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Urteil im Fall Scheuch: Sieben Monate und 150.000 Euro

Von nachrichten.at/apa, 06. Juli 2012, 09:08 Uhr
Uwe Scheuch wurde am Freitag in Klagenfurt zu sieben Monaten bedingt und einer Gedlstrafe in der Höhe von 150.000 Euro veruteuilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bild: Reuters

KLAGENFURT. Schicksalstag für Scheuch: Am Freitag um 10.45 Uhr wurde Uwe Scheuch im Prozess um die "Part of the Game"-Affäre zu sieben Monaten bedingt und einer Geldstrafe zu 150.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

10.45: Die Richterin ist mit dem Urteilsspruch fertig: Sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 150.000 Euro. Das Urteil sei nicht rechtskräftig. Uwe Scheuch kann also als Landeshauptmannstellvertreter im Amt bleiben. "Wir werden gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gehen. Darüber hinaus gibt es keinen weiteren Kommentar von meiner Seite", erklärt FPK-Obmann Uwe Scheuch zum Ausgang des Prozesses. An einen Rücktritt denke er nicht.

10.38 Uhr: Scheuch ist schuldig - verkündet die Richterin.

10.37 Uhr: Uwe Scheuch meldet sich nicht mehr zu Wort.

10.36 Uhr: Der Verteidiger ist mit seinem Schlussantrag fertig.

10.35 Uhr: Ex-Justizminister Böhmdorfer wirft der Kärtner Landesregierung Wichtigtuerei vor.

10.32 Uhr: Böhmdorfer kommt noch einmal auf die Tonbandaufnahme zu sprechen: Das Wort Förderung sei darauf nicht zu hören. Für Förderungen sei ein Landesrat namens Dobernig zuständig.

10.28 Uhr: Jetzt senkt Böhmdorfer kurz seine Stimme und fasst zusammen: Die Staatsbürgerschaft werde von der Bundesregierung verliehen. Man sammelt am Wohnsitzort Unterlagen ein - und den (Wohnsitz) gäbe es in diesem Fall in Kärnten nicht einmal. Und dann werde das in der Bundesregierung entschieden. Das sei ausschließlich vom Bund zu vollziehen.

10.25 Uhr: Böhmdorfer spricht Lukaseks Vergangenheit im Euro-Fighter-Deal an.

10.23 Uhr: Jetzt mokiert sich Böhmdorfer über die Tonbandaufnahme.

10.20 Uhr: Es gäbe keinen aktuellen, konkreten Geschäftsfall, spricht der Verteidiger weiter. Denn der Angeklagte habe den tatsächlichen Eintritt dieses Falles nicht für möglich gehalten.

10.19 Uhr: Böhmdorfer sagt, er sei gegen Korruption, doch was hier vorliegt, sei keine Korruption. "Euer modifizierter Strafantrag", spricht er direkt zur Angklagebank, sei ein Misch-Masch, den keiner mehr nachvollziehenn könne.

10.18 Uhr: Jetzt kontert Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer sarkastisch: Danke an den Staatswalt, dass er keine Stimmung gemacht habe -  es gehe schließlich ums Recht.

10.16 Uhr: Den Einfluss, den Scheuch hat, wolle er aufzeigen, sagt der Staatsanwalt. Korruption sei wirtschaftsfeindlich! Denn Investoren kämen nicht, weil sie Geld abliefern müssen. Scheuch habe die Interessen der Partei über die des Landes gestellt. Wer das macht, sei kein geeigneter Verwalter. Er habe nicht gefragt, wer die Investoren sind, und eine Parteispende gefordert und nicht darauf geachtet, wer die Leute sind. Das sei das Schmutzige an dem Geschäft. "Der, der fordert, verlangt auch von den anderen, dass sie sich strafbar machen. Und deswegen ist das, was Scheuch gemacht hat, so verwerflich."

10.13 Uhr: Die Staatsanwaltschaft fasst zusammen: Der Angeklagte habe für seine Partei Geld gefordert und gesagt, er würde seine Meinung kundtun. Laut Regierungsprotokoll sei es ein Amtsgeschäft gewesen. Danach betont der Staatsanwalt: Scheuch habe das Sagen in der Landesregierung. Er sei Vorsitzender jener Partei, die die Regierungsmehrheit hat. Diese mache sich aus, was gefördert wird und was man haben will. Er könne durchsetzen, was auf die Tagesordnung kommt.

