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Bis zu 20 Tage lang "abgesondert": Wenn die Justiz die Quarantäne aufhebt

17. Oktober 2020, 00:04 Uhr
PCR
Bild: Volker Weihbold

LINZ/WELS. Bei der Justiz sind Beschwerden von Bürgern gegen die Dauer der Quarantäne anhängig. Bezirksgerichte heben die "Freiheitsbeschränkung" auf, wenn sie unverhältnismäßig ist.

Bis zu 20 Tage kann die Corona-Quarantäne dauern. Wer etwa als Kontaktperson der Kategorie 1 zehn Tage behördlich "abgesondert" wird und erst am zehnten Tag Symptome entwickelt, kann noch einmal für zehn weitere Tage isoliert werden. Dies sei aber das Maximum "und ein Ausnahmefall und nicht die Regel", wie es aus dem Gesundheitsministerium auf Anfrage der OÖN heißt.

OÖN-Leser schildern solche Fälle. Betroffen sind häufig Familien mit zwei oder mehreren Kindern, wenn ein symptomloser Haushaltsangehöriger positiv getestet wurde und dann alle Angehörigen automatisch zehn Tage lang in Quarantäne geschickt werden.

Nicht selten wird die Justiz mit der Frage befasst, ob die Dauer der Quarantäne gerechtfertigt ist. Wie Juristen hinweisen, haben Betroffene laut dem Epidemiegesetz das Recht, diese Frage vom Bezirksgericht überprüfen zu lassen. Das Gericht kann die Beendigung der "Absonderung" beschließen: vor allem dann, wenn die "Freiheitsbeschränkung" nicht mehr verhältnismäßig ist. Wie die OÖN erfuhren, entschied das Bezirksgericht Urfahr kürzlich auf der Grundlage eines virologischen Gutachtens, dass die Viruslast der positiv getesteten Tochter zu gering sei, um noch jemanden anstecken zu können, und hob die Quarantäne des Vaters auf.

"Auch in Wels ist so ein ähnlicher Fall beim Bezirksgericht anhängig", sagt Andreas Rabl (FP), Bürgermeister der Stadt Wels, wo die Corona-Ampel diese Woche auf Rot geschaltet wurde. "Wenn diese Beschwerden Schule machen, werden viele argumentieren, dass sie nicht krank sind und ohnehin niemanden anstecken können", argumentiert der Stadtchef. Ein Umstand, der die Kontaktverfolgung und das Containment des Welser Magistrats nicht gerade erleichtern dürfte. "Aus unserer behördlichen Erfahrung können wir sagen, dass jeder vierte positiv Getestete einen asymptomatischen Verlauf zeigt", sagt Rabl. 300 Menschen seien in Wels derzeit in Quarantäne, demnach müsste ein Viertel symptomfrei sein.

"Wir ziehen diese Leute aus den Arbeitsstätten ab. Falls dies nicht verhältnismäßig sein sollte, wären unsere Maßnahmen rechtswidrig", gibt der Bürgermeister zu bedenken. Betriebe müssten dann womöglich zusperren, obwohl den Mitarbeitern nichts fehlen würde. Die Quote von 25 Prozent sei "ein relevanter Wert". Rabl spricht sich daher dafür aus, "die Test- und Quarantänestrategie auf den Prüfstand zu stellen und zu überdenken".

"Arbeiten an Lösungen"

Wie lange sollen die Kontaktpersonen von symptomlos Infizierten denn abgesondert werden? "Derzeit laufen auf EU-Ebene Abstimmungsprozesse, welche Lösungen aus gesundheitspolitischer Sicht denkbar sind", sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das Thema werde wöchentlich mit Experten und Medizinern evaluiert. "Wir arbeiten an einer Lösung, die für die Bürger, die Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft tragbar ist." (staro)

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5  Kommentare
5  Kommentare
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nodemo (2.234 Kommentare)
am 19.10.2020 10:34

Intensiv bis zum Wahnsinn testen und im angstgesteuertem Coronaklima mit anschließender Einweisung in die Zwangsisolation bis wir gänzlich zu manipulierbaren Menschen sozialisiert werden, damit die andauernden Lügen-und Angstgeschichten der auserwählten Mächtigen nicht erkannt werden.

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pprader (1.661 Kommentare)
am 17.10.2020 11:08

Wie sagte schon der Bundeskanzler:

Man solle doch die Gesetze und Verordnungen nicht so genau anschauen und so pingelig sein, Gesetzesbrüche zu kritisieren.
Und bis ein Einspruch wirksam ist, sei ja eh alles vorbei.

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ArtemisDiana (2.060 Kommentare)
am 18.10.2020 11:35

Ein Schüler aus dem Bezirk Urfahr ist schon die 4. Woche in Quarantäne und war immer negativ.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.331 Kommentare)
am 17.10.2020 10:54

"Ich fühle mich nicht krank" ist kein Argument, keine Quarantäne einzuhalten und dafür dann andere anzustecken.

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 17.10.2020 10:16

Pandemiebekämpfung light führt zu einem Ergebnis light.
Anders ausgedrückt, weniger Schutzmaßnahmen erhöhen das Risiko.

Über den Daumen gerechnet müssen 10% der Erkrankten ins Krankenhaus und 1% benötigen Intensivpflege. Der Faktor 5 würde schon zu Überlastung des Gesundheitssystems führen.

Wer von denen, die Masken, Sperrstunde und Quarantäne ablehnen, möchte der 101te sein, der dringeng eines braucht aber nur 100 Intensivbetten zur Verfügung stehen. Wie viel Reservekapazitäten bauen wir auf?

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