolgten klinischen Untersuchung stellte der Arzt die Fahruntauglichkeit fest. Die Blutabnahme verweigerte der 29-Jährige.
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Liebe OÖN
wieder ein Symbolbild, das gar nicht nach braunau passt - passt nur nach Feldkirchen/D.
Für alle, die des Lesens mächtig sind: Unter dem Foto steht deutlich Symbolbild.
Das Recht, eine Blutabnahme zu verweigern, wenn keine andere Messmöglichkeit möglich ist, finde ich äußerst fragwürdig...
Ist egal. Damit gilt er als "schwer alkoholisiert".
Verweigerung der ärztlichen Untersuchung bzw. der Blutabnahme:
Eine Verweigerung ist seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung strafbar und kommt ähnlich wie bei Alkohol, einem Schuldeingeständnis gleich (StVO §99). Sie zieht eine erhöhte Geldstrafe sowie einen verlängerten Führerscheinentzug nach sich. Zusätzlich muss eine Nachschulung absolviert werden.
Folgen der Verweigerung:
– erhöhte Verwaltungsstrafe von 1.600 € bis 5.900 €
– Führerscheinentzug für vier Monate
– Nachschulung
Und eine Therapie wird angeordnet und Leberwerte muss er auch abgeben bis er "clean" ist ... und solange griegt er den Schein nicht. Das kostet Zeit und einen toleranten Arbeitsplatz.