10.06 Uhr: Sollten also mehr 500.000 Euro geflossen sein, handle es sich zweifellos um ein Amtsgeschäft, so die Staatsanwaltschaft. Scheuch wirkt bei diesen Ausführungen passiv und abwesend. Er blickt unentwegt auf den Zettel, der vor ihm liegt.

10.05 Uhr: Die Anklage hält fest, dass solche Zuschüsse ab 500.000 Euro die Zustimmung des Kollegiums der Landesregierung brauche. 

10.04 Uhr: Jetzt bezieht sich der Staatsanwalt auf den Hauptpunkt der Anklage - die Gesellschaftszuschüsse.

9.57 Uhr: Der Staatsanwalt konkretisiert: Wenn eine Staatsbürgerschaft für eine Geldspende genehmigt werde, sei das pflichtwidrig - egal wo ein Amtsträger Geld fordert! Für ein Empfehlungsschreiben an die Bundesregierung zahle niemand 250.000 Euro, außer an jemanden, den er für den mächtigsten Mann in der Kärntner Landesregierung hält.

9.55 Uhr: Der Staatsanwalt spricht bei der Vergabe von Staatbürgerschaften von gewissen Üblichkeiten und dass Scheuch sagte, dass wenn ein großer Investor kommt, er für seine Partei profitieren wolle.

9.52 Uhr: Der Staatsanwalt hält seinen Schlussantrag, worin er den Sachverhalt als geklärt bezeichnet und Lukasek verteidigt. Der Wortlaut auf dem Tonband "Part of the Game" stimme mit den Zeugenaussagen Lukaseks überein. Außerdem habe dieser nur Nachteile gehabt. Im hinteren Teil des Saales ist ein Raunen von Parteigängern der Freiheitlichen Partei Kärten (FPK), wohl auch von Reportern eines Boulevard-Blattes zu hören.

9.51 Uhr: Die Glaubwürdigkeit zum Gespräch mit dem Angeklagten sei davon nicht tangiert, betont der Staatsanwalt, da der Angeklagte nie behauptet hat, von Lukasek erpresst worden zu sein. Dem stimmt Scheuch zu.

9.50 Uhr: Böhmdorfer sagt, Lukasek sei nicht glaubwürdig.

9.48 Uhr: Die Anklage bläst zum Gegenangriff. Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer stellt einen ergänzenden Antrag. Er unterstellt Lukasek gewerbliche Erpressung. Dieser soll sich bei Geldschwierigkeiten an Leute gewandt haben, über die er Details wüsste, um so die Liquiditätsprobleme zu lösen.

9.45 Uhr: Scheuch antwortet, er nehme an, er wurde das nicht gefragt.

9.44 Uhr: Die Anklagebank verlangt einen Einspruch, doch die Richterin will die Antwort wissen.

9.43 Uhr: Der Staatsanwalt will wissen, warum Scheuch im Ermittlungverfahren und am ersten Gerichtstag nicht sagte, dass er bei seinen "Interventionen" davon ausging, nur seine persönliche Meinung kundzutun.

9.39 Uhr: Jetzt stellt Oberstaatsanwalt Eberhard Piber die Fragen. Er will einige Dinge genauer wissen.

9.38 Uhr: Scheuch und seine Anwälte kommen wieder zurück. Der Angeklagte nimmt vor der Richterin Platz.

9.35 Uhr: Scheuch berät sich mit seinen Anwälten außerhalb des Gerichtssaales.

9.29 Uhr: Der Staatsanwalt will Scheuch noch einige Fragen stellen. Scheuch zieht sich mit seinen Anwälten zurück.

9.25 Uhr: Scheuch verzichtet auf eine Stellungnahme.

9.23 Uhr: Auch der zweite Zeuge verlässt nach weniger als fünf Minuten den Zeugenstand.

9.19 Uhr: Der Ermittler bginnt mit seiner Aussage. Er berichtet von der Einvernahme des Hauptzeugen Kurt Lukasek.

9.16 Uhr: Nach fünf Minuten wird die Zeugin entlassen. Auf die Frage der Richterin nach "Interventionen" sagt die Zeugin, sie würde dabei eher von "Befürwortungschreiben" sprechen.

