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"Wie geht es mit meinem Betrieb weiter, was mache ich mit den Mitarbeitern?"

Von Martin Roithner und Roland Vielhaber, 20. März 2020, 00:04 Uhr
"Wie geht es mit meinem Betrieb weiter, was mache ich mit den Mitarbeitern?"
Der Großteil der heimischen Betriebe hat die Pforten geschlossen. Bild: APA

LINZ. OÖN-Sprechstunde mit der Wirtschaftskammer: Was Unternehmer in der Ausnahmesituation tun sollten.

Guter Rat ist für oberösterreichische Unternehmer in der Ausnahmesituation teuer. Viele fragen sich, ob und wie es für sie und ihren Betrieb weitergeht. Die Telefone liefen bei der gestrigen OÖN-Sprechstunde heiß. Irmgard Müller, Leiterin der Servicestelle der Wirtschaftskammer, und Juristin Silvia Weigl standen zwei Stunden lang Rede und Antwort.

>> Ich bin Goldschmied und habe eine Mitarbeiterin. Mein Einkommen fällt weg. Was soll ich tun?

Zuerst sollten Urlaub und Zeitausgleich abgebaut werden. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Kurzarbeit beantragen oder den Dienstvertrag aussetzen und die Mitarbeiterin später wieder einstellen. Es sollte im Interesse eines jeden Unternehmers sein, Mitarbeiter an Bord zu halten, vor allem für die Zeit nach der Krise.

>> Mein Mitarbeiter will seinen Urlaub nicht jetzt, sondern im Sommer konsumieren. Geht das?

Grundsätzlich unterliegen Urlaub und Zeitausgleich dem Vereinbarungsprinzip. Bei Kurzarbeit haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, dass "auf Wunsch des Arbeitgebers" Urlaub zu nehmen ist. In der Regel läuft es auf einen Kompromiss hinaus. Wenn der Urlaub vor der Kurzarbeit beantragt wurde, hat der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum Anspruch auf sein volles Entgelt.

>> Sind Dienstgeber wegen einer neutralen Sphäre von Entgeltfortzahlungen an ihre Mitarbeiter ausgenommen?

Das ist pauschal schwierig zu beantworten. Neutrale Sphären sind etwa Seuchen, Krieg, Revolution oder Terror. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer trifft eine "Schuld". Dazu gibt es aber kaum Judikatur. Aus unserer Erfahrung berufen sich die Unternehmer derzeit aber nicht darauf. Grundsätzlich ist das immer im Einzelfall zu klären, denn es gibt nicht nur schwarz und weiß.

>> Treffen Geschäftsführer Pflichten gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Eigentümern?

Bei der Fürsorgepflicht müssen die Arbeitgeber bestmögliche hygienische Sicherheitsmaßnahmen für das Personal gewährleisten: ausreichend Abstand, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel. Natürlich gilt auch weiterhin die Sorgfaltspflicht, dass die Geschäftsleitung alle gesetzlichen Bestimmungen einhält.

>> Ich habe als Ein-Mann-Unternehmer noch Aufträge für die kommenden beiden Wochen, danach fließt kein Geld mehr. Was hilft mir sofort?

Sofort greift eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage bei Ihrer Sozialversicherung. Sie können auch um eine Stundung oder Ratenzahlung ansuchen. Anträge sind formlos per E-Mail möglich. Auch die Aussetzung von Säumniszuschlägen ist möglich. Bei Krediten ist die Hausbank erste Anlaufstelle. Falls Sie erkranken, gibt es einen Unterstützungsfonds der Kammer. Für Klein- und Kleinstbetriebe wird nächste Woche ein Härtefonds der Regierung fixiert, um Fixkosten und Umsatzeinbußen decken zu können.

>> Welche Schritte muss ich einleiten, wenn ein Corona-Fall im Betrieb eingetreten ist?

Da müssen Sie sich an die Ages wenden. Das ist eine medizinische Angelegenheit.

"Wie geht es mit meinem Betrieb weiter, was mache ich mit den Mitarbeitern?"
"Die Sozialpartner ziehen an einem Strang. Wir müssen schauen, durch die derzeitige Phase mit eineinhalb blauen Augen durchzukommen", Irmgard Müller, Leiterin der Servicestelle in der WKOÖ. Bild: Alexander Schwarzl

>> Ich bin Friseur, habe drei Mitarbeiter und weiß nicht weiter. Was raten Sie mir?

Sie sollten danach trachten, Ihre Mitarbeiter zu halten. Durch die derzeitigen Hilfen bleiben nicht mehr allzu viele Kosten bei Ihnen als Arbeitgeber hängen. Eine Rechnerei wird Ihnen aber leider nicht erspart bleiben. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Lohnverrechner.

>> Was passiert mit Lehrlingen, wenn Betriebe zusperren?

Auch Lehrlinge können zur Kurzarbeit angemeldet werden, was bisher nicht möglich war. Für Berufsschüler gilt E-Learning. Ausnahmen sind Lehrlinge, die in kritischen Infrastrukturen benötigt werden und dort auch zum Einsatz kommen: Lebensmittelhändler, Bäcker, Fleischer, Installateure, Elektriker oder IT-Techniker.

>> Tirol steht unter Quarantäne. Was heißt das für die Logistik?

Warenlieferungen von und nach Tirol per Lkw bleiben aufrecht, etwa Lebensmittel oder Hygieneartikel. Das gilt auch für Montage- oder Notdienste. Selbstverständlich müssen die Fahrer alle Sicherheitsvorschriften einhalten.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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penunce (9.674 Kommentare)
am 20.03.2020 12:40

Wenn man erst das Basel3 greift werden sich die vermeintliche "Sieger" des Geldes und die Bankvorstände alle Banken anschauen, denn da werden andere Werte den Markt beherrschen

Es zählt jetzt eines nur mehr die von allen gewünschte Sicherheit beim Staat angefangen und bei den KKhäusern und das wird von den weitsichtigen Bürgern auch zunehmend erkannt und auch gewünscht!

Es zählt nicht mehr der Profit der "Bangster", sondern der Wille der Bevölkerung ist gefragt!

Endlich sind einige aufgewacht oder schlafen die LINKEN Bürger noch immer?

Da wird ein gewaltiger Schub notwendig sein!

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penunce (9.674 Kommentare)
am 20.03.2020 12:42

Korrektur:

"Wenn man erst das Basel3 greift werden sich die vermeintliche "Sieger" des Geldes und die Bankvorstände alle Banken anschauen, denn da werden andere Werte den Markt beherrschen!"

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