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Schuldsprüche für Köpfe von Neonazi-Schutztruppe bestätigt

Von nachrichten.at/apa, 26. November 2014, 15:31 Uhr

LINZ/WELS. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Schuldsprüche für die beiden Anführer einer Neonazi-Schutztruppe, die ein Ex-Rotlichtboss angeheuert hatte, Mittwochnachmittag bestätigt: sechs Jahre und neun Monate bzw. vier Jahre und acht Monate.

Das Gericht gab der Berufung der Staatsanwaltschaft Wels, die höhere Strafen gefordert hatte, nicht statt.

Der 30-Jährige und der 33-Jährige sind bereits als mutmaßliche Köpfe der rechtsextremen Organisation "Objekt 21" nach dem NS-Verbotsgesetz zu sechs bzw. vier Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Im Auftrag des früheren Rotlichtbosses - er hatte nach eigenen Angaben ein "Schutzbedürfnis" - verübten sie Anschläge bei der Konkurrenz oder stifteten andere dazu an.

Die Anklage warf ihnen u.a. das Vergehen der kriminellen Vereinigung, versuchte und vollendete Brandstiftungen in Bordellen in Hallein, Wien und im Bezirk Kirchdorf, eine Bitumenattacke auf einen Wiener Saunaclub, einen Buttersäureanschlag auf ein Etablissement ebenfalls in Wien sowie das Aussetzen teils giftiger Skorpione vor. Auf ihr Konto gingen zudem zahlreiche weitere Straftaten wie Morddrohungen ("Ich brech' euch das Gesicht"), das Anzünden eines Autos, Einbruchsdiebstähle, der Besitz verbotener Waffen und Betrügereien.

Alles sei "bis ins Detail durchgeplant" gewesen, "nichts dem Zufall überlassen" worden, so das Erstgericht in seiner Begründung. Dass der 30-Jährige, der bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hat, offenbar vom Strafvollzug "völlig unbeeindruckt" sei, nannte der Vorsitzende "sehr erschreckend". Der Erstbeschuldigte richtete rund 2,5 Millionen Euro Schaden an, sein Mittäter 350.000 Euro. Auch das OLG betonte, dass "derartiges Handeln massiv sanktioniert" gehöre, eine Korrektur sei aber nicht notwendig. "Es war ein Scheiß", räumte der jüngere der beiden Männer ein. Seine Familie stehe voll hinter ihm, er sei finanziell abgesichert, sagte er nach der Urteilsverkündung. Der 33-Jährige berichtete von einer ähnlichen Situation, auch um seine Zukunft müsse man sich keine Gedanken machen.

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