Großeinsätze bei Waldbränden: Bergrettung bleibt auf Kosten sitzen
STEINBACH AM ATTERSEE. Oberösterreichs Bergrettung verlor vor Oberstem Gerichtshof Prozess gegen die Republik.
Die dichten Rauchschwaden, die auf der Westseite des Höllengebirges aufzogen, waren auch vom Tal aus gut zu sehen. Es war der 2. August 2013, einer der heißesten Tage des Jahres, an dem ein 1000 Quadratmeter großes Waldgebiet nahe dem Attersee-Klettersteig bei Steinbach (Bezirk Vöcklabruck) in Flammen aufgegangen war. Wenige Minuten später war die gesamte Ortsstelle der Steinbacher Bergrettung auf den Beinen. "Im Klettersteig waren noch Leute, die mussten wir sofort ins Tal holen", erinnert sich deren Leiter Stephan Santer.
"Wir sind enttäuscht"
Der Brand, der sich wegen des Windes schließlich auf eine Fläche von 5000 Quadratmeter ausbreitete, war in den folgenden Tagen nicht nur Angelegenheit der örtlichen Feuerwehr: "Wir haben Wege abgesperrt, Streckenposten eingeteilt, Materialtransport und Sicherungsarbeiten übernommen", sagt Santer.
- Video: OGH verweigert Bergrettung Kostenentschädigung
Die Flammen waren zwar nach drei Tagen endgültig gelöscht, der Rechtsstreit über die Kosten für den Einsatz, der danach entbrannte, zog sich aber mehr als sieben Jahre hin. Erst im November 2020 wurde der Gemeinde Steinbach, die finanzielle Verantwortung für ihre Feuerwehr trägt, vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht gegeben: Das Land- und Forstwirtschaftsministerium musste die Löschkosten in der Höhe von 114.000 Euro übernehmen. Auch die am Einsatz beteiligte Bergrettung forderte von der Republik Kostenersatz in der Höhe von 4087,50 Euro. Bezirks- und Landesgericht gaben Oberösterreichs Bergrettung recht – der Oberste Gerichtshof entschied aber anders: Die Bergretter bleiben auf den Kosten sitzen und müssen auch die Gerichtskosten von 3348,34 Euro ersetzen.
Die Begründung: Für den Einsatz hätte es zuvor eine ausdrückliche Anordnung der Gemeinde geben müssen – nur so sei ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Oberösterreichischen Waldbrandbekämpfungsgesetz gegeben. Da die Bergrettung einen pauschalierten Stundensatz – unabhängig von der Anzahl der ausgerückten Mitglieder – verrechnet, sah der OGH den Tarif vom tatsächlichen Aufwand losgelöst. Eine Brandwache durch zwei Personen sei demnach gleich zu bewerten wie ein Großeinsatz mit zehnfacher Mannstärke, heißt es im Urteil des OGH. Die Kosten für das Personal würden der Bergrettung nur dann zustehen, "wenn sie auch tatsächlich angefallen sind".
Auch bei den großen Waldbränden in Hallstatt (2018) und am Mondsee (2019), bei denen Bergretter stundenlang im Einsatz standen, entfällt der Kostenersatz.
"Wir sind enttäuscht, unterstützen die Feuerwehren aber natürlich weiterhin. Eine Kostendeckung des Rettungsbetriebes wird ohne Abgeltung der Mannschaftskosten bei Waldbränden zukünftig aber schwierig", sagt Christoph Preimesberger, Leiter der Bergrettung Oberösterreich. Derzeit werde mit Juristen geprüft, ob und wie eine Anpassung der Einsatzverrechnung erfolgversprechender sein könnte. Die Zeit dränge, denn derartige Einsätze mehren sich rasant.
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OGH - dieses Urteil ist gleichzusetzen mit „ohne Gewissen handeln“.
Würde den Damen und Herren mal empfehlen, bei einem derartigen Einsatz dabei zu sein und dann so abgeurteilt zu werden.
Es ist zum fremdschämen.
Absolut unverständlich für mich.
Wenn es an der Rechnungslegung liegt so muss man eben eine neue Rechnung anfordern die den Vorgaben entspricht.
Ich kann doch nicht einfach nicht zahlen weil die Rechnung Formalfehler aufweist?!
Dass sich der Staat wegen läppischen 4000€ lumpen lässt ist einfach nur peinlich. Besonders wenn man bedenkt mit welchen Summen sonst so rumgeschmissen wird.
Mögliche Ursache, keine Anordnung der Gemeinde
Oö. Waldbrandbekämpfungsgesetz
§3 Abs 4 - Jedermann ist verpflichtet, über Anordnung der Gemeinde im Rahmen der Zumutbarkeit und Möglichkeit die notwendigen Sachleistungen zur Durchführung der Bekämpfung eines Waldbrandes zu erbringen;
$5 Abs 2 - Jedermann, dem auf Grund einer Anordnung gemäß § 3 Abs. 4 Kosten für die Erbringung von Sachleistungen (einschließlich der Kosten für den Einsatz des zur Verfügung gestellten Bedienungspersonals) .. erwachsen sind, hat gegenüber dem Bund Anspruch auf Kostenersatz einschließlich des Ersatzes des nachgewiesenen Verdienstentganges.
