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Achtung, Falle: Wann man in Pension gehen darf

Von OÖN, 28. Juni 2022, 00:04 Uhr

EBENSEE. "Achtung, Falle!", die Informationsveranstaltung der oö. Arbeiterkammer zusammen mit den OÖN, macht am 4. Juli im Arbeiterheim Ebensee Station:

Ab 18 Uhr dreht sich dort alles um das Thema Pensionen. Die häufigste Frage, die sich bei den Werktätigen vor dem Ruhestand stellt: "Wann kann ich eigentlich frühestens in Pension gehen?" Aber auch Fragen wie etwa, wie viele Versicherungsjahre man braucht, wie hoch die Abschläge sind oder ob in der Pension dazuverdient werden kann, werden thematisiert.

"Achtung, Falle! Pensionen und Ihr gutes Recht", Montag, 4. Juli, um 18 Uhr im Arbeiterheim in Ebensee am Traunsee; Eintritt frei, um Anmeldung unter 050/6906 4412 oder per E-Mail an gmunden@akooe.at wird gebeten.

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30  Kommentare
30  Kommentare
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teja (5.804 Kommentare)
am 29.06.2022 07:52

46 Beitragsjahre, nie schwarz auszahlen lassen, viel eingezahlt, bin zufrieden.

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magicroy (2.781 Kommentare)
am 29.06.2022 15:00

Sie können auch zufrieden sein! Danke 👍😎

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asc19 (2.386 Kommentare)
am 29.06.2022 07:07

Verstehe ich jetzt nicht. Jeder der eine App wie "digitales Amt" o.ä. hat ,kann in 5 Sekunden feststellen, wann er /sie in Pension gehen kann, wie viel Geld er bekommt,und wie viel Abschläge anfallen falls er/sie in Korridor -Pension gehen möchte. Wozu muss ich da auf eine politische Veranstaltung gehen?

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glingo (4.925 Kommentare)
am 29.06.2022 21:17

Ja ja so ein schei.... was sie da schreiben

Wie hoch sind die Abschläge bei diesen Pensionsarten, wenn weniger als 45 Arbeitsjahre vorliegen?
Bei der Langzeitversichertenreglung ab 62 Jahren werden Abschläge bis zu insgesamt 12,6 % von der Pensionshöhe abgezogen (4,2 % pro Jahr, 3 Jahre vor dem 65. Lebensjahr sind 12,6 %).

Die Schwerarbeitspension ermöglicht einen Pensionsantritt ab dem 60. Lebensjahr, wenn 45 Versicherungsjahre und in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsantritt 10 Jahre der Schwerarbeit vorliegen. Der Abschlag bei der Schwerarbeitspension beträgt maximal 9 % (1,8% pro Jahr, 5 Jahre vor dem 65. Lebensjahr sind 9 %).

Bei der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension beträgt der Abschlag pro Jahr 4,2 %, maximal aber 13,8%.

Zählen ausschließlich Arbeitsjahre?
Maximal 5 Jahre können durch Zeiten der Kindererziehung ersetzt werden.

Andere Pensionsversicherungszeiten zählen nicht für die Abschlagsfreiheit – beispielsweise Zeiten des Bezuges von Krankengeld,

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glingo (4.925 Kommentare)
am 29.06.2022 21:23

Wo kann ich das in der App machen?

Ein Antrag auf Schwerarbeitspension ist beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger zu stellen. Welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten, ist durch eine Verordnung geregelt.

