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3-G-Regel am Arbeitsplatz kommt mit 1. November

Von OÖN, 21. Oktober 2021, 00:04 Uhr
3-G-Regel am Arbeitsplatz kommt mit 1. November
Maske runter heißt es bald für alle genesenen, getesteten und geimpften Arbeitnehmer. Bild: VOLKER WEIHBOLD

WIEN. 14-tägige Übergangsfrist – Strafen bis 500 Euro für Arbeitnehmer

Jeder, der an seinem Arbeitsplatz in physischen Kontakt zu anderen Personen kommt, etwa im Büro oder in der Kantine, muss mit 1. November einen 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz vorweisen können. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3-G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen, alle anderen nicht.

Das ermöglicht die in den nächsten Tagen noch zu verordnende 3. Corona-Maßnahmenverordnung. Nicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen. Angepasst wird auch die Regelung für Mitarbeiter im Gesundheits-und Pflegebereich: Auch diese Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender 3-G-Nachweis vorliegt. Angestellte in Supermärkten mit 3-G-Nachweis müssen also auch keine Maske mehr tragen. Für Kunden bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) weiterhin aufrecht.

Arbeitgeber müssen stichprobenartig die Einhaltung eines 3-G-Nachweises an Arbeitsorten überprüfen. Bei Verstößen drohen Strafen: Für Arbeitnehmer können diese Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro betragen, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro.

ÖVP und Grüne hatten auch die SPÖ noch ins Boot holen können. Nicht die FPÖ. "Hier werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber über einen Kontrollzwang gegeneinander aufgehusst und der ‚Vernaderer‘ feiert fröhliche Urständ. Das ist kein Schutznetz gegen ein Virus, sondern eine völlig überzogene, faktenbefreite, menschen- und arbeitsfeindliche Maßnahme", sagte die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.

Auch im Wintertourismus 3-G

Neben der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz bringt die Verordnung auch strenge Regeln für den Wintertourismus. So müssen ab 15. November Besucher von Seilbahnbetrieben einen 3-G-Nachweis erbringen. Für Gäste von Après-Ski-Betrieben gilt 2-G analog zur Nachtgastronomie. Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden. Die Maßnahmen orientieren sich an dem mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan, der sich an den Intensivkapazitäten orientiert.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Steuerzahler2000 (4.074 Kommentare)
am 21.10.2021 16:12

Den Bürgern Geld abnehmen - koste es was es wolle.....

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DrWatts (1.079 Kommentare)
am 21.10.2021 15:39

Endlich.

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Gruenenfreundin (3.291 Kommentare)
am 21.10.2021 14:53

Daumenschrauben anziehen, damit die Imfpindustrie floriert!

Übrigens: Imfpskeptiker denken sehr wohl klar (und WISSEN z. B: auch, dass Mediziner versagt haben, wie etwa beim Contagan-Skandal, den manche blind vertrauende Impfpropagandisten nicht einmal vom Hörensagen kennen):

Darf ich zudem nochmals an die Aussagen eines Medizin-Nobelpreisträgers u. Virologen - des Entdeckers des HIV-Virus - erinnern, der warnte, dass ein Massenimpfung WÄHREND einer Epidemie o. Pandemie das Virus zum Mutieren zwingt?

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