Also Anordnung Gemeinde -> Ersatz vom Bund, so sollte das laufen (Zeit für die Einreichung ist drei Monate, könnte ja auch schuld sein ....)
Ich nehme an, beim OGH gibts keine Bergsteiger.
"Die Begründung: Für den Einsatz hätte es zuvor eine ausdrückliche Anordnung der Gemeinde geben müssen..."
und die Anordnung muss von jedem Gemeinderatsmitglied Unterzeichnet sein und per RSa Brief zugestellt worden sein...
Na Mahlzeit lieber OGH, geht's lieber mit eurem Basti-Spezi FFP2 Masken für eure Richter einkaufen bevor noch mehr schwachsinnige Urteile gefällt werden.
Da läßt sich also dieser (unser) schäbige Staat auf Kostenersatz
für den Freiwilligeneinsatz der Bergrettung klagen !!!
Die selben Mistkerln werden nicht müde,
in schönen Sonntagsreden die Freiwilligen
und ihre Hilfe für die Allgemeinheit zu betonen u. zu loben.
Wohl um sich auch selber in Szene zu setzen
u. sich mit den Leistungen der Freiwilligen sonnen zu können.
Am Montag ziehen sie wegen ein paar läppischer Tausend Euro
Aufwandkosten bis vor den OGH.
Die Bezeichnung u. Beschimpfung für diese miesen Typen
möchte ich mir hier wegen der Zensi sparen.
weyermark
cool down. Das Gericht hat nicht entschieden, dass es für die Bergrettung bei Waldbrandeinsätzen keinen Kostenersatz geben kann. Er hat lediglich die Art der Abrechnung sowie das Nichtvorhandensein einer Einsatzanordnung - wie ich finde zu Recht - kritisiert.
Und dann liest man heute auf der ORF Seite -
Pro Tag mussten die Steuerzahler damit circa 200.000 Euro für Werbung und PR der Regierung springen lassen. Die Regierung verwies bei Kritik schon in der Vergangenheit stets auf die besonderen Umstände der CoV-Pandemie.
Mehr ist zu dieser Sauerei nicht zu sagen!!!
Nicht vergessen: Im September sind in OÖ. Wahlen !!!
Da kann dann jeder Bürger dem Stelzer eine Antwort geben - wo ist denn der überhaupt - auf Tauchstation ????
Es ist allerdings schon einige Jahre her. Aber die Entscheidung des OGH ist eine Frechheit, von wegen Unfehlbarkeit der Justiz!
Susi...
Die Justiz ist und war nie unfehlbar. Staatsanwälte, Richter und Politiker mit Vorgaben zu Wunschanklagen oder -urteilen haben das Recht schon immer den jeweiligen "Erfordernissen" entsprechend gebogen.
Darum heißt es auch Staats-Gewalt. Da der Staat und seine Institutionen gegenüber dem Volk oft gewalttätig handeln.
Bei Gefahr in Verzug soll noch jemand vorher einen Bescheid schreiben, ja sind diese Richter denn von allen guten Geistern verlassen?
Strandhüpfer
Für den obersten Feuerwehrmann in der Gemeinde wird es wohl nicht zu viel verlangt sein, offiziell bei Bedarf die Bergrettung in den Dienst zu stellen.
Richtig ?!?
Der hat doch in Katastrophensituationen sicher nichts Wichtigeres zu tun !
Vor allem fehlt ihm die Vernunft u. Einsicht
der klagendenden Beamten u. Richter,
die tatsächlich nichts Besseres zu tun haben,
als in ihren hochbezahlten Ämtern
der wohlverdienten Pension entgegen zu dämmern !
Weyermark,
wir reden von einem tagelang anhaltenden Szenario.
Eine Einsatzzentrale ist eingerichtet, ein Stab führt den Einsatz.
Jeder Funkspruch muss aufgezeichnet werden, jede wichtige Aktion muss protokolliert werden.
Da wird es doch wohl nicht zu viel verlangt sein, wenn die förmliche in Dienststellung der Bergrettung erfolgt.
Laut Bericht ist es nicht der Feuerwehrobmann, sonder die Gemeinde, die den Auftrag geben muss. Bei Gefahr im Verzug ist es voll genial noch eine dritte Partei ins Boot holen zu müssen, nur damit der Amtsschimmel wiehern kann.
Bescheid am wochenende vielleicht auch noch ?
Dieses Land wird zunehemend zerwaltet und die Behrödenkrotesen werdenvon Jahr zu Jahr ärger
OGH - dieses Urteil ist gleichzusetzen mit „ohne Gewissen handeln“.
Würde den Damen und Herren mal empfehlen, bei einem derartigen Einsatz dabei zu sein und dann so abgeurteilt zu werden.
Es ist zum fremdschämen.
Die Aufregung ist unverständlich.
Das Gericht hat doch klar und deutlich aufgezeigt wie der korrekte Vorgang aussehen muss damit der Kostenersatz vom Staat bezahlt werden kann.
