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Nach Klage: Nachbar muss seine Zypressen stutzen

Von (mini), 23. Mai 2017, 00:04 Uhr
Nach Klage: Nachbar muss seine Zypressen stutzen
Kleine Bäume können später zum großen Ärgernis werden. Bild: colourbox

WIEN / LINZ. "Recht auf Licht": Wohnungsbesitzer hatte sich gestört gefühlt, der Oberste Gerichtshof fällte ein bemerkenswertes Urteil

Um den Pflanzenbewuchs auf Grundstücken ranken sich viele Nachbarschaftsstreitigkeiten. In Wien-Döbling landete ein Fall nun sogar vor dem Höchstgericht. Und der Oberste Gerichtshof hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein Nachbar muss seine bis zu 18 Meter hohen Zypressen so weit zurückschneiden, dass auf die Terrasse der Klägerin wieder Nachmittags- und Abendsonne durchdringt.

Sie habe die Terrasse nach 15 Uhr durch den Schatten nicht mehr benützen können und auch in der Wohnung schon am Nachmittag das Licht einschalten müssen. Im Winter habe sie aufgrund der fehlenden Sonneneinstrahlung vermehrt heizen müssen, bemängelte sie.

"Das Recht auf Licht wurde bereits in einer Gesetzesnovelle 2004 eingeräumt", sagt Johannes Wolfgruber von der Linzer Anwaltskanzlei Hasch & Partner. Der Fall sei aber bemerkenswert, da die Klägerin erst 2010 die Eigentumswohnung geerbt hatte. Das Gericht habe festgestellt, dass es auch ein nachträglich zugezogener Nachbar nicht akzeptieren müsse, wenn die Bäume die ortsübliche Größe überschreiten. Bisher sei man davon ausgegangen, dass neu hinzugezogenen Nachbarn keine nachbarrechtlichen Klagsmöglichkeiten zustehen, um sich gegen bestehende Verhältnisse zu wehren.

Das Urteil ging durch sämtliche Instanzen und ist nach dem Spruch des Obersten Gerichtshofs bereits rechtskräftig. Auch das Argument, dass die Bäume bereits 24 Jahre vor dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle gepflanzt worden seien, wurde verworfen. "Die Gerichte entscheiden in solchen Fällen sehr vorsichtig", sagte Wolfgruber. Es gehe immer um die konkreten Verhältnisse am Ort des Geschehens. Schon das Erstgericht, das Bezirksgericht Wien-Döbling, habe in diesem Fall festgestellt, dass ein solch hoher Bewuchs für die Gegend unüblich sei. Es müsse auch sichergestellt sein, dass keine Gefährdung durch herabfallende Äste ausgeht. 

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25  Kommentare
25  Kommentare
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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 24.05.2017 12:08

💣

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Sandbank (2.806 Kommentare)
am 23.05.2017 14:56

"Als wir sie vor 24 Jahren gepflanzt hatten waren sie eh so klein! Wer konnte denn wissen, dass Bäume ganz von allein wachsen!"

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pepone (60.622 Kommentare)
am 23.05.2017 12:59

im Artikel :

Bisher sei man davon ausgegangen, dass neu hinzugezogenen Nachbarn keine nachbarrechtlichen Klagsmöglichkeiten zustehen, um sich gegen bestehende Verhältnisse zu wehren.

eigentlich seltsam ...
auf der einer Seite recht auf licht ...
und auf der andere kein recht auf Klage !

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lesemaus (1.706 Kommentare)
am 23.05.2017 12:54

Nur Egoisten Pflanzen solche Zäune und verstecken sich dahinter.

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laskpedro (3.391 Kommentare)
am 23.05.2017 12:42

korrektes urteil

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jago (57.723 Kommentare)
am 23.05.2017 12:04

Schade, dass für so eine bürgerliche Rücksichts-Selbstverständlichkeit ein Gerichtsurteil notwendig ist.

Der Staat entzieht einem Bürger in viel lächerlicheren Fällen die bürgerliche Rechtsfähigkeit - allerdings nur dann, wenn der Bürger den Staatsapparat bezweifelt.

