Grasser: "Hoffe auf gerechtes Urteil"
WIEN. Am letzten Hauptverhandlungstag im Grasser-Prozess um Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen und anderen Vorwürfen haben die Angeklagten die Möglichkeit zu "letzten Worten" im Prozess genutzt.
Der Erstangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser begann. Er sei unschuldig und hoffe auf ein "gerechtes Urteil". Als Finanzminister habe er immer nur die Interessen der Republik im Sinne gehabt, betonte er. Großes Lob äußerte Grasser für die Prozessführung des Gerichts, insbesondere für Richterin Marion Hohenecker und deren umfangreiche Aktenkenntnis. Das Gericht habe ihm das Vertrauen in die Justiz wieder zurückgegeben, das er bei den Ermittlungen gegen ihn verloren hatte. Der frühere Justizminister Wolfgang Brandstetter habe ihm nämlich damals - in Anwaltsfunktion - sinngemäß gesagt, "die Staatsanwälte wollen Sie hängen sehen, warum auch immer". Das habe ihm Angst gemacht, so der Angeklagte.
Grasser bedankte sich aber auch bei den Mitangeklagten, die nicht den einfachen Weg gegangen seien, um ihn wahrheitswidrig zu beschuldigen und die dem "Druck" der Staatsanwaltschaft nicht nachgegeben hätten. Der mitangeklagte Ex-Lobbyist Peter Hochegger hingegen habe falsch ausgesagt, so Grasser.
Die Zeugenaussagen hätten ihn voll und ganz bestätigt, dass er nichts Unrechtes getan habe, keine Information weitergegeben und kein Geld angenommen hätte. Die Bundeswohnungsprivatisierung und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower seien rechtmäßig verlaufen. Dies werde auch durch die Einstellung der Ermittlungen gegen eine Schweizerin bestätigt, die mit ihm eine Urkunde unterzeichnet habe, die von der Staatsanwaltschaft als "Lugurkunde" bezeichnet worden sei.
"Irgendwann ist genug gesagt"
Anschließend gab Meischberger seine letzte Erklärung im Prozess ab und dankte ebenfalls dem Gericht für die faire Verhandlungsführung. "Irgendwann ist genug gesagt", meinte er, die Sache liege entscheidungsreif am Tisch. Trotz aller "schiefen Optik" habe er rechtmäßig gehandelt und alle Leistungen ordnungsgemäß abgeführt, sagte der frühere Lobbyist. Die lange Verfahrensdauer und die öffentliche Vorverurteilung habe ihn aber nachhaltig geschädigt. "Elf Jahre meines Lebens kann mir niemand zurückgeben, auch das Gericht nicht, aber vielleicht meine Reputation", sagte Meischberger. Er bitte das Gericht um ein gerechtes Urteil und um einen Freispruch in allen Anklagepunkten.
Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und der frühere RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer tauschten in ihren "letzten Worten" noch einmal gegenseitige Vorwürfe aus. Beide saßen bei der Privatisierung der Bundeswohnungen im siegreichen Österreich-Konsortium. Während Petrikovics angibt, Raiffeisen Oberösterreich sei beim Beratungsvertrag mit Hochegger auch dabei gewesen und habe die Millionenprovision mitbezahlt, wird dies von Starzer entschieden dementiert. Einig sind sich die beiden Ex-Manager lediglich darüber, dass sie den erstangeklagten Grasser gar nicht kannten. Daher baten beide um Freisprüche.
Auch Ex-Immofinanz-Manager Christian Thornton beteuerte seine Unschuld. Er habe den Grund der Buwog-Provision nicht gekannt und habe nie den Hintergrund erläutert bekommen. Er habe auf Anweisung seines damaligen Vorgesetzten Petrikovics gehandelt, die Zahlungen abgewickelt und nie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Auftrags gehabt, daher bitte er um einen Freispruch.
Ex-Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer, der teilgeständig im Verfahren ist, betonte, dass er immer das Wohl der Firma im Sinn hatte. "Ich wollte dem Unternehmen nie einen Schaden zufügen". Er habe einige Fälle gestanden, die überschießend gewesen seien, der Rest der Zahlungen an Politiker sei durch das Umfeld bedingt und immer im Interesse der Telekom gewesen. Daher bitte er um ein mildes Urteil.
Wenige Worte in der Causa Terminal Tower
Ganz wenige "letzte Worte" äußerten die fünf Angeklagten in der Causa Linzer Bürohaus Terminal Tower. Sie seien unschuldig und hätten keine Korruption begangen, versicherten sie.
Der mitangeklagte Ex-Anwalt von Walter Meischberger, Gerald Toifl, sprach etwas länger. Er könne nicht, wie viele Mitangeklagte, sagen, dass er mit Grasser nichts zu tun gehabt hätte. "Er war bei mir im Haus", bestätigte er, er sei aber damals, nach dem Aufkommen der Buwog-Provisionszahlung an Peter Hochegger und Meischberger im Herbst 2009, froh gewesen, dass Grasser ihm die Bundeswohnungsprivatisierung erklärt habe. Das von Grasser erfahrene Wissen sei wichtig für die Selbstanzeige von Meischberger gewesen, den er damals als Anwalt vertrat.
