Nach EuGH-Urteil: Kritik an Entscheid und an Kickl
LINZ / WIEN. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach kriminell gewordene Flüchtlinge auch nach schweren Straftaten nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen in ihrem Heimatland Todes- oder Foltergefahr droht, gehen die Wogen hoch.
Für Oberösterreichs FP-Klubobmann Herwig Mahr ist die Entscheidung der Richter "höchst bedenklich". "Negatives Verhalten von Flüchtlingen" müsse eine Rolle im Asylverfahren spielen. Mahr verlangte eine Prüfung, wie sich das EuGH-Urteil auswirkt. Sein Parteikollege, Innenminister Herbert Kickl, sagte, der EuGH setze "auf das falsche Pferd". Es stelle sich die Frage, wer hier geschützt werden solle: die eigene Bevölkerung oder Straftäter, so Kickl.
Heftige Kritik übte der SP-Parlamentsklub am Innenminister. Kickl missachte das Höchstgericht und verhöhne den Rechtsstaat, sagte Verfassungssprecher Peter Wittmann. Er forderte die Entlassung des Innenministers.
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Wollte jetzt wirklich die EU zum ersten mal wählen, aber wenn man uns in Brüssel mit den Kriminellen hängen lässt und solche Gesetze verhängt, die kaum einer versteht, ist es wohl besser, dieser Urne fernzubleiben. So eine grenzenlose, fassungslose und kostenintensive (ständige Überwachung und Kontrolle kaum möglich nach Haftentlassung) und vor allem für uns Bürger gefährliches Gesetz, diese Kriminellen kommen doch früher oder später wieder frei. Der Eisenstangenmörder von Wien und der Mord in Vorarlberg, ist genau der Punkt, wo Gesetze aus Brüssel auf totales Unverständnis stoßen. Am 26.5.2019 gibt es für "diese EU in Brüssel" keine Stimme wegen dieser EuGH Entscheidung!
ja dann sollen die sich die kriminellen nach Brüssel holen und sich dort mit denen herumschlagen.wir in Österreich haben schon genug davon.sonst müssten wir noch ein zusätzliches häfn bauen.
Die Roten müssen den Mund halten ,was ist mit dem Spion.
Die Staatsanwälte und Richter werden bei Uns seit 70 Jahren von ROTSCHWARZ bestellt . In Brüssel wird dieses System seit 20 Jahren praktiziert. Deshalb gibt solche Urteile, Die jedem Hausverstand widersprechen.