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loewenfan (5.471 Kommentare)
am 29.06.2022 06:43

wenn man die 45 Jahre vorher nicht alles Falsch gemacht hat darf man schon überlegen mit 62 den Hut zu nehmen,
interessant wirds f diejenigen die sehr Jung nur mehr 30 Std hackeln wollen,
wie kürzlich ein 35 jähriger zu mir sagte er möchte lieber seine Kinder aufwachsen sehen, na dann viel Spaß dabei aber dann bitte nicht jammern später

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adhoc (4.106 Kommentare)
am 29.06.2022 07:30

100% Zustimmung

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andersdenken (551 Kommentare)
am 28.06.2022 21:04

Und wiedereinmal sinn und hirnloses qua qua der AK. Es gibt eine klarer Regelung des Pensionsrecht 80 % des Durchschnittsverdienstes von 45 Beitragsjahre - keine 45 Beitragjahre abschläge bei Pensionsantritt mit 65. Jeder kann ohne Probleme sein Pensionskonto einsehen z.B. Finanzonline - Also was solle diese Hetze der AK ? Immer das selbe Maul aufreissen und ausser heißer Luft kommt nix raus

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (25.828 Kommentare)
am 28.06.2022 22:18

Gaaanz so einfach ist es oft auch nicht...

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nixnutz (4.000 Kommentare)
am 29.06.2022 21:04

anders = mehrdenken

"80 % des Durchschnittsverdienstes von 45 Beitragsjahre" Das sind warme Eislutscher.

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glingo (4.925 Kommentare)
am 29.06.2022 21:20

Wo wird da Schwerarbeiter Regelung angeführt?

Die Schwarz Blauen Trolle müssen halt immer Hetzen!

Schwerarbeitspension
Diese Pensionsart gilt für versicherte Personen, die lange Zeit unter psychisch und physisch besonders belastenden Bedingungen Schwerarbeit geleistet haben. Die Schwerarbeitspension kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) erworben wurden, wobei innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) vor dem Stichtag mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) vorliegen müssen.

Ein Antrag auf Schwerarbeitspension ist beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger zu stellen. Welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten, ist durch eine Verordnung geregelt.

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lesemaus (1.697 Kommentare)
am 28.06.2022 17:45

Jetzt möchte jeder mit 50 in Pension gehen in 20 Jahren dann gleich mit 40.Warum nicht gleich nach der Geburt.Arbeiten mag halt nicht jeder obwohl jeder viel Geld möchte um sich alles zu leisten, das wächst halt nicht auf Bäumen.

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xolarantum (2.762 Kommentare)
am 28.06.2022 16:28

noch unter 50und schon in pension,
zum glück geld wie heu, nicht viele ham diese lässige konstellation...

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asc19 (2.386 Kommentare)
am 29.06.2022 07:04

Und dass Sie ein "Einefetzer" (Jugendliche würden"Flexer"sagen) sind, wissen wir jetzt auch Alle.

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magicroy (2.781 Kommentare)
am 29.06.2022 15:12

ASC19
Ich habe bereits viele Kommentare von diesem Menschen gelesen.
Resümee: absolut nicht beneidenswert! Er muss fürchterlich unzufrieden mit seinem Leben sein 😢

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magicroy (2.781 Kommentare)
am 29.06.2022 15:14

@xolarantum
Ganz OÖ freut sich für Sie 😂😂

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blasner (1.987 Kommentare)
am 28.06.2022 15:28

Hab nach der Pension freiwillig noch 18 Monate in Teilzeit weitergearbeitet weils noch Spass machte und meine Nachfolger in die Feinheiten eingearbeitet habe.
Hätte mein Job keine Freude gemacht wäre ich vermutlich auch in Frühpension gegangen

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Baumblatt (347 Kommentare)
am 28.06.2022 13:34

Gibt es da noch mehr Stationen?

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hepra66 (3.798 Kommentare)
am 28.06.2022 13:09

Also die AK macht eine Veranstaltung, mit der Absicht, dass die Arbeitnehmer möglichst früh in Pension gehen können und hinterher beschwert sich die AK, dass diese Pensionen so gering sind.

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adhoc (4.106 Kommentare)
am 28.06.2022 14:28

ich hätt´s eher so gelesen/verstanden, dass sie vor diversen "Fallen" warnen/informieren möchten

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Linz2013 (3.071 Kommentare)
am 28.06.2022 11:40

Ich habe schon mehrmals miterlebt, wo gesunde Personen in Branchen mit erheblichem Facharbeitermangel in die Frühpension gegangen sind. Die geringen Abschläge haben sie nicht abgeschreckt.

