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Altreifen beschäftigen Höchstgericht

20. November 2020, 21:02 Uhr
Altreifen beschäftigen Höchstgericht
Weitergabe von sechs Altreifen hat weitreichendes Nachspiel. Bild: Scharinger

BRAUNAU. Teurer Nachbarschaftsstreit: Entsorgungsunternehmer verschenkte sechs Altreifen, 2000 Euro Strafe nach einer Anzeige folgten. Den Rechtsstreit muss das Höchstgericht beenden.

Dass das Herschenken von sechs Altreifen einen so langen und teuren Rechtsstreit nach sich ziehen würde, hätte sich ein Braunauer Entsorgungsunternehmer sicher nicht gedacht. Doch jetzt muss sogar das Höchstgericht entscheiden.

Aber von vorne: Der Entsorgungsunternehmer hat einem Mann sechs Altreifen geschenkt, die laut seinen Aussagen noch verwendungsfähig waren. Eine Nachbarin, mit der der Bauunternehmer seit Jahren im Clinch liegt, brachte das zur Anzeige. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau reagierte darauf und verhängte eine Strafe von mehr als 2000 Euro. Das wollte sich der Unternehmer nicht gefallen lassen und erhob Einspruch. Das oö. Landesverwaltungsgericht entschied zu seinen Gunsten und befand es für ausreichend, in diesem Fall eine Ermahnung auszusprechen. Doch die Bezirkshauptmannschaft brachte eine außerordentliche Revision ein.

"Hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau in Corona-Zeiten nichts Besseres zu tun, als Altreifen zum Umweltskandal zu machen?", schreibt die vom Entsorgungsunternehmer beauftragte Anwaltskanzlei List in einem offenen Brief. Die Juristen betonen, dass der Entsorgungsunternehmer bisher immer sämtliche Altreifen als Abfall ordnungsgemäß entsorgt habe, von 20 Tonnen pro Jahr sei hier die Rede. Die Weitergabe von sechs Reifen, die noch verwendungsfähig waren, werde aber nicht als geringes Verschulden, sondern als offenbar schwerwiegendes Vergehen, das eine Ermahnung nicht rechtfertigt, eingestuft, so die Kanzlei. Die Juristen schätzen, dass durch dieses Vorgehen ein Verwaltungsaufwand von etwa 11.000 Euro entsteht – ohne Anwaltskosten. "Es handelt sich hier weder um einen unglaublichen Behördenaufwand noch um eine Schenkung an einen Bedürftigen", sagt Bezirkshauptmann Gerald Kronberger. Dahinter stecke ein langjähriger Rechtsstreit mit wechselseitigen Anzeigen und Gerichtsverfahren zwischen zwei benachbarten Firmen.

"Der Behördenaufwand wird nicht durch das zwingend gesetzlich vorgesehene Verwaltungshandeln der BH Braunau verursacht, sondern durch die jahrzehntelange Inanspruchnahme der Gerichte und Behörden durch die amtsbekannten Parteien", so der Bezirkshauptmann in einer Stellungnahme. Im Sinne der Rechtssicherheit wolle man eine Klarstellung des Höchstgerichts, ob bei zwingend vorgesehenen Mindeststrafen im Materiengesetz eine Ermahnung überhaupt noch rechtlich zulässig sei.

Für die Behörde sei die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich in diesem Fall rechtlich nicht nachvollziehbar. Es soll nicht das Rechtsgut der Verkehrssicherheit geschützt werden, sondern das Rechtsgut des Umweltschutzes. Abgefahrene Altreifen sind fachmännisch zu entsorgen und nicht an Privatpersonen weiterzugeben. "Im Sinne eines funktionierenden Rechtsstaates und um Mitarbeiter vor allfälligem amtsmissbräuchlichen Handeln zu bewahren, bedarf es hier einer Klärung durch das Höchstgericht", betont Kronberger.

Nachbarschaftsstreit beenden

Er schlägt den Nachbarn zudem vor, "eine außergerichtliche Gesamtlösung im Sinne eines zukünftigen funktionierenden nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu erwirken und auf jahrelange Gerichtsstreitigkeiten mit teuren Rechtsverletzungen zu verzichten". Diese würden nur Zeit, Nerven und Geld kosten.

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16  Kommentare
16  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 27.11.2020 20:01

Lächerlich und unnötig.
Da gibts ganz ander Umweltsünder. Warum straft man nich gleich jeden Dosenwegwerfer auch so?

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fibonacci24 (182 Kommentare)
am 25.11.2020 10:44

Und wieder mal ist die BH Braunau mit Negativ-Schlagzeilen in den Medien. Dort läuft ja gar nix rund wie's aussieht

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Herzer (244 Kommentare)
am 20.11.2020 22:19

Man sollte meinen, das Höchstgericht hätte besseres zu tun.

