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EuGH-Anwalt: Wohnbeihilfe in OÖ nicht an Deutschkenntnisse koppeln

Von OÖN/APA, 02. März 2021, 13:19 Uhr
Manfred Haimbuchner
Manfred Haimbuchner Bild: Volker Weihbold

LUXEMBURG. Die Erfordernis eines Nachweises von Deutschkenntnissen für den Bezug von Wohnbeihilfe in Oberösterreich durch Nicht-EU-Bürger verstößt nach Auffassung des EUGH-Generalanwalts vom Dienstag gegen EU-Recht. LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) wälzt bereits einen "Plan B".

In dem Rechtsstreit (C-94/20) geht es um einen türkischen Staatsangehörigen, der zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrscht, aber ohne Sprachprüfung über keinen Nachweis darüber verfügt und keine Wohnbeihilfe mehr bekommt. Der Mann machte vor den österreichischen Gerichten geltend, dass die Voraussetzung des Nachweises von Deutschkenntnissen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, den die EU-Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen festschreibt. Diese verbietet eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Das Landesgericht Linz hat den EuGH um Auslegung ersucht.

Die Wohnbeihilfe, die auf 300 Euro begrenzt ist, sei eine "Kernleistung" im Sinne der EU-Richtlinie, argumentierte der EuGH-Generalanwalt. Die Richtlinie sei daher so auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften wie im Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetzes entgegenstehe, welche die Erfordernis von Deutschkenntnissen an einen Nachweis knüpfen. Nach der Richtlinie seien die EU-Mitgliedstaaten angehalten, langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz im Sinne des nationalen Rechts wie eigene Staatsangehörige zu behandeln.

Die EU-Richter sind nicht an die Meinung des Generalanwalts gebunden, folgen diesem aber üblicherweise in vier von fünf Fällen.

Wohnbaureferent Haimbuchner reagierte gelassen: Es gebe noch kein Urteil, sondern nur eine Empfehlung, meinte er am Rande einer Pressekonferenz am Dienstag. "Wir haben sehr gute Argumente und wir stehen auf der Seite der Österreicher und nicht der utopischen Multikulturalisten". Man werde nun das Urteil abwarten. Notfalls habe er auch einen nicht näher definierten "Plan B" oder sogar einen "Plan C", kündigte Haimbuchner an. Er werde weiter darauf setzen, dass man nur dann eine geförderte Wohnung erhalte, wenn man die Sprache beherrsche.

Auch die ÖVP betonte, auf der Regelung beharren zu wollen. Integrationslandesrat Stefan Kaineder (Grüne) sieht sich hingegen in seiner Kritik bestätigt und hofft auf ein entsprechendes Urteil.

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51  Kommentare
51  Kommentare
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1949wien (4.146 Kommentare)
am 07.03.2021 18:07

................wenn Blau drauf steht, kommt Braun heraus!

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funfunfun (1.908 Kommentare)
am 07.03.2021 08:06

Der EuGH - Vorreiter der linken Apokslypse. Wir sollten uns an GB ein Beispiel nehmen. Austritt jetzt!!!

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 03.03.2021 14:44

Bisher war es höchst wahrscheinlich so, dass der, der Deutsch konnte keine Sozialwohnung bekam, insofern wäre so ein EUGH Urteil begrüßenswert wenn er das der Landesregierung abstellte!

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LiBerta1 (3.293 Kommentare)
am 03.03.2021 09:03

Es sind nicht die Ärmsten, die bei uns Zuflucht suchen. Die, die unsere Hilfe am nötigsten haben, leben unter schrecklichsten Verhältnissen in ihrem eigenen Land und müssen zusehen wie ihre Kinder verhungern.
Ich bin dafür, dass wir die Zuwanderer nur unter strengsten Vorschriften unterstützen und dann den eingesparten Geldbetrag verdoppeln und damit den Ärmsten auf der Welt helfen.
Mit Helfen meine ich nicht überschüssige Milch und übriggebliebenen Zucker dorthin zu schicken, sondern echte Hilfe zur Selbsthilfe damit die Menschen dort eine Zukunft haben.

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Kocher (222 Kommentare)
am 03.03.2021 08:11

Nur eine bösartige Politik hält es für richtig, Wohnbeihilfe mit Sprachkenntnissen zu verknüpfen. Ein vernünftiger Mensch denkt sich, die Gewährung von Wohnbeihilfe hängt mit dem Einkommen und ev. auch mit der Höhe der Miete zusammen. Wie gesagt, ein vernünftiger Mensch.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 03.03.2021 08:57

Nur wer fetzendeppert ist gewährt Leuten Bleiberecht, die sich einen Dreck um ihre Integration scheren!

