Schweres Foul bei Fußballspiel in Kirchdorf: Kicker verurteilt
STEYR/KIRCHDORF. Nach schweren Fouls bei einem Fußballspiel im April in Oberösterreich hat ein inzwischen 19-jähriger Spieler in einem Schöffenprozess im Landesgericht Steyr am Dienstag drei Monate Haft bedingt ausgefasst.
Die Strafe fiel milde aus, denn er wurde wegen Körperverletzung verurteilt und nicht - wie in der Anklage verlangt - wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung.
Das Gericht hatte es nicht leicht, die Geschehnisse bei einer Begegnung in der untersten Spielklasse am 22. April in Kirchdorf an der Krems zu rekonstruieren. Angeklagte und auch die Zeugen machten über den Hergang nämlich jeweils unterschiedliche Angaben. Das ließ letztlich den Staatsanwalt bedauern, dass es in dieser Klasse keinen Videobeweis gibt.
Der Angeklagte gab in der Verhandlung an, er sei von den gegnerischen Spielern provoziert worden, deswegen "sei er ausgezuckt". Fest stand aber nach allen Aussagen, dass er mit seinen mit Stollen besetzten Fußballschuhen einem am Boden liegenden Gegner einen Tritt in den Kopfbereich versetzt hatte. Dessen Mannschaftskapitän riss er anschließend zu Boden und trat ihn ebenfalls. Dieser war danach für kurze Zeit bewusstlos.
Ein eher zufällig bei dem Spiel anwesender ehemaliger Schiedsrichter, der auch bei Welt- und Europameisterschaften gepfiffen hatte, stellte fest, dass er in seiner langjährigen Tätigkeit "noch nie eine derart böse Tat" gesehen habe. Die Opfer hätten tot sein können. Ein Funktionär des Vereins, dem der Angeklagte angehört hat, hat nach dem Vorfall alle Ämter zurückgelegt, "weil ich nicht mehr meine Zeit aufwenden möchte, um solche Spiele anzusehen".
Dem Angeklagten half das Gutachten des Sachverständigen, wonach die Attacken mit einer gewissen Heftigkeit, aber dennoch nicht mit hoher Intensität ausgeführt worden seien. Das schloss er aus den Berichten des Krankenhauses, wo die beiden Opfer vorübergehend behandelt wurden. Demnach erlitten sie keine schweren Verletzungen.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens der Körperverletzung. Das Urteil soll laut Gericht auch die Signalwirkung haben, dass Gewalt nirgendwo etwas zu suchen habe und schon gar nicht auf einem Fußballfeld. Bei der Strafbemessung wirkte sich das Alter des Angeklagten - unter 21 -, die bisherige Unbescholtenheit und ein laut Richter "mit Ach und Krach" erfolgtes Geständnis mildernd aus. Die Höchststrafe hätte ein Jahr betragen. Bei dem jungen Erwachsenen stehe aber "Helfen statt Strafen" und nicht "Wegsperren" im Vordergrund.
Weil das "Auszucken" bei ihm nicht nur beim Sport, sondern überall eintreten könnte, erteilte das Gericht die Weisung eines Anti-Gewalt-Trainings und ordnete Bewährungshilfe an. Staatsanwalt und Verteidigung nahmen das Urteil an - somit ist es rechtskräftig. Der junge Mann ist nach dem Spiel für zwei Jahre gesperrt worden. In der Verhandlung wurde bekannt, dass sich sein Verein von ihm getrennt habe.
Zit: "Ein Funktionär des Vereins, dem der Angeklagte angehört hat, hat nach dem Vorfall alle Ämter zurückgelegt, "weil ich nicht mehr meine Zeit aufwenden möchte, um solche Spiele anzusehen". Der einzige Mitmensch, der in dieser Angelegenheit Erwähnung finden sollte, ist genau dieser Funktionär. Das ist ein Signal, das ich mir öfter wünschen würde. Vielleicht würde das den einen oder anderen von diesem Wahnsinnigen mal zum Nachdenken bringen - ich fürchte aber eher nicht. Und was den Angeklagten betrifft: Ein dummer Bua mit Fußballschuah.
War der Kicker ein Burschi und der Richter ein ...?
Ob der balkanstämmische Kicker Mile A. ein Burschi ist/war, ist unbekannt. Dass er den Richter beeindruckte, liegt auf der Hand. Der Kirchdorfer Sektionsleiter Christian M. bezeichnete die "leichten Verletzungen" damals gegenüber den OÖN als Schädel-Hirn-Trauma. Aber vielleicht ist der Herr Rat ja derart hart im Nehmen, dass das Peanuts für ihn sind.
wieder ein Schandurteil eines österreichischen Richters - ein Quasifreispruch.
Ich wette, von diesem Mistkerl wird man noch hören.
Liebe OOEN!
Ein Foul ist im Sport ein Vergehen, das im Zuge der ausübenden Sportart begangen wird.
Das was der Spieler getan hat, war nicht im Zuge von einem Foul oder dergleichen, sondern eine reine Körperverletzung was nichts mit den Geschehnissen beim Fußballspiel an sich zu tun hat.
Das milde Urteil betätigt wieder einmal das, wie es meistens läuft in unserem Rechtssystem.
Es muss erst wirklich etwas "schwerwiegendes" passieren, damit man einschreitet.
Zum Glück hatte der Tritt keine Folgeschäden am Opfer hinterlassen, was aber ganz anders ausgehen hätte können.
Signalwirkung für was ? "beim ersten mal" passiert da nix....so schaut's aus.
Und mit 19 Jahren ein mündiger Bürger sollte auch wie einer behandelt werden.
Dem unberechenbaren Aggro möchte ich nicht begegnen , auch nicht im Straßenverkehr.
Brauchst ein Taschentuch ?
Sehr richtig - gerade nicht im Straßenverkehr!