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fai1 (6.014 Kommentare)
am 20.11.2020 19:56

1. Es wurde eindeutig gegen das Abfallwirtschaftsgesetz verstoßen - das ist keine Frage
2. Aufgrund der Geringfügigkeit wäre ein Ermahnungsbescheid angebracht.

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Juni2013 (9.846 Kommentare)
am 20.11.2020 17:58

Und Bezirkshauptmann Mag Kronberger konnte als Jurist diese Fragen nicht selbst durch entsprechendes Literaturstudium oderschriftliche Anfrage an "höherer Stelle" klären?
Ach ja, es ist ja viel einfacher andere diese Arbeit machen zu lassen und wenn dazu Gerichtsverfahren nowendig sind. Kostet ja nichts. Un d wenn schon, es zahlt eh der Steuerzahler.

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hast (258 Kommentare)
am 20.11.2020 13:17

Zuerst wurde auf "dubiose Art und Weise" der verdiente BH "entsorgt", dann wird wegen einer Bagatelle, von einem strafwütigen BH Juristen eine Geldstrafe von € 2000,--verhängt, welche von den umsichtigen und praxisnahen Beamten des Landesverwaltungsgerichtes zu einer Ermahnung umgewandelt wurde und dann geht die Braunauer Verwaltungsposse in die nächste Runde! So können sich Behörden auch gegenseitig beschäftigen. Nur ein Punkt scheint fix zu sein: mit der Absetzung des ehem. BH`s hat man sicherlich den falschen Weg beschritten. Bei der Braunauer BH dürften die faulen Äpfel woanders liegen....

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( Kommentare)
am 20.11.2020 13:06

Es ist eine Schande!

Diese Beamtentypen haben anscheinend zu wenig Arbeit. Daher Anzahl der Beamten halbieren, damit doppelte Effizienz (und vielleicht auch Effektivität).

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henrymorgan (380 Kommentare)
am 20.11.2020 20:04

vollkommen richtig beamtenschaft halbieren und dann richtig arbeiten lassen dann faellt ihnen kein so ein bloedsinn ein . ( das ist ernst gemeint und viele wissen das es richtig besonders die beamten selber)

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 20.11.2020 12:10

Da sieht man die Intelligenz der Verwaltung.
Die produzieren Umweltschmutz mit Umweltschutz.
Und die Wirtschaft hat an dieser Intelligenz ihre helle Freude.

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magicroy (2.785 Kommentare)
am 20.11.2020 12:49

Der Fisch fängt bei dieser Nachbarin zum stinken an, das sollte nicht unerwähnt bleiben.

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walterneu (4.715 Kommentare)
am 20.11.2020 19:20

Die Nachbarin kann stinken wie sie will.
Nur leider srinkt die Behoerde mit.

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 20.11.2020 11:09

Unter dem neuen Bezirkshauptmann weht ein anderer Wind in Braunau.

Koste es was es wolle.

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nordlicht (1.479 Kommentare)
am 20.11.2020 07:22

Das versteht wohl kein vernunftsbeabter Mensch. Ist es nicht im Sinne aller (und vor allem im Sinne des Umweltschutzes), gebrauchsfähige Dinge so lange es geht zu verwenden? Es hat ja auch jedes ASI einen Flohmarkt dabei, wo entsorgte Alltagsgegenstände, die noch „sauber beinand“ sind, verkauft werden und das wird gern gesehen und gern angenommen. Die vernünftige Lösung würde bei der „Reifensache“ wohl so aussehen können: da sie gefrachsfähig sind und verschenkt wurden, ist dem Reifenentsorungsunternehmen für seine umweltschonende Resourcenbehandlung zu danken. In einem Jahr, wenn sie abgefahren sind, werden sie dann entsorgt und neue gekauft. So einfach ginge es. Und die unzähligen Leute, die mit dieser negativen Sache zu tun haben, könnten sich wichtigeren Dingen zuwenden. Von den Kosten und dem blockierten Gerichtspersonal rede ich da noch gar nicht. Wünsche allen Beteiligten einen guten Ausgang der Sache und: bleiben Sie gesund!

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 20.11.2020 11:10

nach der unwürdigen Entfernung des Vorgängers kehrt auf der Braunauer BH nun ein neuer Besen.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 20.11.2020 05:58

I vergrab meine im Wald,
na echt so was nennt man Arbeitsbeschaffung f Gerichte u was alles sonst noch damit Geld verdient auf Kosten der Steuerzahler,
aber is eh wurscht mit der Abschaffung der Hacklerregelung bring ma an Teil wieder rein

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friedrich.ramesberger@liwest.at (1.192 Kommentare)
am 20.11.2020 21:25

Typisch Innviertler 🤔🤔🤪

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