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Kocher (222 Kommentare)
am 03.03.2021 12:27

Bleiberecht mit Wohnbeihilfe gleichzusetzen, da muss man schon sehr von Fanatismus verblendet sein oder man versteht einfach den Unterschied nicht.

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vinzenz2015 (46.289 Kommentare)
am 02.03.2021 19:05

Mia sand mia
und wohnbeihi gibts nur fir leit,
die was deitsch redn kinan! Is des kloa!?

Ich habs ja a glernt ,
des wos brauchst,
damidst östarreich und heite lesn konnst!

De gstu gstu gstudadierten van Brissel,
de vastehngan jo ibahauptst nix!!

Is kistl im köla is a boid laa!
Da nochba, da tirk vasteht mi ned
und ko mas ned auftrogn ...
de soin deutsch lernan - so wia I!!!

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 03.03.2021 10:47

Wenn jemand hier wohnt, und das für längere Zeit bzw. für immer, bin ich persönlich der Meinung das man schon verlangen kann das diese Person zumindest Deutsch spricht
Oder finden Sie es richtig das z. B. Türken die schon in dritter, vierter Generation hier geboren sind untereinander türkischer sprechen?

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 18:51

Wen es interessiert:

Hier ist ein Artikel über einen Vertrag der EU mit der Türkei, der Türken von sämtlichen Integrarionsmaßnahmen befreit.
Hier liegt der Hase im Pfeffer.

https://kurier.at/politik/inland/tuerken-privileg-seit-1970-vertrag-verbietet-integrationsmassnahmen/400028596

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 18:55

Ein altes Abkommen der EU mit der Türkei verhindert nämlich praktisch alle Integrationsmaßnahmen der türkischen Bürger in Österreich – und in allen anderen europäischen Staaten. 1963 schlossen die damaligen „Europäischen Gemeinschaften“, die Vorläuferorganisation der EU, ein „Assoziierungsabkommen“ mit dem türkischen Staat‚ das 1970 um eine „Stillhalteklausel“ erweitert wurde.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 18:57

Maria Berger, österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof, nannte diese Klausel eine „Jugendsünde der EU“. Obwexer kann ihr beipflichten: „Damals herrschte eine Euphorie in Europa auch, was ein Heranführen der Türkei an Europa betraf. Das Abkommen war praktisch Vorschusslorbeeren, aus heutiger Sicht recht unvorsichtig, weil man offenbar nicht daran gedacht hat, dass es in Zukunft Situationen geben könnte, wo diese Klausel zum Problem wird“, erklärt der renommierte Europarechtler.

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vinzenz2015 (46.289 Kommentare)
am 02.03.2021 19:07

Bei uns gelten aber schon
ABGB und österr, Verfassung und die MRK!!!
Das kann kein Vertrag aufheben!!
Wo samma denn!!

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 19:17

Les den Artikel.
Der Vertrag könnte einseitig aufgelöst werden.

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 02.03.2021 22:10

Jetzt die für die wütende Blaunschildlady schwierige Frage: Was hat das jetzt mit der vom EuGH zu behandelten Frage zu tun?

Die wütende Snoozeberry bietet sich daher hier im OÖN- Forum somit als würdige Vertreterin bspw. von Fr. Brittany Pettibone an - in einem nur schriftlichen Forum naturgemäß völlig unabhängig von ihrem tatsächlichem optischen Attraktivitätsgrad, was ja kein Nachteil sein muss, zumal ja hier die "belegten Agrumente" im Widerstreit stehen sollten...

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 22:21

So en Schlaumeier bist du nicht, oder?
ich habe ganz oben einen Artikel gepostet, nicht mit direktem Bezug auf den Artikel, aber nit indirektem.
Wenn es dich überfordert einem Diskussions- und Argumentationsstrang zu folgen, dann lass es einfach bleiben

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 22:23

Nachtrag:
"Hier liegt der Hase im Pfeffer"
Oder: Wie man zu Bleiberecht kommt ohne auch nur irgend eine Anforderung der Rot-Weiß-Rot Card zu genügen.

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 03.03.2021 09:49

Wenn das Blaunschildgirl die Ausführungen des EuGH-Anwaltes gelesen hätte, würde sie wissen, dass ihr zitiertes Assoziierungsabkommen darin gar nicht vorkommt. Ich zitiere mich selbst:

"Dem Blaunschildgirl ist ob ihres muslimophoben Furors völlig entgangen, dass es nicht relevant ist, ob der Kläger nun türkischer oder meinetwegen isländischer Staatsbürger ist. Da geht´s um alle Menschen, die nicht EU-Bürger oder Angehörige von EU-Bürgern sind und die sich über fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhielten und dass diese nicht wegen ihrer „Rasse oder ethnischen Herkunft“ unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden dürfen".

