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Kreuzotter-Biss: Mutter blitzt mit Klage ab

Von Lisa Penz, 03. März 2021, 19:51 Uhr

EGGELSBERG. Hohe Wellen schlug vergangenen Sommer der Fall jenes Buben, der laut seiner Mutter im Ibmer Moor in Eggelsberg (Bezirk Braunau) von einer schwarzen Kreuzotter gebissen worden ist.

Wie erwartet, blitzte die Mutter nun mit ihrer Klage gegen die Gemeinde als Wegbetreiber ab, bestätigt Claudia Hubauer, Vizepräsidentin des Landesgerichtes.
Die Mutter forderte Schadensersatz von der Gemeinde Eggelsberg, weil es im Moor keine Warnschilder gebe. Die Verhandlung fand am Dienstag im Bezirksgericht Mattighofen statt, das Urteil ist nicht rechtskräftig, so Hubauer. Bürgermeister Christian Kager (VP) ist wenig überrascht: „Schlangen gibt es in der Natur überall, nicht nur auf unserem Gemeindegrund.“ Die schwarze Kreuzotter zählt zu den heimischen Giftschlangen. Für Kinder kann ein Biss gefährlich werden, so auch bei dem 13-Jährigen, der mehrere Tage ins Krankenhaus musste.

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8  Kommentare
8  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jamei (25.500 Kommentare)
am 04.03.2021 17:01

DAS sind anscheinend jene Mütter/Eltern deren Kinder jetzt "psychische Probleme"
wegen der Corona-Maßnahmen haben .

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( Kommentare)
am 04.03.2021 13:30

Ein Gericht, wo noch innviertler Hausverstand gelebt wird.

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gaukel50 (1.965 Kommentare)
am 03.03.2021 21:23

endlich mal eine Entscheidung, die passt

so und jetzt alle Arbeitsstunden und Kosten zusammenzählen, die diese Klage verursacht hat, vom Porto über Druckerpapier bis zum Richter
wir haben ja keine anderen Sorgen
dem Rechtsanwalt kann es egal sein

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lesemaus (1.706 Kommentare)
am 03.03.2021 21:03

Man kann nur hoffen die Mutter lernt was daraus und der Sohn hat mehr Hausverstand.Berühmt kann man auch durch Dummheit werden

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( Kommentare)
am 03.03.2021 20:43

Gute Entscheidung. Wuensche dem buben alles Gute. Und daß er sein Erwachsenwerden ohne grossen Schaden weiterhin erlebt. Weil von seiner Mutter, kann er nichts lernen.

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Paz (374 Kommentare)
am 03.03.2021 20:34

Ich wünsche dem jungen Mann alles Gute - und dass er so eine Mutter verkraftet.

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M44live (3.838 Kommentare)
am 03.03.2021 20:34

Endlich mal auch ein Urteil mit Hausverstand.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.343 Kommentare)
am 03.03.2021 20:33

Gut so.
Den Richter hätte auch der Almwirt beim damaligen Kuhurteil brauchen können!

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