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Flug annulliert: "Nur nicht abwimmeln lassen"

27. Juni 2020, 10:44 Uhr
Laudamotion Flugzeug am Linzer Flughafen, Hörsching
Laudamotion ist eine Tochter der irischen Billigfluglinie Ryanair.  Bild: Alexander Schwarzl

LINZ. Geld statt Gutscheine: Ein Linzer Anwalt setzte sich gegen die Fluglinie Laudamotion durch.

Nicht nur bei der Konsumentenberatung laufen seit Beginn der Corona-Zeit die Telefone heiß, wenn es um die Streichung von Flügen geht und die Anbieter nur Gutscheine oder Umbuchungen anbieten.

Auch der Linzer Anwalt Peter Burgstaller war zuletzt mit einem derartigen Fall beschäftigt – er setzte sich gegen die Fluglinie Laudamotion durch. Eine fünfköpfige Familie bekommt damit 1600 Euro zurück. Burgstallers Rat: "Die Verbraucher sind aus meiner Sicht angehalten, sich von dem Gutschriften-Wirrwarr nicht abwimmeln zu lassen." Letztendlich erhielt er Recht, weil – wie auch Ulli Weiß vom Konsumentenschutz der AKOÖ betont – Reisende laut Gesetzeslage den Anspruch haben, ihr Geld zurück zu erhalten. Weiß empfiehlt geschädigten Fluggästen, nach einer Fristsetzung von sechs Wochen über das Fluggastrechteportal TicketRefund eine Preisrückerstattung zu fordern. Die AKOÖ übernimmt die Kosten für Mitglieder.

Im konkreten Fall Burgstallers wurden Flüge nach Mallorca wegen des Virus gestrichen. Die Klienten wurden mit Gutscheinen vertröstet, es folgte ein Hürdenlauf. "So war es äußert schwierig, mit dem Vertragspartner selbst in Kontakt zu treten, meist stand nur der Vermittler im Vordergrund", sagt Burgstaller. Und selbst bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) soll sich die Fluglinie die Tür offen gelassen haben: "Wer die AGB nicht liest, könnte in die Irre geführt werden. Auch hier ist von einem Gutschein die Rede – einer, der nur für ein paar Monate und auch nur für die Destination Mallorca gilt." Andere Fluglinien wie etwa die Lufthansa seien hier viel breiter aufgestellt. AK-Experten verlangen in diesem Zusammenhang übrigens, dass diese Gutscheine unbefristet gelten müssen.

Burgstaller brachte Klage beim Bezirksgericht Schwechat ein und gewann. Die Fluglinie verzichtete sogar auf Einspruch. Die 1600 Euro sind mittlerweile schon überwiesen. (viel/uru)

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11  Kommentare
11  Kommentare
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Gruenenfreundin (3.291 Kommentare)
am 29.06.2020 08:11

Unsere Gastronomie verfolgt sowieso der Pleitegeier - helfen wir ihr, indem wir (wie auch unser Kanzler) in Ö. urlauben.

Das hilf auch dem Klima. Da spricht man stets von kurzen Transportwegen für Waren zugunsten des Klimaschutzes - für uns Leutchen gilt wohl dasselbe...

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 28.06.2020 08:16

Ist keine gute Werbung für die krisengeschüttelte Branche.

Fliegen ist aktuell wenig attraktiv, und wenn man noch Angst haben muss, betrogen zu werden, geht das Geschäft noch weiter zurück.

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 27.06.2020 18:50

Nach allem was man so liest und hört vergeht einem die Lust im Ausland Urlaub zu machen. Ich lasse mir einen Pool mit Gegenstromanlage einbauen, stelle Kübel mit Palmen drumherum und genieße stressfrei meinen Urlaub. Ab und zu fahre ich zum Attersee und schwimme ganz weit hinaus. Das ist einfach traumhaft und es gibt überhaupt keine Medusen, die einem das Schwimmen vermiesen.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 27.06.2020 14:27

Eines wird diesen Gesellschaft zukünftig der NERV ziehen :
die EU Sammelklagen die bald erlaubt werden .

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transalp (10.131 Kommentare)
am 27.06.2020 14:15

Ryanair und Laudamotion sind für uns nicht akzeptabel- mit diesen werden wir nie fliegen!!!
Immer wieder liest man über Probleme bei denen, so wie diesmal.
Für mich sind die so ziemlich das Letzte was so fliegt...

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( Kommentare)
am 27.06.2020 22:09

TRANSALP...

Die Lufthansa ist auch nicht besser!

Ich musste in den letzten 3 Jahren 4x Fairplane bemühen, um an mein Geld zu kommen (natürlich jeweils mit einem entsprechenden Abzug wegen der Klage vor Gericht). Ich denke, es ist Methode, grundsätzlich erst mal mit einer copy/paste-eMail die Ansprüche abzuwehren, dann auf Tauchstation zu gehen und zu versuchen, den Fluggast ins Leere laufen zu lassen, bzw. abzuwarten, bis er genervt aufgibt.

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zicki3150 (55 Kommentare)
am 28.06.2020 16:59

..warum nur Ryanair und Laudamotion??Die ganze Lufthansa Gruppe dürfte diese Vorgangsweise zur Normalität erhoben habe !! Flug Hamburg -Wien und retour( 11.97,31.07) vor Corona bei Eurowings gebucht, am 12.06 annulliert, ok, am 12.06 das selbe bei AUA gebucht, am 24.o6 auch annulliert, beide bieten Gutscheine , kein Wort das ich eine Anspruch auf Rückerstattung habe !! Aber wichtig war, das wir dieser Abzockerbude unser Steuergeld hinten reingeschoben haben !!!

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 27.06.2020 12:17

Wenn mir eine Dienstleistung - sei sie noch so billig - angedreht wird, die Leistung aber nicht erbracht wird, ist es legitim, die Auslagen, die Vorauszahlungen zurückzuverlangen. Aber zack! Einzig bei Kulturveranstaltungen ist es u.U. sozial, die gekauften Karten verfallen zu lassen - als private Corona Hilfe für die "kleinen" Künstler und Kulturvereine.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 27.06.2020 14:14

BARZAHLER

WARUM immer Ausnahmen ???

zuerst schreibst du was ganz vernünftiges ,
und dann ...............
waun i von mein beruf ned lebn konn ,muas i wos aundres mochn ,oda alternativ dazua vadienen .

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barzahler (7.595 Kommentare)
am 29.06.2020 14:05

Lieber Pepone! u.U. steht für unter Umständen- es ist im Ermessen jedes einzelnen, ob er/sie eine bereits gekaufte Karte für eine von einem kleinen, nicht auf Gewinn ausgerichteten Kulturverein ausgerichtete Veranstaltung verschenke. Das ist meien private Einstellung, Nachahmung ist erlaubt.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 27.06.2020 11:03

Die Rechtsanwälte können sich ins Fäustchen lachen: ihr Berufsstand gewinnt immer mehr an Bedeutung.

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