Für den auch heute abwesenden mitangeklagten Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki ergriff dessen Anwalt Herbert Eichenseder das Wort. Wicki halte sich in Dubai auf und könne wegen der Corona-Reisebeschränkungen nicht nach Österreich kommen, hatte sein Anwalt gestern erklärt. Er habe gestern noch im Akt nachgesehen und eine Zeugenaussage gefunden, die die Angaben seines Mandanten, er habe ein Darlehen von Grassers Schwiegermutter Marina Giori-Lhota bekommen, bestätigen, so der Verteidiger.
Die Richterin appellierte zum Abschluss noch an alle Prozessbeteiligten, die Mitteilung über den Tag der Urteilsverkündung nicht sofort hinauszuposaunen, damit Angeklagte den Termin nicht aus der Zeitung erfahren müssten. Das sei ein Gebot der Fairness.
Fast dreijährige Prozessdauer
Um 10 Uhr 50 schloss Hohenecker dann nach einer fast dreijährigen Prozessdauer die Hauptverhandlung. Sie entließ die drei Ersatzschöffen und die Ersatzrichterin, die die ganze Zeit der Hauptverhandlung beiwohnten, damit der Prozess nicht platzt. Denn für ein Urteil sind zwei Berufsrichter und zwei Laienrichter notwendig. Der Schöffensenat zog sich zur Beratung zurück. Das Urteil wird nicht vor November fallen.
Der Prozess begann im Dezember 2017, die Hauptverhandlung wurde - mit einer coronabedingten mehrmonatigen Pause im Frühjahr 2020 - seitdem geführt. 150 Zeugen wurden befragt, teils per Videokonferenz aus Liechtenstein und der Schweiz.
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Ich hoffe auch auf ein gerechtes Urteil
Aber wahrscheinlich haben Hr. Grasser und ich unterschiedliche Vorstellungen was gerecht ist
Grasser: "Hoffe auf gerechtes Urteil"
Warum rennt er und die anderen Typen dann noch frei herum???
Ob das die Hetzkommentare sind die Frau Maurer, Kämpferin gg. Hass im Netz, meinte?
Scheint so, denn keine der Anschuldigungen konnte bewiesen werden.
Bin auch für ein faires Urteil, 10 Jahre Häfn für KHG und seinen Vasallen wäre fair!!
ôbergauner u. schwerverbrecher wurden im oberkorrupten österreich immer freigesprochen.
Weiss der Grasser nicht, dass es in einem Strafverfahren keine gerechten Urteil geben kann, da es ja nichts zum Gerecht aufteilen gibt.
Es kann nur rechtmaessige Urteile geben sonst sind sie aufzuheben.
Gerecht waere wenn sie jeden Finanzminister einsperren der uns eine Teil von unserem Geld nimmt AUCH WENN ES NICHT RECHTMAESSIG IST.
Sie sind ein besonders Gscheiter, gell?
Das Sie das erkennen, haette ich mir nicht gedacht.
Sie sind sicher Teilimmun gegen Corona.
Corona greift auch das Hirn an,
Walter, Walter......
Die Gefängnisse sind ohnedies seit ewig mit Unschuldigen überfüllt. Wäre nicht der erste Unschuldige, unser Lieblingsfinanzminister von Schüssel.
Hoffe auf gerechtes Urteil.
Kommt drauf an, was er damit meint. Knast, Karzer, Häfen, Abschiebung, Verbannung ?
Ich kann mit einem Freispruch für den feschen Karl Heinz auch gut leben, im Gegensatz zu vielen anderen.
Was ist denn schon passiert, wo war denn die strafbare Handlung? Da bin ich schon gespannt wo die Richter das Fehlverhalten erkennen.
das wünsch ich mir auch - ein gerechtes Urteil !!! Und noch a bissal was drauf - für die Unverfrorenheit alle Beteiligten und Steuerzahler zig-Jahre zum Narren zu halten. Was glaubt er wer er denn ist, der KHG !!!
Ja, ja, die Hoffnung stirbt zuletzt! Das Problem ist, dass Ganoven, wenn sie "aktiv" waren, eine Verurteilung auch als ungerecht empfinden.
Aber da in Österreich Korruption in Politik und Amt Tradition haben und vor der Justiz quasi geschützt ist, wird er sicher nicht in den Häfen gehen müssen. Die Strafe zahlt er halt, wenn überhaupt, aus der Masse.
Grasser hofft auf ein gerechtes Urteil. Millionen Österreicher auch.
Ja, hoffe ich ebenfalls. Unbedingte Haftstrafe > 4 Jahre wäre für mich gerecht, als Steuerzahler.
Kennen Sie den Akt? Vorverurteilungen in unserem Rechtssystem sind strikt abzulehnen, ein Prinzip in unserem Rechtssystem über daß Sie sich hinwegsetzen.
neptun, kennen Sie den Akt?