Aus Sicht der Frühpensionisten ist das verständlich, aber aus volkswirtschaftlicher Sicht ist das eine Katastrophe.

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Gugelbua (31.756 Kommentare)
am 28.06.2022 12:55

wenn ich mit Leuten spreche die ins Pension fähige Alter kommen ,
2 von 3 nützen jede Möglichkeit sich aus der Arbeitswelt zu vertschüßen

Ich hätte noch gerne weitergearbeitet (Schreibtisch Job)
doch der Mitarbeiter Abbau hatte zu dieser Zeit Hochkonjunktur

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ECHOLOT (8.775 Kommentare)
am 28.06.2022 13:32

Die jungen haben garkeine lust mehr 5tage die woche 40 std zu arbeiten! Das ist die schande!

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jack_candy (7.694 Kommentare)
am 28.06.2022 14:08

Ich hab das andere Problem: Mir fehlen einige Jahre, dann habe ich einige Zeit schlecht und erst zuletzt durchschnittlich verdient. Wenn ich in drei Jahren in Pension muss, bin ich in der Nähe der Mindestsicherung; also nicht leben, sondern dahinvegetieren.
Ich muss also noch weiterarbeiten und habe nach derzeitigem Stand (Gesundheit, Motivation) auch kein Problem damit.
Daran wird man vom Staat allerdings gehindert.
Geringfügig dazuverdienen würde gerade zu einem etwas besseren Überleben reichen, aber nicht zum Leben mit gelegentlicher Abwechslung im Alltag und nicht immer den billigsten Lebensmitteln und Kleidungsstücken. Und wenn man mehr verdient, wird das Gesamteinkommen inkl. Pension versteuert, so dass man sich sehr genau ausrechnen muss, ob sich das dann noch lohnt.

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magicroy (2.781 Kommentare)
am 29.06.2022 15:08

Bitte lassen wir mal die Kirche im Dorf. Ich bin 51 und stehe gefühlt "voll im Saft". Ich freue mich täglich dass ich einen Job habe der mir Freude bereitet.

Arbeit ehrt und ist kein notwendiges Übel. Das ist mein Zugang zum Thema.

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nixnutz (4.000 Kommentare)
am 29.06.2022 21:11

@jack_candy

Willkommen im Leben. Was ist so arg neu daran, dass man 2 (oder mehrere) Einkommen über die Gesamtlohnsumme versteuern muss.

Das ist seit Jahrzehnten so und komplett logisch. Sonst hätten viele Arbeitnehmer statt 1 x 40 Verträge über 4 x 10 Wochenstunden....

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espresso.perdue (687 Kommentare)
am 28.06.2022 09:44

und wo bitte ist hier die Falle ?
Viele Leute sind einfach unwillig oder zu faul um sich entsprechend zu informieren.
Sie verlassen sich lieber auf Gerüchte vom Hörensagen , und plötzlich wird dann die Realität als „Falle“ bezeichnet. Liebe OÖN : gestaltet eure Schlagzeilen weniger reisserisch und irreführend. Der Titel in diesem Fall könnte eher lauten „böses Erwachen aus der Traumwelt, und Ankommen in der Realität“

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lancer (3.688 Kommentare)
am 28.06.2022 10:02

stimme völlig zu ! So schwierig ist es auch wieder nicht, sich über die gesetzlichen Bestimmungen zur Pension zu informieren. Dazu genügt ein Internetanschluss.

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Linz2013 (3.071 Kommentare)
am 28.06.2022 11:41

Ja, die AK versucht hier den Staat als Böse hinzustellen, als würde er den Bürgern eine Falle stellen. Das ist letztklassig.

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Sensibelchen (816 Kommentare)
am 28.06.2022 16:04

Hörensagen und Gerüchte! Das ist(sind) ja die Falle(n); genau darauf fallen viele Pensionswillige herein und sind dann enttäuscht; aber einzig enttäuschend daran ist, dass nachher nicht die "Berater vom Stammtischbüro" schuld sind sondern der Staat bzw. dessen Institutionen.

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