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Innviertler durchbrach Grenzkontrolle: Flucht endete in Sackgasse

Von nachrichten.at/apa, 28. April 2019, 15:36 Uhr
Verkehrskontrolle Bild: APA

LAUFEN. Eine Grenzkontrolle der deutschen Bundespolizei hat bei Tittmoning (oberbayrischer Landkreis Traunstein) am Samstagvormittag ein 23-Jähriger aus dem Bezirk Braunau durchbrochen.

Der Mann aus Tarsdorf hatte alle Anhaltesignale der Streifenbesatzung missachtet. Die Flucht endete jedoch wenig später in einer Sackgasse im Ortskern von Tittmoning. Eine Schreckschusspistole lag im Wagen griffbereit, wie die Polizei Laufen in einer Presseaussendung berichtete.

Der 23-Jährige war ohne gültigen Führerschein unterwegs und hatte zudem vorher Drogen konsumiert. Die Beamten fanden auch eine geringe Menge Suchtgift im Wagen. Den Oberösterreicher erwarten diverse Strafanzeigen. 

Die Fahrzeughalterin muss sich ebenfalls dafür verantworten, dass sie dem Mann ihr Fahrzeug überlassen hat, obwohl dieser keinen Führerschein besaß, heißt es von der Polizei.  

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5  Kommentare
5  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
salbeitee (3.135 Kommentare)
am 28.04.2019 20:04

Die Zulassungsbesitzerin könnte die Königin der Nacht sein. Die Zauberflöte soll ja in den bevorstehenden Zwanzigerjahren wieder auf das Festspielprogramm kommen.
Mutter Theresa kommt weniger in Frage. Die ist zwar auch eine Prominente, aber leider schon tot. Der Gedanke kam mir nur, weil das Tatauto tatsächlich auf die Mutter des Drogisten zugelassen sein könnte.
Halt, ich habs! Wenn Mutter, dann am ehesten M.M. (Muddi merkel). Die hat ein Herz für junge Männer in Schwierigkeiten.

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Wosisdolos (711 Kommentare)
am 28.04.2019 16:55

Scheint in Mode zu kommen, ohne Schein... Drogen usw...

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hasta (2.848 Kommentare)
am 28.04.2019 16:15

Für diese Typen kann nur eine entsprechend hohe Strafe und ein langes Verbot ein KFZ zu lenken geben. Weiters eine streng überwachte Therapie.

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zwergbumsti (1.008 Kommentare)
am 28.04.2019 16:37

‚ein langes Verbot ein KFZ zu lenken....‘
Der war wirklich gut 😂
Im Artikel steht, er hatte gar keinen FS, also Verbot bestand ohnehin.
Der macht halt so weiter wie bisher, soweit er einen Dummen findet, der/die ihm das Auto leiht.

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salbeitee (3.135 Kommentare)
am 28.04.2019 20:13

Bumsti, du Zwerg! Wenn du schon so genau bist, dann beachte dass es im Text heißt: kein g ü l t i g e r Führerschein. Das ist nicht, wie du schlampig textest "gar kein Führerschein". Und dein nächster Bauchfleck folgt gleich mit "Verbot bestand" ... wenn der Täter gar keinen hatte, wäre ja ein Verbot sowieso sinnwidrig. Es ist ein erheblicher Unterschied ob einer den FS zB auf acht Monate entzogen kriegt oder nie einen hatte.

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