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"Habe es in Asten nicht mehr ausgehalten": Häftling flüchtete in Vierstern-Hotel

Von nachrichten.at/apa, 05. August 2020, 15:08 Uhr
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

ASTEN/SALZBURG. Eine nicht bezahlte Hotelrechnung in Höhe von 4.900 Euro ließ den Betrug auffliegen. Am Mittwoch wurde der 30-Jährige in Salzburg zu drei Jahren Haft verurteilt.

Ein Strafhäftling hat nach seiner Flucht am Ende Mai 2020 aus der Justizanstalt Asten in Oberösterreich acht schöne Tage unter falschem Namen in einem Viersterne-Hotel in Leogang im Pinzgau verbracht.Schließlich flog der Schwindel auf, die Hotelkosten von rund 4.900 Euro blieben offen. Der 30-Jährige wurde am Mittwoch am Landesgericht Salzburg zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

"Habe gedacht, das ist die Lösung"

Der Vater von zwei Kindern legte ein reumütiges Geständnis ab."Es tut mir leid. Ich habe es in Asten nicht mehr ausgehalten und gedacht, das ist die Lösung", entschuldigte sich der notorische Betrüger - er hat bereits sechs einschlägige Vorstrafen - bei Richterin Nicole Haberacker für die Tat. Er werde auch alles "schnellstmöglich" zurückzahlen, beteuerte er.

Im Gefängnis in Asten war der Salzburger offenbar für Reinigungsarbeiten und die Müllentsorgung zuständig. In dem Urlaubsort in Leogang genoss er die erschwindelte Freiheit und ließ es sich gut gehen. Unter der falschen Identität traf er sich dort auch mit einer jungen Frau, die er im Internet kennengelernt hatte. Sie wusste nichts von den Betrügereien. Er prahlte damit, dass er von einem reichen Elternhaus abstamme und einen Club am Wörthersee in Kärnten besitze. Nachdem die Hotelführung Verdacht geschöpft hatte, weil er nicht einmal die Anzahlung für die Zimmer bezahlt hatte, wurde die Polizei alarmiert und der 30-Jährige festgenommen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

In Asten musste der Salzburger eine mehrjährige Haftstrafe verbüßen. Er war zuletzt im Dezember 2019 am Landesgericht Salzburg wegen Betruges verurteilt worden und sollte die verhängte Strafe bis 2022 in dem oberösterreichischem Gefängnis absitzen. Auch heute wurde der Mann wegen gewerbsmäßig schweren Betruges verurteilt. Die offenen Hotelkosten muss er binnen 14 Tagen bezahlen.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Da aber die Staatsanwältin keine Erklärung abgegeben hatte, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall bis zu siebeneinhalb Jahren Haft. Beim nächsten Mal werde die Strafe noch höher ausfallen, riet ihm die Richterin von weiteren Betrügereien ab.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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aeiouoiea (3 Kommentare)
am 05.08.2020 19:24

Ein notorische Betrüger mit 6 einschlägigen Vorstrafen im Gefängnis für psychisch kranke Straftäter?

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 05.08.2020 17:29

Von 5 Sterne Gefängnis in 4 Sterne Hotel geflüchtet.
Da hat er es sich aber verschlechtert

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( Kommentare)
am 05.08.2020 17:52

Schuno. 👍😂

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josefrabmer (131 Kommentare)
am 05.08.2020 16:21

3 jahre für 4.900 euro....
Der Pucher hat 600 Millionen gestohlen.....
und läuft frei herum....
das ist Gerechtigkeit !!!!!!!

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( Kommentare)
am 05.08.2020 17:51

Stimmt Josef. Daß ist heftig. Gewisse bekommen nur ein dudu und laufen weiter frei herum.

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 05.08.2020 20:05

Gibts da wirklich schon einen Schuldspruch?

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edith1966 (785 Kommentare)
am 06.08.2020 08:39

Wann der Pucher schlau ist bleibt er vernehmungsunfähig wegen Krankheit und der Kaas ist gegessen, so geht des

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jack_candy (7.852 Kommentare)
am 05.08.2020 16:11

Auch wenn er schon einschlägig amtsbekannt ist: Drei Jahre für 4.900 Euro ist schon sehr heftig.

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picknick (505 Kommentare)
am 05.08.2020 15:59

Die offenen Hotelkosten muss er binnen 14 Tagen bezahlen.

Schätze mal, dass er da eine kleine Fristverlängerung brauchen wird....

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Petziziege (3.590 Kommentare)
am 05.08.2020 15:35

In dem Artikel kann einiges nicht stimmen Straftat Ende Mai 2020 Prozeß Anfang August geht sich allein wegen der Fristen nicht aus .

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zakamenem (1.021 Kommentare)
am 05.08.2020 21:18

Meistens stimmt einiges nicht.

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