Nach Klage: Nachbar muss seine Zypressen stutzen
WIEN / LINZ. "Recht auf Licht": Wohnungsbesitzer hatte sich gestört gefühlt, der Oberste Gerichtshof fällte ein bemerkenswertes Urteil
Um den Pflanzenbewuchs auf Grundstücken ranken sich viele Nachbarschaftsstreitigkeiten. In Wien-Döbling landete ein Fall nun sogar vor dem Höchstgericht. Und der Oberste Gerichtshof hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein Nachbar muss seine bis zu 18 Meter hohen Zypressen so weit zurückschneiden, dass auf die Terrasse der Klägerin wieder Nachmittags- und Abendsonne durchdringt.
Sie habe die Terrasse nach 15 Uhr durch den Schatten nicht mehr benützen können und auch in der Wohnung schon am Nachmittag das Licht einschalten müssen. Im Winter habe sie aufgrund der fehlenden Sonneneinstrahlung vermehrt heizen müssen, bemängelte sie.
"Das Recht auf Licht wurde bereits in einer Gesetzesnovelle 2004 eingeräumt", sagt Johannes Wolfgruber von der Linzer Anwaltskanzlei Hasch & Partner. Der Fall sei aber bemerkenswert, da die Klägerin erst 2010 die Eigentumswohnung geerbt hatte. Das Gericht habe festgestellt, dass es auch ein nachträglich zugezogener Nachbar nicht akzeptieren müsse, wenn die Bäume die ortsübliche Größe überschreiten. Bisher sei man davon ausgegangen, dass neu hinzugezogenen Nachbarn keine nachbarrechtlichen Klagsmöglichkeiten zustehen, um sich gegen bestehende Verhältnisse zu wehren.
Das Urteil ging durch sämtliche Instanzen und ist nach dem Spruch des Obersten Gerichtshofs bereits rechtskräftig. Auch das Argument, dass die Bäume bereits 24 Jahre vor dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle gepflanzt worden seien, wurde verworfen. "Die Gerichte entscheiden in solchen Fällen sehr vorsichtig", sagte Wolfgruber. Es gehe immer um die konkreten Verhältnisse am Ort des Geschehens. Schon das Erstgericht, das Bezirksgericht Wien-Döbling, habe in diesem Fall festgestellt, dass ein solch hoher Bewuchs für die Gegend unüblich sei. Es müsse auch sichergestellt sein, dass keine Gefährdung durch herabfallende Äste ausgeht.
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"Als wir sie vor 24 Jahren gepflanzt hatten waren sie eh so klein! Wer konnte denn wissen, dass Bäume ganz von allein wachsen!"
im Artikel :
Bisher sei man davon ausgegangen, dass neu hinzugezogenen Nachbarn keine nachbarrechtlichen Klagsmöglichkeiten zustehen, um sich gegen bestehende Verhältnisse zu wehren.
eigentlich seltsam ...
auf der einer Seite recht auf licht ...
und auf der andere kein recht auf Klage !
Nur Egoisten Pflanzen solche Zäune und verstecken sich dahinter.
korrektes urteil
Schade, dass für so eine bürgerliche Rücksichts-Selbstverständlichkeit ein Gerichtsurteil notwendig ist.
Der Staat entzieht einem Bürger in viel lächerlicheren Fällen die bürgerliche Rechtsfähigkeit - allerdings nur dann, wenn der Bürger den Staatsapparat bezweifelt.
was kostet es eigentlich an Strafe/Schadenersatz wenn man heimlich jemand beauftragt Nachbars Bäume umzuschneiden?
Vermutlich so viel, wie die neuen Autoreifen, die du dir dann kaufen musst 😉
Aus dir spricht der Praktiker
Der Schadensersatz könnte teuer werden, es soll nicht so preiswert sein, 18m-Zypressen aufzutreiben und wieder einzupflanzen...
Lieber die Mühlen der Justiz mahlen lassen.
traurig wenn wegen solchen Bagatellen schon das Gericht bemüht werden muß.
gibts den gsunden Menschenverstand wirklich nicht mehr ?
18m-Zypressen als Bagatelle?Hätt ich aber gern für/gegen meinen dauerqualmenden Nachbarn. (;
Bravo OGH!
Genau: Hausverstand ist gefragt - aber der war nicht vorhanden, daher der Weg zu Gericht. Und noch was in Bezug zum Verursacher: wie hätte ER reagiert, wenn ER Zuwenig Licht wegen zu hoher Bäume des Nachbarn bekommen hätte?
Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem ander'n zu!
Wäre doch so einfach zu verstehen. Abgesehen davon hätte ja auch sein können, dass durch einem sehr starken Sturm die sehr hohen Zypressen auf das Nachbargrundstück fallen und Schaden hätten anrichten können. Wer bezahlt dann diesen Schaden dem Nachbarn? Oder die Regressforderungen? Daher: gesetzlich klare Reglungen in Meterangabe der Baumhöhe!
Wann wird es endlich ein Gesetz gegen, das die Höhe der Bepflanzung an Grundgrenzen eindeutig regelt?
Der Hausverstand reicht leider nicht.
wir brauchen einfach noch mehr Gesetze
Aber nein! Wir brauchen viel mehr bürgerliches Bewusstsein*) in den Köpfen und viel weniger Untertänigkeit.
*) was früher einmal religiös gewesen ist, das ist seit der Aufklärung in die menschliche, persönliche Verantwortung zurückgefallen. Die gilt aber mit voller Wucht, verdammtnochmal!
Du wünschst dir also ein Gesetz mit zig Ausnahmen, dass dann auf Verordnungsebene unzählige Detailfestlegungen usw erfordert?
Dazu hat es einer Klage
und eines Urteils bedurft ?
Der Hausverstand hat wohl nicht ausgereicht !
Wenn der Hausverstand (des Baumbesitzers) nicht ausreicht, bleibt eben irgendwann nur mehr der Weg zum Kadi.
Das Recht auf Licht.
Ein richtiges Urteil.
Und 18 Meter sind eine stolze Höhe.
a richtige Superhel...äh,hecke...
Stimmt, das erfordert entweder Hebebühne oder Superheld.
Wenn i Zeit hett,tat i gern beim stutzn der Seperhel...äh,heckn zuaschaun oda sogar midhelfn...