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Puma und Dolce&Gabbana streiten sich um Plüsch-Schlapfen

Von nachrichten.at/apa, 12. Juli 2018, 17:07 Uhr
Puma hat die plüschigen Badesandalen mit Popstar Rihanna entworfen. Bild: Puma

MÜNCHEN. Das Luxuslabel Dolce&Gabbana darf weiter sündhaft teure Badelatschen mit Fellriemen verkaufen, die einem wesentlich billigeren Puma-Modell nachempfunden sind.

Das Münchner Oberlandesgericht sieht darin keinen unlauteren Wettbewerb.

Negative Folgen für die Geschäfte muss Puma nicht fürchten: Dolce&Gabbana verkaufte laut Gericht im vergangenen Jahr deutschlandweit insgesamt drei Paare seiner knapp 500 Euro teuren und mit echtem Nerz besetzten Badeschlapfen - zwei davon wurden von Puma-Testkäufern erstanden.

Puma hält offensichtlich große Stücke auf die Erfindung. "Durch die geniale Kombination aus klassischer Badelatsche mit Fellriemen sei die Badelatsche aus der Schweiß- und Umkleidekabinen-Ecke herausgeholt worden", trug Richter Cassardt die Argumente von Puma vor. Andererseits sei "die Fellapplikation aus der Pudel- und Chihuahua-Zone befreit worden".

Mit Popstar Rihanna entworfen

Das Ergebnis: "ein sportliches Produkt mit ästhetisch glamourös designerischem Anstrich". Puma hatte die "streitgegenständliche Badelatsche" in Kooperation mit Popstar Rihanna entwerfen lassen. Das Gericht gab kein ästhetisches Urteil ab, sieht die mit Kunstfell besetzte Schlappe aber tatsächlich als Neuschöpfung. "Das gab es bislang noch nicht", sagte Richter Cassardt.

Doch bedeutet das keineswegs, dass Dolce&Gabbana nicht einen ähnlichen Schlapfen verkaufen darf. Puma hat das Design nicht schützen lassen, wie der Senat erläuterte. Und einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb durch die Italiener sehen die Richter auch nicht. Denn einerseits handelt es sich nicht um eine direkte Kopie: "Schon die Untersohle ist unterschiedlich gestaltet", sagte Cassardt. Die Italiener verwenden echtes Leder und echten Nerz, Puma Kunstfell.

Keine Verwechslungsgefahr

Und außerdem besteht nach Einschätzung des Senats auch keinerlei Verwechslungsgefahr: Die Italiener haben ihren Schriftzug gleich doppelt auf der Badelatsche angebracht. "Eine unmittelbare Täuschung liegt nicht vor", stellte Cassardt fest.

Der von Puma beauftragte Anwalt Jens Hilger argumentierte vergeblich, dass die Unterschiede beider Modelle für die Kunden beim Verkauf im Internet nicht offensichtlich seien: "Ich glaube nicht, dass der Verbraucher das so feststellen kann."

Doch damit fand der Anwalt kein Gehör. Dabei ähneln sich die Schlapfen nicht nur vom Design: "In ihrer eigentlichen Funktion als so genannte Badelatschen sind beide Schuhe nicht zu gebrauchen", stellte Richter Cassardt fest.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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lentio (2.770 Kommentare)
am 12.07.2018 18:27

Hat Kickls neue Grenzschutzstaffel nicht auch Ärger mit Puma? Wegen dem niedlichem Logo?

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( Kommentare)
am 12.07.2018 17:30

Furchtbar, wenn Nerz nun auch schon für Badeschlappen gequält wird!

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