Das bedeutet aber auch, dass das vor allem für so Typen wie Nala, Snoozeberry & Co wahlattraktive einheitsrechtspopulistische Ausländerbashing der o.ö. ÖVP-FPÖ-Koalition der letzten Jahre ("wir stehen auf der Seite der Österreicher und nicht der utopischen Multikulturalisten, (einseinself!!!))" auf dem EuGH-Prüfstand steht."

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( Kommentare)
am 02.03.2021 14:50

Das war bestimmt ein Gruener Richter.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 18:01

Es gibt noch kein Urteil, nur einen verblendeten Anwalt, der sich vor die Kutsche der Integrationsverweigerer spannen lässt.

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oblio (24.788 Kommentare)
am 02.03.2021 14:26

Ich kenne Landsleute und Migranten, die sind stumm geboren,
was macht Haimbuchner dann mit denen?

Wer Blau gewählt hat und den darauffolgenden Niedergang
der demokratischen Werte nicht erkannt hat, ist nicht mehr zu helfen!

Zuerst eine Demokratur und das Ende der Rückschritt in den
unseligen Nationalismus einer Diktatur!

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( Kommentare)
am 02.03.2021 14:52

Oblio. Stell dich nicht dummer, als du schon bist. Solche Leute können die Gebärdensprache. Dann muessen sie eben ihre Gebärdensprache auf deutsch noch einmal lernen. 😜

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 18:08

Schau dir doch einfach die Orte an, wo das mit der Nicht-Integration aus dem Ruder gelaufen ist!!
Schau in die Vorstädte von Paris, schau ins Bahnhofsviertel von Köln (vielleicht zu Silvester?), geh nach Brüssel, nach Marseille....
Das sind Staaten, die bei der Integration total versagt haben.

Die FPÖ/ÖVP Regierung in OÖ hat das vollkommen richtig gemacht.
Sprachliche Fähigkeiten sollten die MINIMALANFORDERUNG sein um hier die Wohnbeihilfe zu bekommen. Schlimm genug was sonst schon bezahlt wurde und wird!

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 02.03.2021 19:49

Wenn Ihr Blaunschildboys und -girl was von "Integration" daherfantasiert , dann meint Ihr eigentlich "Assimilation" - auch ganz abgesehen von den in A verfassungsgemäß von jedem zu beachtenden Rechten (Gleichstellung von Mann und Frau, Trennung zwischen Kirche (Glauben) und Staat). Nein, die "Ausländer" müssen so leben wie wir und auch das gleiche oder zumindest ein ähnliches Wertesystem haben...

Diesbezüglich empfehle einmal, auch das Weltbild des hiesigen "Mühl4tlers" einmal kritisch zu hinterfragen.

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 02.03.2021 21:57

Den passenden Link liefere hiermit nach

https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/covid-gegner-wollen-am-freitag-maskenfrei-einkaufen-gehen;art58,3360487#kommentarArt__outer

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 03.03.2021 10:41

Wenn SRV, seit einiger Zeit SRV1
(weil SRV wegen ständiger Beleidigungen gesperrt wurde) nicht mehr weiter weiß bezeichnet er/sie andere als Blaunschildboys bzw. Blaunschildladys

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il-capone (10.383 Kommentare)
am 02.03.2021 14:09

Eher sollte die Beihilfe an demokratisches ethisches Benehmen verknüpft sein. Ob das jetzt In- o. Ausländer sind, wird dann egal sein.
Und da fällt ein guter Teil von Haimbuchners Wähler auch nachweislich darunter.
Auch in diesem Forum täglich zu sehen ...

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 18:13

Es ist nicht nur ethisch gut unsere westlichen Werte einzufordern, und neben Rechten auch an die PFLICHTEN der Zuwanderer zu erinnern!!
In 80% gibt es keine Probleme, aber eine Gruppe versucht sogar das RECHT ZU ERSTREITEN die Landessprache hier NICHT ERLERNENzu müssen!!!
Für diese Leute wollt ihr euch ins Zeug legen?

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 02.03.2021 12:27

So lange die Formulare für Wohnbeihilfen in zig Sprachen aufliegen ist es ja gar nicht notwendig Deutsch zu lernen

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oblio (24.788 Kommentare)
am 02.03.2021 13:47

Schuno
Das bedeutet aber auch, dass Deutschkenntnisse nicht erforderlich sind!
Oder sehe ich das falsch???

