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ÖAMTC warnt vor Wildunfällen

12. Oktober 2015, 17:22 Uhr
Wildwechsel-Warnschild
Wildwechsel-Warnschild Bild: ÖAMTC

Im Herbst steigt die Gefahr von Wildunfällen. Am häufigsten passieren Zusammenstöße mit Rehen - das birgt auch für Kraftfahrer Risiken.

„Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 Kilo schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf das Fahrzeug, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen“, sagt Hans Danzinger, Leiter des ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum Marchtrenk. Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver. „Wenn man z. B. mit dem Auto in den Gegenverkehr gerät oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier“, so Danzinger. Bei richtiger Reaktion des Lenkers ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering. 2014 ereigneten sich auf Österreichs Straßen dennoch 280 Wildunfälle, bei denen Personen zu Schaden gekommen sind. 338 Menschen wurden dabei verletzt, zwei getötet.

Vorsicht bei Warnschildern - Fernlicht aus, hupen

Um Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten. Am häufigsten passieren Wildunfälle in der Dämmerung, dichter Bewuchs am Straßenrand erhöht die Unfallgefahr. Entscheidend ist nicht nur die Sicht nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben dem Fahrzeug. „Ist ein Wildtier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft es davon, heißt es weiter vorsichtig sein, da Wildtiere meist in Gruppen unterwegs sind“, sagt Danzinger.

Nach dem Wildunfall - Unfallstelle absichern, Polizei verständigen

Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: Nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei (oder den Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte „Blaulichtsteuer“ fällt in der Regel nicht an. Verletzte Tiere nicht berühren oder mitnehmen. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.

Wildschadenhilfe durch Kaskoversicherung & ÖAMTC-Schutzbrief

Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur von der Kaskoversicherung ersetzt. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen, außer es kann jemand anderer dafür verantwortlich gemacht werden. Derartiges wäre etwa bei schadhaften Wildzäunen entlang mautpflichtiger Autobahnen denkbar. Fahrzeugschäden infolge eines Wildunfalls werden von einer Kasko-Versicherung übernommen. Für die Kasko-Versicherung wird eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt.

Viele Fahrzeuge sind jedoch nicht kaskoversichert oder haben im Schadensfall einen empfind­lichen Selbstbehalt. Um dem Fahrzeugbesitzer hohe Kosten zu ersparen, vergütet Ihnen der ÖAMTC-Schutzbrief nach einem Wildschaden 80 Prozent der Reparaturkosten bzw. des Selbstbehaltes bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 600 Euro. Der umfangreiche Schutz für die ganze Familie kostet nur 42,60 Euro pro Jahr und inkludiert außerdem Leistungen wie Fahrzeug-Rückholung, die kostenlose Heim- und Weiterreise nach Panne oder Unfall sowie die Abschleppung nach Unfällen. Ebenfalls abgedeckt sind Arzt- und Behandlungskosten im Ausland sowie die Krankenrückholung. Wer sich jetzt für 2016 absichert, bekommt die Schutzbriefleistungen übrigens bis Ende 2015 gratis. Weitere Infos unter www.oeamtc.at/schutzbrief

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