Buwog-Prozess: Neue Betrugsanklage gegen Meischberger
WIEN. Im Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und andere wird - nach dem Telekom-Verfahren - nun eine weitere Causa eingeschoben. Wie Richterin Marion Hohenecker Ende des Vorjahres bekannt gegeben hat, geht es dabei um den Vorwurf des schweren Betrugs gegen Meischberger in Zusammenhang mit seiner Villa, die er verkaufen musste.
Dieser Verkauf schmerzt den ehemaligen Lobbyisten noch immer, wie er mehrmals im aktuellen Verfahren, das nun schon seit mehr als einem Jahr läuft, kund getan hat. Die Veräußerung der gut drei Millionen teuren Villa in Wien Döbling war notwendig geworden, weil Meischberger - nach Auffliegen der Causa Buwog - bei den Finanzbehörden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattete.
Um seine Steuerschuld zu begleichen, verkaufte er sein Haus an den Wiener Werbemanager Heinrich Schuster. Daraus entstand - laut Anklage - die Verpflichtung, das Objekt bis spätestens 31. August 2012 zu räumen. Dem kam Meischberger nicht nach, was einen längeren Rechtsstreit nach sich zog - und nun Meischberger eine Anklage wegen schweren Betrugs eingebracht hat.
Laut Anklage habe Meischberger und seine PR-Agentur Zehnvierzig dem Bezirksgericht Döbling falsche Angaben zu der Vereinbarung mit Schuster gemacht, woraufhin das Gericht die bereits bewilligte Räumungsexekution mehrfach verschoben hat und die Räumung erst am 22. Juni 2015 erfolgen konnte - und nicht, wie geplant, am 14. Jänner 2013.
Meischberger hatte schon im Grasser-Prozess mehrfach beklagt, dass die Justiz, nachdem sie in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz ermittelte, seine Konten eingefroren hatte. Dadurch sei er nicht mehr liquide gewesen. Meischberger hatte zuvor selbst angezeigt, dass er die Buwog-Provision nicht versteuert hatte. Laut Meischberger betrug seine Provision für den entscheidenden Tipp, wie viel für die Buwog geboten werden müsse, acht Millionen Euro.
Laut Staatsanwaltschaft hat Meischberger aber gar nicht so viel bekommen, er hätte also viel weniger Steuern nachzahlen müssen. Denn laut Anklagebehörde ging ein Teil der acht Millionen an Grasser und einen weiteren Angeklagten - was Meischberger bestreitet. Denn hätte er das Geld geteilt, dann wäre das Munition für die Anklagebehörde, die Grasser, Meischberger und anderen vorwirft, einen Tatplan entworfen zu haben, um bei den Privatisierungen mitzuschneiden - was Grasser und Meischberger vehement dementieren. Grasser habe von dem Provisionsgeschäft gar nichts gewusst, so Meischberger.
Der Grasser-Prozess wird nach der Weihnachtspause am Dienstag, dem 29. Jänner fortgesetzt. An diesem Tag werden zunächst Protokollberichtigungsanträge behandelt. Dann geht es mit den Einvernahmen weiter - eventuell erst am Mittwoch, abhängig vom Ausmaß der Protokollberichtigungsanträge.
Zuletzt ging es in einem eingeschobenen Faktum um Zahlungen der teilstaatlichen Telekom Austria an Parlamentsparteien und deren Umfeld. Vier Beschuldigte haben sich teilschuldig bekannt, lediglich der mitangeklagte Meischberger bestritt jegliche Schuld. Nach der Causa Meischberger-Villa geht es mit der Beweisaufnahme im Verfahren Buwog und Terminal Tower weiter, ein Urteil ist noch in weiter Ferne.
Er wird hinter Gittern seine Leistungen erbringen müssen.
Witz komm heraus, du bist umzingelt!
Jetzt kann er sich im Gericht schon ein Zimmer nehmen!
Wie die Erfahrung zeigt, hat so manches Vogerl doch noch gesungen, um die Richter gut zu stimmen .......... vielleicht kommt Meischberger endlich zur Einsicht, dass das Decken gewisser Freunde nur zum eigenen Nachteil wirkt.
Dieser Prozess verkommt immer mehr zur juristischen Farce.
Jetzt will man den Menschberger so manipulieren, dass er der von einem bestimmten Zeitungsmagazin vorgegebenen und von der Staatsanwaltschaft! uebernommenen! Theorie unterordnet um irgendetwas Gräser anzudichten.
Da geht's überhaupt nicht mehr um die Wahrheitsfindung, da geht es nur mehr um politische Spielchen, um Machtspiele.
Das ist eine Karikatur der Justiz.
Schade, man wird sehen, was hier übrig bleibt.
... dass er sich der von einem bestimmten Zeitungsmagazin....