9.11 Uhr: Die erste von zwei Zeugen, die Leiterin des Staatsbürgerschaftsreferates im Innenministerium, tritt  in den Zeugenstand. Richterin und Staatsanwalt befragen sie. Sie schildert die Vergabe von Staatsbürgerschaften.

9.01 Uhr: Richterin Michaela Sanin bittet die Fotografen, den Saal zu verlassen und eröffnet die Hauptverhandlung. Uwe Scheuch kommt erst mit etwas Verspätung in den Gerichtssaal, wahrscheinlich um den Fotografen aus dem Weg zu gehen.

9.00 Uhr: Der Prozess gegen Uwe Scheuch in der sogenannten "Part of the Game"-Affäre beginnt. Der Schwurgerichtsaal ist voll besetzt. Zwei Zeugen - Beamte aus dem Innenministerium - werden heute einvernommen. Am Ende des ersten Verhandlungstages kündigte Richterin Michaela Sanin an, dass um zirka 11 Uhr mit einem Urteil zu rechnen ist. Vor knapp einem Jahr wurde Scheuch in erster Instanz zu 18 Monaten teilbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

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84  Kommentare
84  Kommentare
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expert (482 Kommentare)
am 07.07.2012 09:54

und der Täter übt nach wie vor ein hohes politisches Amt aus.
Unglaublich dieses Sittenbild einer verkommenen Politikergeneration. Sie kleben an ihren Sesseln, machtgeil und erklären dem kleinen Mann wo es lang gehen soll.
Auf dise Herrschaften können wir verzichten.

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Trefflinger (286 Kommentare)
am 07.07.2012 08:15

Es ist komisch dass hier der Scheuch (auch wenn er kein Sympathieträger ist) verurteilt wird für das Angebot einer Staatsbürgerschaft die er gar nicht vergeben kann. Es ist nichts passiert und keine Gelder sind geflossen. In der Zwischenzeit lachen sich die anderen ins Fäustchen und kassieren fleißig ab - mit dem Unterschied dass dieses Geld real in deren Taschen fließt. Wenn in Österreich alle verurteilt werden die etwas strafbares anbieten oder vorhaben dann wäre unser Parlament ziemlich leer und die ganzen Netzwerke der Parteien und Lobbyisten wären nicht mehr vorhanden. Ich bin kein Fan von Scheuch, es sollte das gleiche Recht aber für ALLE gelten (auch die Mensdorfss, Strassers, Grassers, Faymanns,................................)

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 06.07.2012 22:31

sind im allgemeinen zb.keine Belastung für Österreich -sozialschmarotzende Scheinasylos und in unser Sozialsystem einfallende -sich nicht anpassende Migros SEHR wohl.

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edita (3.639 Kommentare)
am 06.07.2012 21:53

Monaten stand auf einem T-Shirt: Uwe, geh in Häfn...

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wien3 (4.596 Kommentare)
am 06.07.2012 21:00

kommt denn keiner ins Gefängniß mehr egal was angestellt wird???

Crime pays in Austria!

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susisorgenvoll (16.730 Kommentare)
am 07.07.2012 00:41

traurig(

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( Kommentare)
am 06.07.2012 20:06

Dem Kleinen beißen die Hunde. Als Freund von einem seiner Vorgänger, kann ich nur sagen: Kehrt alle vor Eurer Haustüre, sofern die Bleibe Euch gehört, oder fragt Euch wer sie finanziert hat.

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 06.07.2012 19:09

Androsch -Spö
Olah- Spö
Sinowatz Spö
Gratz Spö
Blecha Spö
Weniger Spö , Quelle -verurteilte Poliriker !

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 06.07.2012 19:45

Partei: unbekannt

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gerne_linzer (301 Kommentare)
am 06.07.2012 20:55

Rot ist nicht unschuldig, ABER:

Peter Rosenstingl – ehemaliger FPÖ Nationalrat – rechtskräftig verurteilt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs

Ferdinand Spielberger – ehemaliger FPÖ Stadtrat in Graz – rechtskräftig veruteilt wegen sexueller Nötigung

Wolfgang Fröhlich – ehemaliger FPÖ Bezirksrat – rechtskräftig verurteilt wegen Holocaust-Leugnung

Bernhard Gratzer – ehemaliger FPÖ-NÖ Klub- & Landesobmann – rechtskräftig verurteilt wegen Untreue

Jon Gudenus – ehemaliger FPÖ Mandatar – rechtskräftig verurteilt wegen Wiederbetätigung

Wolfgang Haberler – ehemaliger FPÖ Landtagsabgeordneter – rechtskräftig verurteilt wegen Betrug und falscher Beweisaussage

Karlheinz Klement – ehemaliger FPÖ Nationalrat – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung

Karl Mayrhofer – ehemaliger Voralrberger FPÖ Politiker – rechtskräftig verurteilt wegen Verhetzung

Walter Meischberger – ehemaliger FPÖ Generalsekretär – rechtskräftig verurteilt wegen Beihilfe z. Steuerhinterziehung

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beatew (227 Kommentare)
am 06.07.2012 18:16

Wenn jetzt einer, der von den OÖN nicht gestrichen wird, schreiben würde "Das G'frast passt zu dem Pack", dann würde ich demjenigen ein Plus geben! grinsen

Ich weiß aber nicht, ob es noch jemanden gibt, der solche Wahrheiten auch publiziert! grinsen

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beatew (227 Kommentare)
am 06.07.2012 18:20

... getraut.

Denn die FP* hat ja schon immer ALLES tun und lassen können, aber NIEMAND durfte diese Aktionen beim "richtigen Namen" nennen!

In Österreich braucht der Überbringer der schlechten Botschaft ein schnelles Pferd.

Wir sind damit aber eh nicht alleine! Diese Staats-Mentalität trifft man aber nicht nur in Österreich an. Auch in anderen Ländern. Dort, wo Dikaturen herrschen z.B.

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beatew (227 Kommentare)
am 06.07.2012 18:28

... denen latenter Faschismus unter Kavaliersdelikt fällt.
Oder in ganz jungen Demokratien – wie jene in Libyen z.B.!
Oder in vielen Entwicklungs-Ländern. grinsen

In der politisch wesentlich weiter entwickelten EU trifft man das nicht an (Deutschland, Frankreich z.B.). Nur der Nachbar (Ungarn) war offenbar auch lange genug bei der Österreich, um ähnliche Strukturen entwickelt zu haben.

Also singen wir gemeinsam und inbrünstig: "Ja, ja, so braun, braun, braun blüht der Enzian, wenn beim Alpenglühn, Stadtwachen vor dir steh'n ..." grinsen

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Toast (448 Kommentare)
am 06.07.2012 18:55

dann passts zwinkern

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beatew (227 Kommentare)
am 07.07.2012 16:02

... ein Gfrast bin, dann fühle ich mich, als hätte ich eine Verdienstmedaille für Frieden und Freiheit bekommen! grinsen

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pepone (60.622 Kommentare)
am 06.07.2012 16:54

UNBEDINGT dafür sorgen dass verurteilten politikerInnen NICHT mehr in der politik tätig werden dürfen ,egal ob bedingt oder unbedingt verurteilt...
denn solche leute dürfen kein recht mehr bekommen an der gestaltung der landesgesetze teil zu nehmen und nicht an der gestaltung der gesamte politik in Österreich ... traurig

dann sind auch Westentahler und konsorten aus dem " spiel "

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 06.07.2012 16:56

darunter zu einer bedingten Haftstrafe.

Urteil nicht rechtskräftig.

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 06.07.2012 16:28

Die Österreichischen Politiker gehören alle in den Häfen, net nur einer...

Ich möchte nicht wissen was bei der Russin, die bis heute noch kein Deutsch spricht, vom Kanzler abwärts gelaufen ist...???

Hatt die in etwa ca. 10 Jahre in Österreich gelebt ...???
Fragt die mal um die Landeshauptstädte: ja 2 kenn sie: Wien und Salzburg...

Na Bravo und so was wird Österreicherin...schämt euch!!!

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 06.07.2012 16:53

Keine Ahnung von der Gesetzeslage. So schauts aus.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 06.07.2012 16:54

Seit 1945 geübte Praxis.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 06.07.2012 16:08

da Martin von da ÖVP vor gericht ...wos kummt noch ? zwinkern

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 06.07.2012 16:57

Ah, is es schon, so ein Malheur. Wenns geht, weg damit.

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linzer_30 (169 Kommentare)
am 06.07.2012 16:01

Privatperson:
Steuerhinterziehung ---> Firma weg, und alles bares und nicht notwendige wird vorsorglich beschlagnahmt ---> U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr ---> Verhandlung ---> unbedingte Haftstrafe

Politiker:
Steuerhinterziehung ---> dementieren ---> Urlaub fliegen --> Netzwerke kontaktieren ---> Einstellung des Verfahrens oder Freispruch/bedingte Haftstrafe

Privatperson:
Heirat mit Ausländerin ---> Schikanierung durch Fremdenpolizei

Politiker:
Vergabe von Staatsbürgerschaften gegen Bestechung --> bedingte bis Freispruch

Ich glaube eher an die Unschuld einer Prostituierten, als an die Gerechtigkeit der österreichischen Justiz.

Wir sind, wir waren und wir bleiben eines der am schlimmsten korrumpierten Länder Europas. Das wird sich in 1000 Jahren nicht ändern. Warum nicht ? Das System läuft doch Bestens.

Ich schäme mich Österreicher zu sein und gegen diese Machenschaften nichts machen zu können.

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( Kommentare)
am 06.07.2012 16:33

vorbei. Zu viele sind Part of the System.

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Toast (448 Kommentare)
am 06.07.2012 16:37

vergleichen wie z.b. Vergewaltigung. Da gab es schon Urteile von weniger als 6 Monaten auf Bewährung, aber kein Schmerzengeld in auch nur vergleichbarer Höhe.
Daß Scheuch hier eine Spende für die Partei als Voraussetzung für das Zustandekommen einer Geschäftbeziehung gefordert hat steht offenbar außer Zweifel. Für die Geschenkannahme ist das tatsächliche Zustandekommen des Geschäftes, soweit ich weiß, unerheblich. Also kann Scheuch schlecht von Unschuld sprechen.
Wenn sein Strafregister bisher leer ist, dann erscheint mir persönlich das Urteil 'bedingt' für einen Ersttäter durchaus angemessen. Die Höhe der Strafzahlung richtet sich vermutlich nach den Einkommensverhältnissen. Es ist ein ordentlicher Schuß vor den Bug. Bei Wiederholung wird das Urteil dementsprechend anders ausfallen.
Viele fordern ein höhere Strafe. Ich denke es wäre sinnvoller bei allen Korruptionsfällen ähnlich durchzugreifen.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist sollte Scheuch meiner Meinung nach auch zurücktreten.

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eulenauge (19.448 Kommentare)
am 06.07.2012 19:19

nicht für unschuldig?

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 06.07.2012 22:44

ehelichen Sie eine Ausländerin zb. mit Tuch und Ihr Leben hat eventuell einen Sinn.

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Fensterputzer (5.150 Kommentare)
am 06.07.2012 15:56

Grasser, Strasser, Elsner, die ganzen Banker und Manager, wie sie auch alle heißen mögen.. die richten es sich wie's gerade passt. Gelegentlich mal ein Bauernopfer, zwecks Machtdemonstration, aber das wars auch schon.

Gleichheit vor Gericht??

Und der Scheuch? Wurscht, was der "blede Bua" gemacht hat oder auch nicht. Als Politiker ist er jedenfalls total untauglich! Er soll sich aus der Politik verabschieden, eventuell kann er ja für den Petzner ein Solarium aufmachen!

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( Kommentare)
am 06.07.2012 15:35

für einen normalen Bürger genügt oft schon weniger um in's Häfen zu gehen....

aber wer bringt es schon zusammen im eigenen Prozess immer die anderen als Lumpen dastehen zu lassen!

