Ernst August: Berufungsprozess Ende November
LINZ. Der Berufungsprozess gegen Prinz Ernst August von Hannover ist für 24. November am Oberlandesgericht Linz anberaumt worden.
Ernst August hatte im erstinstanzlichen Urteil im März zehn Monate Haft sowie fünf Weisungen ausgefasst, wogegen er berief. Nun entscheidet das OLG in zweiter Instanz über das Urteil.
Der 67-Jährige war schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau sowie in Scharnstein einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht und eine Scheibe eingeschlagen zu haben.
Anwesen "Auerbach" tabu
Über die Verurteilung zu zehn Monaten bedingter Haft hinaus erhielt Ernst August von Hannover fünf Weisungen: So darf er nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken, und er muss eine Psychotherapie machen.
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