OÖ-Wahl - Einspruchsfrist gegen die Wählerverzeichnisse endet
LINZ. heute endet die Auflage- und Einspruchsfrist gegen die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl und die Kommunalwahlen am 26. September.
Zehn Tage lang konnte man Korrekturen beantragen. In strittigen Fällen entscheidet das Landesverwaltungsgericht. Zwar gibt es gewisse Unwägbarkeiten durch die Zustelldauer, aber am 15. August sollte die letzte Entscheidung gefällt worden sein.
Dann steht auch die genaue Zahl der Wahlberechtigten fest, die Größenordnung liegt bei gut 1,1 Millionen Bürgern. Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag (6. Juli) österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich - bzw. im Fall der Kommunalwahl der jeweiligen Gemeinde - war. Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl sind zudem EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde zugelassen. Ein Ausschluss vom Wahlrecht kann nur im Rahmen eines Gerichtsurteils erfolgen.
Bei uns wurden bislang noch keine Listen mit Wahlberechtigten in den Stiegenhäusern ausgehängt... Finde ich immer spannend, wen man da aller als Nachbar hat (oder wer gar in der eigenen Wohnung gemeldet ist!).
Naja, die Listen wurden ja auch noch nicht aufgehängt, dass kommt erst später.
Und wenn in deiner eigenen Wohnung Personen angemeldet sind, die du nicht kennst, dann möchte ich nicht wissen, wie es sonst in deinem Leben zugeht