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( Kommentare)
am 06.07.2012 16:29

... angesichts dieses krassen Fehlurteils. Halten die uns für völlig bescheuert oder was?!

Ist das ein Codewort, "Politjustiz! Politjustiz!". Zweimal Politjustiz nach einem Urteil sprechen als Kärntner Politiker und schon eilt sie offenbar herbei. Die Begründung, dass das Urteil diesmal so mild ausgefallen ist, weil Uwe Scheuch formal nicht für die Vergabe von Staatsbürgerschaften zuständig ist, und sie daher nicht für den Investor in Aussicht gestellt haben kann, funktioniert für mich nicht. "Dieser Mann kann den Tresor nicht geöffnet haben, weil er formal dafür nicht zuständig ist." -- Sorry, aber da werde ich fassungslos.

Wenn's also klappt, dann wird in Kärnten und das BZÖ oder FPK investiert, und wenn's daneben geht, dann stehen halt die Steuerzahler gerade. Wie bei den Investmentbankern und der Bankenkrise -- äh, sorry, heißt ja Griechenlandkrise momentan -- mal schauen, wie sie in drei Monaten genannt -- äh, 'tschuldigung, sie ist ja jetzt wieder einmal gelöst.

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 06.07.2012 15:03

kann uns nicht mit seinen Postings dazu beglücken.

Wie schade.

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beatew (227 Kommentare)
am 07.07.2012 16:09

… indem ich die SN© von heute zitiere:

• Dass der wegen Geschenkannahme durch Amtsträger Verurteilte nicht daran denkt, bis zum Ende des Verfahrens sein Amt als Kärntner Landeshauptmannstellvertreter ruhend zu stellen, sagt einiges über den Moralbegriff und die politische Kultur im südlichsten Bundesland Österreichs aus

• Man stelle sich die Situation in Deutschland vor: Ein stellvertretender Ministerpräsident, der trotz erstinstanzlicher Verurteilung seinen Amtsgeschäften nachgeht? Kaum möglich in einem Land (Deutschland), in dem die demokratische Selbstreinigung funktioniert

• In Kärnten, wo nicht nur in dieser Woche Spitzenpolitiker eher im Landesgericht als im Landhaus anzutreffen waren, scheinen so manche Werte durch die jahrelange Dominanz des „Systems Jörg Haider“ verschoben zu sein

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beatew (227 Kommentare)
am 07.07.2012 16:11

... die Uwe Scheuch nach dem Urteil in der Klagenfurter Innenstadt freudig auf die Schulter klopften? Oder jene Gespräche in City-Lokalen, deren Fazit sich so anhörte: „Sag ehrlich: Tätest du Nein sagen, wenn du so leicht zu Geld kommen könntest?“ Kopfschütteln in der Männerrunde

• Gesellschaft … und in der gerade Vertreter jener Partei, die vorgibt, sich für die Sauberen und Anständigen einzusetzen, immer wieder mit der Justiz zu tun haben

Ich liebe es, wenn sich ernstzunehmende Medien bzgl. der FPÖ und ihren Ablegern kein Blatt vor den Mund nimmt.
Ein katastrophales Zeichen für Politik der FPÖ seit 1986.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 06.07.2012 14:50

diese politischen verbrecher " einzulochen " ???
solche politische prozesse müssten in einen neutralen gericht/bundesland stattfinden ... in lei lei Klagenfurt stecken doch alle unter einer decke und werden beeinflusst ...(um das wort bedrohung nicht direkt zu erwähnen ) traurig
das wäre eine einmalige gelegenheit ein status quo und eine lehre für die zukunft festzuhalten !!!

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woppl (4.948 Kommentare)
am 06.07.2012 14:12

und in der Berufung soll die Strafe noch härter ausfallen !!!!!!

