Tödlicher Balkonsturz in Linz: Hotelbetreiber wegen Fahrlässigkeit angeklagt
LINZ. In einem Arbeiterhotel in Linz stürzten im Vorjahr zwei Polen von einem Balkon und starben. Laut Anklage war das Geländer defekt, der Betreiber der Unterkunft muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Zwei Tote lagen im Sommer des Vorjahres auf der Straße vor einem Arbeiterwohnheim im Linzer Franckviertel. Für die beiden Polen, 32 und 46 Jahre alt, kam damals jede Hilfe zu spät, sie starben an Ort und Stelle an ihren Sturzverletzungen.
Die Männer waren von einem Balkon des Gebäudes acht Meter tief gefallen und auf dem Asfalt aufgeschlagen. Die Brüstung hatten dem Gewicht der Sturzopfer nicht standgehalten.
Alkohol war im Spiel
Wie sich in den Ermittlungen herausstellte, dürften die Männer,