Schreibtischhengste! "Vurschrift is Vurschrift!"
Dann sollen die Leut vom BRD die KS abbbauen, dann können die Drogen-affinen Pseudo-Naturfreunde die Natur nicht mehr anzünden. Und den bei der Drachenwand gleich dazu.
Wenns Eier haben, geht das.
Was ist denn mit dir los? Die Klettersteige wurden nicht von der Bergrettung erbaut. Das Problem sind nicht die Klettersteige sondern die Personen die sie nutzen. Die Regierung schrottet ja auch nicht dein Auto nur weil es Verkehrstote auf den Straßen gibt?!
Die KS wurden für die Vollkasko-Mentalitäten erbaut.
Und sind für die Allgemeinheit so ziemlich das letzte was sie brauchen.
Rennen ohnehin nur blind im Kreis.
Sag ich als Ex-Klettetsteigler.
Die realitätsfremden und naturfernen Schreibtischhengste vom OGH sind mir von einem Schandurteil in anderer persönlicher Angelegenheit nur zu gut bekannt! Da zweifelt man zu Recht am Rechtsstaat Österreich!
Die Bergrettung ist eine Non-Profit-Organisation! Man muss ihr dringend anraten, bei ähnlichen Vorfällen nicht mehr zu reagieren und in Kauf zu nehmen, dass Schlimmes geschieht! Erst dann werden die Rechtsverdreher zu denken beginnen!
Das ist das Tiroler Kuhurteil V2.0.
Allerdings muss man festhalten:
der OGH fällt ja nicht ein Urteil aus Jux und Tollerei, sondern auf Grund einer existierenden und zu exekutierenden Gesetzeslage.
Es ist daher der Gesetzgeber am Zug, solche Geschehnisse wie Tirol oder Bergrettung durch eine zeitgemäße Gesetzeslage anzupassen und zu verhindern, oder zumindest einfacher handhabbar zu machen.
Allerdings muss man festhalten:
der OGH fällt ja nicht ein Urteil aus Jux und Tollerei, sondern auf Grund einer existierenden und zu exekutierenden Gesetzeslage.
Es ist daher der Gesetzgeber am Zug, solche Geschehnisse wie Tirol oder Bergrettung durch eine zeitgemäße Gesetzeslage anzupassen und zu verhindern, oder zumindest einfacher handhabbar zu machen.
So bremsen diese Deppen die Bereitschaft ehrenamtlich oder in - noch dazu oft gefährlichen - Hilfsorganisationen zu arbeiten.
Ja, schlampige Abrechnung, hätte man in den letzten sieben Jahre schon korrigieren können.
Die Bergrettung verlangt für einen mehrtägigen Einsatz mit etlichen Freiwilligen etwas über 4000€.
Dabei wurde ein Waldbrand bekämpft, bei der ein Bergwald, welcher wahrscheinlich als Schutzwald dient, geschützt.
Aber das ist anscheinend zuviel bzw "ungerecht" abgerechnet.
Aber lieber Richterinnen u Richter am OGH, hoffentlich verletzt ihr euch nie am Berg u wundert euch dann, wenn niemand kommt, um euch wieder runterzubringen.
Hausverstand darf wohl nicht mehr in Urteile einfließen.
Ruhigblut
ich lese aus dem Urteil anderes heraus:
bei einer weniger schlampigen Abrechnung wäre die Kostenübernahme kein Problem.
Das Gericht hat nur nach der Rechtmäßigkeit (also aufgrund der geltendenden Gesetze) zu urteilen und nicht, ob etwas gerecht ist oder nicht (das wäre dann wohl Amtsmissbrauch, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen urteilt, nur um ein "gerechtes" Urteil zu erhalten. Genau darum geht es in einem Rechtsstaat.
Wenn es Ungerechtigkeiten in einem Gesetz gibt, dann hat das der zuständige Gesetzgeber zu ändern.
Der ogh wendet sich gegen die Bergrettung = selsbstlos = freiwillig = 24 h bereit = höchste Kompetenz = >> ogh welches Gesetz steht hinter dieser Beurteilung??? Ihr habt sie doch nicht mehr alle !!!
Steht eh im Artikel, das Waldbrandbekämpfungsgesetz. Kann man unter www.ris.bka.gv.at abfragen.
Und nicht nur der oberste Gerichtshof, sondern alle Gerichte sind dazu verpflichtet, aufgrund der geltenden Gesetze zu judizieren und nicht nach dem Hausverstand der Richter (denn das wär wohl willkürliche Rechtssprechung und Amtsmissbrauch).
So,so, was du alles weißt. Ich finde doch im Text einen gewissen Ermessungsspielraum.
Eine Schande dieses Urteil.
Pflichte Ihnen vollends bei!
Der OGH sitzt in Wien.....
Mühlviertler
sehe es etwas anders:
eine vernünftige Rechnungslegung hätte das Problem verhindert.
Scheint ungeschickt abgerechnet worden zu sein.
Wer hat die Bergrettung alarmiert?