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jago (57.723 Kommentare)
am 06.07.2012 14:33

Dass das bereits die 5. Berufung gewesen ist.
;-) cirka

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susisorgenvoll (16.730 Kommentare)
am 06.07.2012 16:01

Wenn das keine gute Neuigkeit ist! zwinkern

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( Kommentare)
am 06.07.2012 13:46

Volksschmarotzer

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Sommergewitter (1.104 Kommentare)
am 06.07.2012 14:40

Die erste Urteilsfindung noch in Großbuchstaben, die Berufung dann nur noch in Druckbuchstaben?
;)

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( Kommentare)
am 06.07.2012 13:44

VOLKSSCHMAROTZER

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sirius (4.494 Kommentare)
am 06.07.2012 13:38

ist jetzt schon - 6.juli,das christkind darübergeflogen.hoffentlich fällt von der FP keiner vor lachen hin,verletzungsgefahr.das ist die gleichheit vor dem gesetz,aber die verschiedene anwendung des gesetzes.zweiteres steht nicht in der verfassung.

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sting (7.361 Kommentare)
am 06.07.2012 13:37

ist ein Phänomen in der österreichischen Politik, welches die Rechts- und Moralauffassung des Durchschnittsbürgers widerspiegelt.

Es entspricht letztendlich der Weigerung eines Spitzenpolitikers, sich aus einer hoch bezahlten Spitzenposition zurückzuziehen und für weniger Geld wieder "ordentlich" hackeln zu müssen.
Die Motivation dieser Leute ist damit enttarnt.

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KarlLiebknecht (2.362 Kommentare)
am 06.07.2012 13:53

Ich denke, dass Geld nicht der Triebfeder ist.
Man kann mit solchen "Fähigkeiten", wie sie Scheuch hat, viel mehr Geld schöpfen, wenn man nicht so in der Öffentlichkeit ist.
Siehe der Graf mit der Exministerin.

Es geht vorrangig um Macht und ums Ego.

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jago (57.723 Kommentare)
am 06.07.2012 14:26

Geld.

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( Kommentare)
am 06.07.2012 16:19

sagen, dass er sich wie der Graf eine Ministerin suchen kann, wo er alle aushorchen kann und zusätzlich auf die Entscheidungen und die Duldung der qualifizierten Beamtenschaft vertrauen kann...

Also Uwe Scheuch ist ein Bauer, wiewohl ein akademischer Bauer, was ja selten ist.

Also € 6.000,00 netto x 14 und alle Spesen extra, hätte er NIE im Leben. Zusätzlich versorgt er ja alle Verwandten und Freunde auf 100 % UNSERE Steuerkosten, ohne Gegenleistung (blablabla)

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sting (7.361 Kommentare)
am 06.07.2012 17:04

Triebkraft sein, das "ordentlich hackeln" macht es aus meiner Sicht aus. So einfach und sicher wie sich einige "politische Netzwerker" ihr Geld verdienen geht es nirgendwo.

Dass ein Scheuch anderswo Partei legal (!) mehr verdienen würde als jetzt bezweifle ich sehr stark.

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sting (7.361 Kommentare)
am 06.07.2012 17:05

anderswo OHNE Partei

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KarlLiebknecht (2.362 Kommentare)
am 06.07.2012 13:35

Ich bin so überrascht über dieses Urteil, fast schon wie vom Blitz getroffen. zwinkern

Man kann sich als Korrupter in Österreich auf das schwarze Justizministerium verlassen, die schauen auf einen.

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Christianus (979 Kommentare)
am 06.07.2012 15:13

Graf etc. Die kleinen Hendldiebe werden eh nach wie vor mit aller Härte verfolgt.

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( Kommentare)
am 06.07.2012 12:20

Das erste Urteil 18 Monate, davon 6 unbedingt. Aufgehoben, Verfahrensfehler. Das zweite Urteil: 7 Monate bedingt, 150.000,00 Euro Geldstrafe. Woher die Differenz stammt wissen nur die Götter und Karl. Dieses Urteil wird ebenso wieder aufgehoben, vermutlich theoretischer Verfahrensfehler.

Damit steht ein 3.Prozeß im Raum, dessen Ausgang kann man vorweg nehmen: Freispruch für Scheuch, 150.000,00 Euro für den Richter und den Staatsanwalt.

Dies hat nichts mehr mit Justiz, der Gerechtigkeit zu tun. Vergleichbar eher mit irgendeiner im Fernsehen laufenden Soap.

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