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vorsicht (3.468 Kommentare)
am 23.05.2017 11:09

was kostet es eigentlich an Strafe/Schadenersatz wenn man heimlich jemand beauftragt Nachbars Bäume umzuschneiden? grinsen

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 23.05.2017 11:41

Vermutlich so viel, wie die neuen Autoreifen, die du dir dann kaufen musst 😉

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 23.05.2017 12:32

Aus dir spricht der Praktiker grinsen

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( Kommentare)
am 23.05.2017 13:00

Der Schadensersatz könnte teuer werden, es soll nicht so preiswert sein, 18m-Zypressen aufzutreiben und wieder einzupflanzen...
Lieber die Mühlen der Justiz mahlen lassen.

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Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 23.05.2017 09:53

traurig wenn wegen solchen Bagatellen schon das Gericht bemüht werden muß.
gibts den gsunden Menschenverstand wirklich nicht mehr ?

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( Kommentare)
am 23.05.2017 10:12

18m-Zypressen als Bagatelle?Hätt ich aber gern für/gegen meinen dauerqualmenden Nachbarn. (;

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 23.05.2017 09:12

Bravo OGH!

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buchbinder59 (694 Kommentare)
am 23.05.2017 08:58

Genau: Hausverstand ist gefragt - aber der war nicht vorhanden, daher der Weg zu Gericht. Und noch was in Bezug zum Verursacher: wie hätte ER reagiert, wenn ER Zuwenig Licht wegen zu hoher Bäume des Nachbarn bekommen hätte?
Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem ander'n zu!
Wäre doch so einfach zu verstehen. Abgesehen davon hätte ja auch sein können, dass durch einem sehr starken Sturm die sehr hohen Zypressen auf das Nachbargrundstück fallen und Schaden hätten anrichten können. Wer bezahlt dann diesen Schaden dem Nachbarn? Oder die Regressforderungen? Daher: gesetzlich klare Reglungen in Meterangabe der Baumhöhe!

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Banker10 (300 Kommentare)
am 23.05.2017 08:09

Wann wird es endlich ein Gesetz gegen, das die Höhe der Bepflanzung an Grundgrenzen eindeutig regelt?
Der Hausverstand reicht leider nicht.

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glingo (4.976 Kommentare)
am 23.05.2017 12:01

wir brauchen einfach noch mehr Gesetze

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jago (57.723 Kommentare)
am 23.05.2017 12:12

Aber nein! Wir brauchen viel mehr bürgerliches Bewusstsein*) in den Köpfen und viel weniger Untertänigkeit.

*) was früher einmal religiös gewesen ist, das ist seit der Aufklärung in die menschliche, persönliche Verantwortung zurückgefallen. Die gilt aber mit voller Wucht, verdammtnochmal!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 23.05.2017 12:34

Du wünschst dir also ein Gesetz mit zig Ausnahmen, dass dann auf Verordnungsebene unzählige Detailfestlegungen usw erfordert?

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( Kommentare)
am 23.05.2017 08:00

Dazu hat es einer Klage
und eines Urteils bedurft ?
Der Hausverstand hat wohl nicht ausgereicht !

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 23.05.2017 12:34

Wenn der Hausverstand (des Baumbesitzers) nicht ausreicht, bleibt eben irgendwann nur mehr der Weg zum Kadi.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 23.05.2017 07:39

Das Recht auf Licht.
Ein richtiges Urteil.

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Superheld (13.122 Kommentare)
am 23.05.2017 07:57

Und 18 Meter sind eine stolze Höhe.

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herst (12.758 Kommentare)
am 23.05.2017 08:08

a richtige Superhel...äh,hecke...

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Superheld (13.122 Kommentare)
am 23.05.2017 08:12

Stimmt, das erfordert entweder Hebebühne oder Superheld. zwinkern

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herst (12.758 Kommentare)
am 23.05.2017 08:22

Wenn i Zeit hett,tat i gern beim stutzn der Seperhel...äh,heckn zuaschaun oda sogar midhelfn...

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