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Land verteidigt Mindestsicherung vor Höchstgericht

20. August 2018, 00:04 Uhr

LINZ. Verfassungsgerichtshof prüft Landesgesetz, Regierung beschließt heute Stellungnahme.

Die niederösterreichische Mindestsicherungs-Regelung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor allem wegen des "Deckels" von 1500 Euro zurückgewiesen. Auch das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz wird derzeit vom VfGH geprüft, auf Antrag des Landesverwaltungsgerichts. "Sollte das Höchstgericht feststellen, dass Passagen nicht verfassungskonform sind, werden sie selbstverständlich repariert", sagt VP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer.

Die VP/FP-Koalition im Land sieht das Gesetz rechtskonform; eine zehnseitige Stellungnahme an den VfGH, die heute in der Landesregierung, wohl mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ (sieben von neun), beschlossen wird, untermauert dies. Auch mit dem Antrag, der VfGH möge aussprechen, dass das Landesgesetz "nicht als verfassungswidrig aufgehoben wird".

"Erheblicher Unterschied"

Einen "Deckel" von 1516 Euro für Familien und Haushaltsgemeinschaften gibt es grundsätzlich auch in Oberösterreich. Aber: Zur aufgehobenen niederösterreichischen Regelung unterscheide sich die oberösterreichische "in den entscheidenden Punkten erheblich", steht in der Stellungnahme. In Oberösterreich seien die Regelungen "deutlich detaillierter ausgestaltet und ermöglichen es, auf berücksichtigungswürdige Gründe einzugehen", als "Tatbestände" werden etwa Arbeitsunfähigkeit, Pflege von Kindern oder Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz angeführt, die eine Kürzung der Mindestsicherung verhindern. In Oberösterreich werde auch "der Bedarf jeder einzelnen Person" berücksichtigt, wenn die Mindestsicherung (prozentuell bei allen Haushaltsmitgliedern) gekürzt wird.

In Oberösterreich können etwa Familien mit vier oder mehr Kindern nicht mehr Mindestsicherung bekommen als Familien mit zwei Kindern, errechnete das Landesverwaltungsgericht und kritisierte dies als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. In der Landes-Stellungnahme wird dies anders gesehen: "Gerade bei Haushaltsgemeinschaften von Familien mit (vielen) Kindern ist auf teils große Synergieeffekte hinzuweisen", heißt es darin. Angeführt werden auch die in Oberösterreich gestaffelten Betreuungstarife und Transfers, wie die erhöhte Familienbeihilfe, die es in voller Höhe gebe.

Und grundsätzlich: Man habe sich an einem "mittleren Erwerbseinkommen" orientiert und zudem einen "Anreiz" für Erwerbstätigkeit schaffen wollen. (bock)

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