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Versicherung für Wegehalter erweitert

Von OÖN, 05. März 2019, 00:04 Uhr
Versicherung für Wegehalter erweitert
Neue Versicherung für Wegehalter Bild: Alois Litzlbauer

LINZ. "Schadensfälle durch Weidevieh" sind künftig von Haftpflichtversicherung abgedeckt.

28. Juli 2014: Im beschaulichen Tiroler Pinnistal wird eine 45-jährige Urlauberin aus Deutschland bei einer Wanderung von einer Kuhherde zu Tode getrampelt.Die Tiere hatten den angeleinten Hund der Frau attackiert. Ein tragischer Unfall, über den auch noch fünf Jahre später heftig diskutiert wird. Denn, wie berichtet, wurde der Landwirt, dem die Kuhherde gehörte, in einem Zivilprozess zur Schadensersatzzahlung von 490.000 Euro verurteilt. Viele Bauern gingen auf die Barrikaden, drohten mit der Sperre ihrer Almflächen.

Das Land Oberösterreich hat gestern darauf reagiert und eine Ausweitung der bestehenden Versicherung für Wegehalter beschlossen. "Um die verständliche Verunsicherung durch die aktuelle Diskussion zu beenden, wurden auf meine Initiative nun auch Schadensfälle durch Weidevieh explizit in die seit dem Jahr 1997 bestehende Haftpflichtversicherung aufgenommen", sagt Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Markus Achleitner (VP). Die Mehrkosten dafür trage das Land.

Ungehinderter Zugang zur Natur, den Bergen und den Almen für Wanderer und Touristen sei genauso wichtig wie die Sicherheit für die Landwirte, nicht durch finanzielle Haftungen unter Druck zu geraten. Um im Schadensfall von der Versicherung zu profitieren, müssen die entsprechenden Wege von den Erhaltern beim Oberösterreich Tourismus gemeldet werden. Diese Versicherung wird schlagend, wenn ein allfälliger Schaden nicht durch eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.

Runder Tisch geplant

"Für alle weiteren, über die finanzielle Absicherung hinausgehenden Fragen wird es in den kommenden Wochen einen ,Runden Tisch‘ mit allen wesentlichen Beteiligten geben", sagt Achleitner. Es sei ihm gerade aus touristischer Sicht ein Anliegen, in Abstimmung mit der Landwirtschaft eine aus der Sicht aller Betroffenen problemlose Nutzung der Naturräume für Einheimische und Gäste sicherzustellen.

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2  Kommentare
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wickerl (2.187 Kommentare)
am 08.03.2019 08:58

In einer (landwirtschaftlichen) Betriebshaftpflichtversicherung müsste das jetzt auch schon drinnen sein, wenn nicht ist das sehr armselig, von der Versicherungswirtschaft.

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( Kommentare)
am 05.03.2019 10:22

Erst dachte ich, die Politik hätte den Dummköpfen mit Hunden wieder einmal einen Freischein ausgestellt. Dann kam mir aber in den Sinn, dass die Regelung durchaus vernünftig sein könnte, da sich damit die Unbedarftesten unter ihnen schließlich selbst eliminieren werden.

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