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Frust statt Entspannung: Wie Sie im Urlaub richtig reklamieren

Von nachrichten.at, 03. August 2022, 12:21 Uhr

WIEN. Was tun, wenn Sie im langersehnten Urlaub mit Reiseproblemen konfrontiert sind? Damit Sie Ihren Aufenthalt noch retten können, raten Konsumentenschützer jedenfalls zur umgehenden Reklamation. 

Der Flug ist verspätet, das Hotel wird wider Erwarten gerade renoviert, Qualität und Leistung entsprechen nicht der gebuchten Kategorie, das Zimmer ist völlig verschmutzt: Wenn aus der Urlaubsreise eine herbe Enttäuschung wird, stehen die Betroffenen oft vor erheblichen Problemen - und das im Ausland mit meist nur geringen Kenntnissen der Landessprache. Der Urlaub muss aber dennoch nicht ins Wasser fallen, sagen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ). Was können Betroffene konkret tun? Die Experten unterscheiden zwischen Möglichkeiten, die vor Ort offen stehen und Ansprüchen, die nach der Rückkehr erhoben werden können, wenn sich die Mängel im Urlaubsort nicht beheben lassen. 

Grundsätzlich gilt: Tritt ein Mangel auf, sollte unmittelbar der Reiseveranstalter informiert werden. Diese haben einen Vertreter vor Ort, der auch für Reklamationen zuständig ist. Zusätzlich rät der Konsumentenschutz dazu, zeitgleich auch ein Mail an den Reiseveranstalter zu senden. Fordern Sie die Behebung der Mängel auch beim Hotel schriftlich ein - Ziel ist immer die sofortige Verbesserung der Situation, also beispielsweise ein anderes Zimmer, eine alternative Unterkunft oder unverzügliche Reparatur. Dringend empfehlenswert sei es jedenfalls, Mängel auf Fotos oder Videos festzuhalten und eventuell auch weitere Betroffenen ausfindig zu machen, so die Konsumentenschützer. 

Auch Schadenersatz möglich

Oftmals sind die Mängel vor Ort jedoch so gravierend, dass sie nicht behoben werden können. In diesem Fall kann nach der Rückkehr eine Preisminderung gefordert werden. Und auch Schadensersatz kommt eventuell in Frage: Trifft den Reiseveranstalter oder seine Vertretung die Schuld, können auch entgangene Urlaubsfreuden geltend gemacht werden.

Weitere Informationen der AKOÖ rund ums Thema Reisen finden Sie hier

 

 

 

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4  Kommentare
4  Kommentare
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westham18 (4.438 Kommentare)
am 09.08.2022 17:07

Aufforderung zum Reklamieren, geht's noch? 🤦‍♂️

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rudolfa.j. (3.615 Kommentare)
am 05.08.2022 12:26

Da wird man schön vorm Urlaub zum reklamieren aufgefordert?????

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Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 05.08.2022 10:05

hab schon Reisende gekannt die auf der Suche nach Unannehmlichkeiten waren um dann Zuhause reklamieren zu können😋

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jamei (25.499 Kommentare)
am 04.08.2022 09:43

Aus dem Artikel:

"Was tun, wenn Sie im langersehnten Urlaub mit Reiseproblemen konfrontiert sind?"

Selber Schuld , denn in Österreich würde DAS voraussichtlich NICHT passieren.

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