Bayern kippt nach Urteil Testpflicht für Pendler
MÜNCHEN/LINZ. Nach einem Urteil des bayrischen Verwaltungsgerichts in München haben sich die Reiseregelungen zwischen Bayern und Oberösterreich geändert.
Ein deutscher Pendler hatte geklagt, weil er die Testpflicht für rechtswidrig hielt, weil sie unter anderem gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU verstoße. Die Richter folgten seiner Argumentation, das bayrischen Gesundheitsministerium hob die Testpflicht deshalb auf.
Für oberösterreichische Berufspendler, die täglich nach Bayern einreisen, bringt diese Neuregelung aber keine Erleichterung. Denn sie müssen nach wie vor, wenn sie von Bayern kommend nach Oberösterreich einreisen, einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf. Weiterhin weitgehend untersagt ist der kleine Grenzverkehr, etwa für Einkaufsfahrten nach Bayern. Einreisende brauchen eine Registrierung, einen negativen Test und müssen für zehn Tage in häusliche Quarantäne. Ausgenommen davon sind lediglich Familienbesuche, die nicht länger als drei Tage dauern.
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