Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Einspruch von SC Wiener Neustadt vom Senat 1 abgewiesen

Von nachrichten.at/apa, 11. Juni 2018, 19:55 Uhr
SKN St. Pölten gegen SC Wiener Neustadt Bild: (GEPA pictures)

WIEN. Der Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat am Montagabend das Relegationsrückspiel zwischen dem SKN St. Pölten und SC Wiener Neustadt mit 1:1 beglaubigt.

Doch damit ist diese Causa noch nicht abgeschlossen, denn Wiener Neustadt hat gegen diesen Beschluss bereits mündlich Protest angemeldet. Dieser muss fristgerecht schriftlich beim Protestkomitee erfolgen.

Nach Ansicht des Senats unter dem Vorsitz von Norbert Wess stand die Vorgehensweise des SKN St. Pölten "in Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des ÖFB-Regulativs". Gleich mehrere Paragrafen, in denen die Bestimmungen über Kooperationsverträge geregelt sind, wurden in der Urteilsbegründung angeführt. Wiener Neustadt hatte sich daran gestoßen, dass David Atanga nicht nur für den SKN St. Pölten, sondern auch für Red Bull Salzburg und den FC Liefering und somit für drei verschiedene Vereine in der abgelaufenen Saison gespielt hatte.

"Gemäß den verfahrensgegenständlichen Bestimmungen ist zwischen einer Spielberechtigung für den Stammverein und einer Einsatzberechtigung für den Kooperationsverein zu unterscheiden. Die Kooperationsbestimmungen besagen, dass der Abschluss eines Kooperationsvertrages nicht als Übertritt im Sinne des ÖFB-Regulativs gilt, sondern Kooperationsspieler bei ihrem jeweiligen Stammverein aufrecht gemeldet bleiben und sowohl für diesen als auch für den Kooperationsverein einsatzberechtigt sind", hielt die Bundesliga in ihrer Aussendung am Montagabend fest.

"Wenngleich keine direkte Anwendbarkeit der FIFA-Regulative in diesem Zusammenhang gegeben ist, ist der Senat 1 im Übrigen auch der Meinung, dass die gegenständliche Handhabung auch in Einklang mit den internationalen Vorgaben steht", hieß es weiters. Wiener Neustadt hofft trotzdem weiterhin, den Aufstieg in die höchste Spielklasse abseits des Rasens erzwingen zu können, und kündigte deshalb die Anrufung der nächsten Instanz an.

Dafür muss nach Übermittlung des Langbeschlusses innerhalb von zehn Tagen beim Protestkomitee schriftlich Einspruch erhoben werden. Sollte auch die zweite Instanz das Spielergebnis bestätigen, bliebe Wiener Neustadt noch der Gang vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht.

mehr aus Fußball Österreich

Sturm gelang mit 2:1-Sieg die Cup-Titelverteidigung

Rapids Klauß: "Ein Cupfinale so zu entscheiden, das ist der komplette Wahnsinn"

3:1 bei Rapid - Sturm im Titelrennen in Pole Position

Entscheidet der LASK das Titelrennen?

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

6  Kommentare
6  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
prezzemola (158 Kommentare)
am 12.06.2018 01:09

Grundsätzlich hat Beisser recht, aber angefangen hat das Theater mit der Lizenz an Hartberg und unabhängig von dem Vorgehen ist es doch klar, dass das Land den SKN St. Pölten fördert...

lädt ...
melden
Orlando2312 (22.336 Kommentare)
am 11.06.2018 22:10

Wenn die eigenen Kicker nicht gewinnen können, dann kann man ja immer noch den Kadi einschalten. Irgendwas geht immer. Ich finde das zum Kotzen.

Ginge ja auch so, dass man sagt: "Okay, diesmal wart ihr besser. Das nächste Mal hauen wir euch eini."

lädt ...
melden
beisser (10.412 Kommentare)
am 11.06.2018 21:02

Und dass der eigene "Atanga" namens Alex Sobczyk diese Saison ebenfalls füt 3 Klubs in Aktion war stört die Wr.Neustädter nicht ?
Zu Saisonstart bei Rapid im Einsatz, ab 31.08. bei St.Pölten und im FJ dann eben bei Wr.Neustadt. Matürlich wird die 2.Instanz den Einspruch der Wr.N. ablehnen. Und dann gehts wieder vor das amgeblich Ständig Neutrale Schiedsgericht. Wie wie Erfahrung mit Hartberg gezeigt hat ist dort alles möglich.

lädt ...
melden
boandlkramer (1.179 Kommentare)
am 11.06.2018 22:05

Bissi viele Fehler, aber dass St.Pölten den Spieler nicht mehr eingesetzt hat als klar war dass es Probleme geben könnte verstehst du nicht gell

lädt ...
melden
beisser (10.412 Kommentare)
am 11.06.2018 23:25

Gar nicht schwer zu verstehen weil..
1. stand die Vorgangsweise von St.Pölten laut Ansicht von Senat 1 zu jeder Zeit IMMER ganz im Einklang mit den Bestimmungen des ÖFB-Regulativ
2. ist es eine erwiesene Tatsache dass Wr.Neustadt als 3.Klub in der Saison den Spieler Sobczik eingesetzt, ganz egal wann.
3. hat auch Wr.Neustadt diese Leihspielerregelung mitbeschlossen, mitgetragen und auch unterschrieben
4. kann Wr.Neustadt ohne Mithilfe von St.Pölten nicht einmal die Infrastruktur im Stadion St.Pölten bedienen
5. ist Wr.Neustadt nichts anderes als nur ein ganz schlechter Verlierer, der mit seinem unsportlichen Verhalten absolut nichts in der Bundesliga verloren hat.
6. ist es zwar traurig aber eigenes Verschulden ,dass Ried nicht an diesem Klub vorbeigekommen ist und es nicht einmal in die Relegation geschafft hat.

lädt ...
melden
gartenfan (1.776 Kommentare)
am 12.06.2018 09:25

Vollkommen richtig ! Dem ist nichts hinzuzufügen.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen