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Mann kassierte Pension von verstorbener Mutter

Von nachrichten.at/apa, 27. August 2018, 11:54 Uhr
FORTSETZUNG DES PROZESSES GEGEN MITGLIEDER DER IDENTIT€TEN BEWEGUNG …STERREICH (IB…) IN GRAZ
(Symbolfoto) Bild: STRINGER/APA-POOL (APA)

INNSBRUCK. Der Prozess gegen einen in Australien lebenden Tiroler, der seit 2005 den Tod seiner Mutter verschwiegen haben soll, ist am Montag am Landesgericht Innsbruck abgesagt worden.

Der 57-Jährige, der dadurch rund 250.000 Euro zu Unrecht von verschiedenen Pensionsversicherungen kassiert haben soll, war nicht vor Gericht erschienen. Er war wegen schweren Betrugs und Unterschlagung angeklagt.

Da ein Verbrechenstatbestand angeklagt ist, sei eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten rechtlich nicht möglich, erklärte Richter Josef Geisler. Zudem sei fraglich, wie man mit dem Fall jetzt weiter vorgehen kann. Ein europäischer Haftbefehl greife nicht, da der Mann in Australien lebt und für einen weltweiten Haftbefehl sei die Strafandrohung zu gering. "Wenn er nicht freiwillig kommt, ist es schwierig, ihn herzubringen", meinte der Staatsanwalt.

Bei dem Angeklagten dürfte es sich zudem um einen Staatsverweigerer handeln. Seine Diktion deute zumindest daraufhin, so der öffentliche Ankläger. Das Gericht hatte schriftlichen Kontakt zu dem 57-Jährigen. In einem Antwortschreiben habe der Beschuldigte unter anderem infrage gestellt, ob das Gericht überhaupt die Befugnis habe, über Personen zu verhandeln. Ob und wie es in dem Fall nun weitergehe, sei noch offen, meinte der Staatsanwalt. Man müsse erst alle Möglichkeiten prüfen. Zudem würden dem Tiroler auch zivilrechtliche Klagen von den Pensionsversicherungsanstalten drohen. Der Richter brach die Verhandlung vorerst ab.

Der 57-Jährige soll laut Anklage einer Schweizer Versicherung regelmäßig unrichtige Lebensbescheinigungen übermittelt haben. Zudem zahlten eine österreichische und eine deutsche Pensionsversicherungsanstalt weiter auf ein Konto der Verstorbenen ein, über das auch der Angeklagte mitverfügungsberechtigt war. Das angedrohte Strafausmaß liegt bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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xing (354 Kommentare)
am 28.08.2018 07:54

Schadensausmass zu gering? 250000 Euro? Ab wann gilts; ab Schadenssumme 1 Mio?

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Gugelbua (32.016 Kommentare)
am 27.08.2018 17:17

Ist nur griechische Tradition grinsen

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pepone (60.622 Kommentare)
am 27.08.2018 13:17

in früheren Zeiten war es leichter Verbrecher zu finden um eine Lösung herbeizuschaffen , man hat sie ganz einfach im Ausland gesucht und meistens auch gefunden.
aber heutzutage ist es den Menschen egal, sie nehmen es einfach hin !

Warum wird er nicht in Australien als Gesuchter ausgeschrieben ?
ach so , der Datenschutz schützt ja die Täter !

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thukydides (1.204 Kommentare)
am 27.08.2018 12:20

Interessant, nehme an dies ist Betrug?
Typisch Österreicher! grinsen

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spacer (1.513 Kommentare)
am 27.08.2018 12:07

Staatsverweigerer bedeutet scheinbar:
Der Staat existiert nicht, aber Geld auf kosten der Allgemeinheit ( Staat) nehme ich gern.

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Peter1983 (2.291 Kommentare)
am 27.08.2018 12:10

Ja, so scheint es leider zu sein.
Eigenartige Logik, vornehm ausgedrückt.. .

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 27.08.2018 12:20

Das ist das typische Denkmuster dieser Staats-, aber nicht Geldverweigerer.

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