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Geplante Kooperation von Miba mit Zollern soll „europäisches Unternehmen“ schaffen 

09. April 2019, 09:35 Uhr

Das deutsche Mittelstandsunternehmen Zollern und der heimische Industriezulieferer Miba haben vor Konsequenzen für Standorte in Deutschland gewarnt, falls Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine geplante Gemeinschaftsfirma nicht erlaubt. Die beiden Firmen haben um eine Ministererlaubnis angesucht, nachdem das deutsche Kartellamt das Joint Venture nicht erlaubt hatte.  

BERLIN/LAAKIRCHEN. "Wenn die Ministererlaubnis verweigert wird, müssen wir schauen, wie das Geschäft noch wirtschaftlich zu betreiben ist", sagte Zollern-Geschäftsführer Klaus Erkes der Deutschen Presse-Agentur. Erkes warb eindringlich dafür, dass Altmaier das Joint Venture erlaubt. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen mit einem Gesamtumsatz von 300 Millionen Euro würde die Möglichkeit geben, Forschungsstandorte in Deutschland auszubauen, etwa im Harz. "Wir wollen keine Steuergelder", sagte Erkes: "Wir wollen nur keine Behinderung. Wir wollen Gerechtigkeit im Einzelfall. Der Mittelstand braucht pragmatische Lösungen. 

Geplant ist, dass Miba und die deutsche Zollern-Gruppe ihre Gleitlager-Produktion (Schiffe, Lokomotiven, Stromaggregate) zusammenlegen. An diesem Unternehmen, Hauptstandorte wären Deutschland und Österreich, soll Miba 74,9 Prozent halten, Zollern 25,1 Prozent. Darüber hinaus sind Standorte in den USA, Brasilien und China geplant. Insgesamt sollen 1800 Mitarbeiter 300 Millionen Euro umsetzen. Dabei soll ihnen Wirtschaftsminister Altmaier mit einer Ministerweisung helfen. Nachdem das deutsche Bundeskartellamt im Jänner den geplanten Zusammenschluss verboten hat. 

Erkes: "Unsere Kunden sind nicht gegen die Zusammenlegung, sie begrüßen sie sogar. Das Joint Venture wäre nicht zum Schaden von Verbrauchern." Das Kartellrecht dürfe nicht auf eine deutsche oder europäische Perspektive beschränkt sein. "Wir brauchen einen Weltmaßstab. Es geht darum, ein europäisches Unternehmen zu schaffen, um mit der Konkurrenz aus Japan mithalten zu können, die aggressiv im Markt unterwegs ist. Im Markt für große Gleitlager gibt es Überkapazitäten. Gemeinsam wären wir stärker." 

Der Antrag der beiden Mittelständler ist erst der 23. Antrag auf eine Ministererlaubnis, seitdem diese 1973 im Gesetz verankert wurde. Das Instrument der Ministererlaubnis soll es im Einzelfall ermöglichen, aus besonderen Allgemeinwohlgründen einen Zusammenschluss "ausnahmsweise" zu gestatten.

Das Wirtschaftsministerium hat bis Mitte Juni Zeit zur Prüfung. Die Monopolkommission erarbeitet derzeit ein Sondergutachten für den Fall.

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