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Gerichte in Linz und Graz verhängen doppelt so viele Geldstrafen wie in Wien

23. Oktober 2018, 10:43 Uhr
 
 Regionale Unterschiede in der Strafpraxis Bild: Symbolbild: vowe

WIEN. Die über Delinquenten verhängten Strafen weisen regional erhebliche Unterschiede auf. Das geht aus dem Sicherheitsbericht 2017 hervor. So war der Geldstrafenanteil in den Sprengeln der Oberlandesgerichte Graz und Linz fast doppelt so hoch wie im OLG-Sprengel Wien.

So variierte der Anteil der reinen Geldstrafen zwischen 17,8 und 66,1 Prozent, jener der Freiheitsstrafen zwischen 24,1 und 78,6 Prozent. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 30.746 Straftäter verurteilt, marginal mehr als 2016. Der Geldstrafenanteil war in den Sprengeln der Oberlandesgerichte (OLG) Graz und Linz fast doppelt so hoch wie im OLG-Sprengel Wien, im OLG-Sprengel Innsbruck sogar mehr als dreimal so hoch wie in Wien. "In Tirol und Vorarlberg war die Geldstrafe die Regelstrafe", heißt es in dem mehrere hundert Seiten umfassenden Bericht des Justiz- und des Innenministeriums.

Freiheitsstrafen wurden in den OLG-Sprengeln Linz und Graz mehr als doppelt, im OLG-Sprengel Wien mehr als dreimal so häufig ausgesprochen wie im OLG-Sprengel Innsbruck. Allerdings waren die regionalen Unterschiede hinsichtlich des Anteils unbedingt verhängter Freiheitsstrafen geringer, konstatierten die Statistiker. Hier streuten die Anteilswerte zwischen 16 Prozent im Sprengel Innsbruck und 23,6 Prozent in Wien. Der Anteil zumindest teilweise unbedingter Freiheitsstrafen war in den OLG-Sprengeln Innsbruck (19,9 Prozent), Linz (23,9 Prozent) und Graz (25,7 Prozent) ähnlich hoch, während im OLG-Sprengel Wien viel öfter zumindest teilweise unbedingte Freiheitsstrafen verhängt wurden (35,3 Prozent).

Bei den gänzlich bedingten Freiheitsstrafen unterschieden sich die OLG-Sprengel Wien, Graz und Linz geringfügig. In allen diesen Regionen wurden solche Strafen am häufigsten verhängt (zwischen 38 und 43,2 Prozent). Nur im OLG-Sprengel Innsbruck trat sie mit 4,3 Prozent aller Strafen deutlich hinter die unbedingte Geldstrafe (37,5 Prozent) zurück.

Fast jeder dritte Verurteilte wird innerhalb von vier Jahren neuerlich verurteilt. Das ergab sich aus der Beobachtung von knapp 30.000 Menschen, die 2013 entlassen bzw. verurteilt wurden. Die sogenannte Wiederverurteilungsquote ist relativ konstant und betrug zuletzt 32,5 Prozent. Am niedrigsten ist sie mit 26 Prozent bei Frauen, am höchsten mit mehr als 56 Prozent bei Jugendlichen. Das ergibt sich, wie die Justiz im Sicherheitsbericht erläutert, aus dem Umstand, dass Verurteilungen bei Jugendlichen - 6,5 Prozent aller Verurteilungen - nur als letztes Mittel eingesetzt werden. "Dies führt zu einer sehr selektiven Population im Ausgangsjahr, bei der höhere Wiederverurteilungsquoten zu erwarten sind", heißt es im Bericht.

Von jenen Personen, die schon vor der Verurteilung bzw. Entlassung 2013 vorbestraft waren, wurde ein Gutteil neuerlich verurteilt: Vorbestrafte wurden zu 46,5 Prozent, solche mit Strafhafterfahrung zu 57,9 Prozent und damit mehr als doppelt so oft wiederverurteilt wie Nicht-Vorbestrafte. An Kosten für einen Hafttag wurden pro Kopf 127,39 Euro errechnet. 2016 waren es 119,26 Euro.


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8  Kommentare
8  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Maireder (2.427 Kommentare)
am 23.10.2018 21:04

Naja, es werden wohl in Wien viele Geldstrafen uneinbringlich sein, da dort 129.555 Menschen (erhoben am 26.09.2018) die bedarfsorientierte Mindestsicherung bezieht.

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soling (7.432 Kommentare)
am 23.10.2018 18:50

Bleibt nur zu hoffen, dass auch das Gericht das Inkasso durchführt und dies nicht an das Rathaus delegiert.

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( Kommentare)
am 23.10.2018 13:12

na klar.unsere häfn sind ja übervoll.da verteilt man eher Geldstrafen.

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vorsicht (3.468 Kommentare)
am 23.10.2018 12:57

Fremde Verbrecher bis zur Ausreise einsperren, anders wird die Situation nicht besser.

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jamei (25.499 Kommentare)
am 23.10.2018 11:54

Sehr interessanter Artikel -

"WIEN. Die über Delinquenten verhängten Strafen weisen regional erhebliche Unterschiede auf. Das geht aus dem Sicherheitsbericht 2017 hervor. So war der Geldstrafenanteil in den Sprengeln der Oberlandesgerichte Graz und Linz fast doppelt so hoch wie im OLG-Sprengel Wien."

wenn man auch erfahren könnte weshalb dieser eklatante Unterschied besteht.

So bleibt es halt eine Abschrift einer Statistik - Schade.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 23.10.2018 12:49

Das kommt auch auf die jeweils aktuelle Auslastung der überbuchten Häfen an... zwinkern

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 23.10.2018 11:19

Wird schon jeweils seine Ordnung haben.

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betterthantherest (34.022 Kommentare)
am 23.10.2018 10:52

Die Wiener sind offensichtlich besser sozialisiert.
Mahnende Worte sind ausreichend.

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