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Beschäftigte einer Bewachungsfirma zu Unrecht entlassen

Von Christian Diabl, 30. September 2022, 17:43 Uhr
Arbeiterkammer-Wahl: Der Angriff auf die rote Bastion
Die Arbeiterkammer brachte daher im Namen der beiden Männer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gegen die unberechtigte Entlassung ein. Bild: Volker Weihbold

LINZ. Arbeiterkammer OÖ erkämpfte hohe Nachzahlungen für zwei Beschäftigte einer Bewachungsfirma.

Die Arbeiterkammer OÖ meldet eine hohe Entschädigungssumme für zwei Beschäftigte einer Bewachungsfirma. Die beiden Männer wurden fristlos entlassen, weil sie laut ihrem Arbeitgeber firmenschädigendes Verhalten an den Tag gelegt hatten.

Keinen legitimen Grund

Durch ihr Verhalten habe der Arbeitgeber einen wichtigen Auftrag an einen Konkurrenten verloren - so lautete der Vorwurf des Chefs eines oberösterreichischen Bewachungsunternehmens. Die beiden waren sich allerdings keiner Schuld bewusst und gingen zur AK. Eine Rechtsexpertin prüfte den Sachverhalt und sah ebenfalls keinen legitimen Grund für eine Entlassung, weshalb de AK-Rechtschutz im Namen der beiden Männer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbrachte.

Erfolgreiche Klage

Im Verfahren konnten die Vorwürfe entkräftet werden. Die Arbeiter erhielten jeweils eine Kündigungsentschädigung. Da sie zuletzt kein Geld mehr erhalten hatten, musste der Arbeitgeber auch offene Löhne nachzahlen. Mit Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und unbezahlten Überstunden ergab das einen Betrag in der Höhe von rund 13.500 Euro brutto. "Das ist leider kein Einzelfall. Immer wieder wird versucht, Beschäftigte mit fadenscheinigen Begründungen um ihre Ansprüche zu bringen", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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Christian Diabl
Christian Diabl
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6  Kommentare
6  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.331 Kommentare)
am 02.10.2022 10:22

Ohne Firmennamen und Angabe der angeblichen Untat geben manche dennoch ihr Stammtisch-Urteil ab. ):

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 01.10.2022 15:16

Das werden die beiden gewesen sein, die einen Schwarzfahrer in Linz gestellt , und auch festgehalten haben, worauf dieser Schwarzfahrgast sich zu Unrecht zur Wehr setzte!

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Duc (1.569 Kommentare)
am 01.10.2022 10:16

KPADER@ Den Bericht richtig lesen lernen und nicht Blödsinn verzapfen.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 01.10.2022 07:46

Diese Typen schädigen ihren Arbeitgeber und bekommen auch noch Recht. Sind uns keiner Schuld bewusst. Traurig!

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santabag (5.939 Kommentare)
am 01.10.2022 09:16

Offensichtlich gab es ein Rechtsverfahren, das keine Schädigung des Arbeitgebers feststellen konnte.

Kennen Sie den Sachverhalt überhaupt? Warum posten Sie dann in der Gegend herum? Frustriert? Iwanachtig?

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VC1 (37 Kommentare)
am 03.10.2022 09:35

irgendwie muss doch die Anzahl der Kommentare nach oben geschraubt werden grinsen))

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