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 03.03.2021 10:51

Das sehen Sie nicht falsch
Auf jeder Behörde, auf jedem Amt und in jedem Spital liegen Formulare in zig Sprachen auf

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 12:13

Diese Kreatur lebt seit 20 Jahren in Österreich und kann nicht mal nachweisen daß er ordentlich Deutsch spricht?
Aber unser Geld nimmt er schon!
Entweder OÖ setzt sich über dieses Schandurteil hinweg, oder bei der nächsten Wahl gewinnt die FOÖ haushoch.
Wie lange sollen wir uns von integrationsunwilligen Zuzüglern noch auf der Nase herum tanzen lassen und brav zahlen???

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 12:17

Irgendwann ist das Fass voll. Jetzt ist es so weit
Der EuGh in seinem Glaspalast soll für uns keine Relevanz mehr haben.
Deutschland setzt sich dauernd darüber hinweg, Griechenland und Italiennhalten sich nicht an die Vorgaben die Finanzen betreffemd. Warum zur Hölle sollen wir immer die Vorzugsschüler sein und VOLL drauf zahlen?
Müssen wir wirklich für ALLE die SOZIALLEISTUNGEN runter drehen, nur damit wir für Sozialwanderer so unattraktiv werden wie Polen oder Bulgarien?

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 12:27

Dann soll der Sack diese depperte Prüfung machen. Wenn er Kohle sehen will muss er eben seinen A. bewegen.
Diese Regel gilt für ALLE.
Wenn er sich zu fein ist dann muss er eben auf das schöne Geld verzichten.
Oder er KANN eben Deutsch nicht ausreichend, was mich auch nicht wundern würde.
Wenn ICH irgendwo meinen Lebensmittelpunkt hätte, dort öffentliche Gelder einsacke, und die Landessprache nicht beherrsche, ich würde mich in Grund und Boden schämen!!

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oblio (24.788 Kommentare)
am 02.03.2021 13:40

Warum soll er die Prüfung machen?
Im Bericht steht ja, dass er ausreichend Deutsch kann!!

Die Schikanen von Herrn Haimbuchner entbehren jeder
demokratischen Vorgangsweise!

Für ein Antreten zu einer Prüfung muss der Mann erst
einen unnötigen Kurs besuchen, denn sein Deutsch reicht ja.

Hier auf den Mann derart unflätig einzupecken ist
fremdenfeindlich und rassistisch, ganz im Sinne von Blau(braun).

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 18:49

Wenn er Deutsch KANN, dann ist es ein Leichtes das nachzuweisen!
Will er es nicht nachweisen?
Wenn ja, warum?

Antwort:
Der will erzwingen, daß ALLE Benfits bekommen ohme Gegenleistung der Integration!
Das Urteil gilt nämlich dann für ALLE gülig!
Sprache sollte das MINIMALSTE SEIN, was der Staat an Inzegration verlangen kann!
Es ist mit schon unbegreiflich, wie einer eine Aufentaltsberechtigung haben kann ohne sich SELBST ERHALTEN ZU KÖNNEN!!!!
Das ist schon ein Skandal!

Wenn das so weiter geht muss unser Staat sämtliche Sozialleistungen abschaffen, und zwar für ALLE.
Österreich ist der Magnet für Armutszuwanderer, das EINZIGE Land wo trotz Corona die Asylanteäge stiegen!
Jedem, der einigermaßen unfallfrei bis 10 zählen kann, muss klar sein daß ein Solidarsystem nur funzt, wenn viele einzahlen und wenige nehmen.

Bilde dich mal hier weiter:
https://kurier.at/politik/inland/tuerken-privileg-seit-1970-vertrag-verbietet-integrationsmassnahmen/400028596

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Kocher (222 Kommentare)
am 03.03.2021 12:33

Die Deutschen sind die größte Ausländergruppe in Oberösterreich. Nahezu alle aus dieser Volksgruppe weigern sich hartnäckig ordentlich oberösterreichisch zu sprechen, obwohl viele von ihnen schon Jahrzehnte in OÖ. beheimatet sind. Die Freiheitlichen sollten sich rasch dieses drängenden Problems annehmen. Zack, Zack!!

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( Kommentare)
am 02.03.2021 11:52

Wieder so ein radikaler Moslem, der keine Regeln akzeptieren will. Und ueber alle Regeln hinweg zu setzen versucht.

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 02.03.2021 12:14

Danke für den neuerlichen Beweis für Deine Position in der Eselsbank der Dr.-Cochran-Sonderleistungsklasse:

"Diese verbietet eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Das Landesgericht Linz hat den EuGH um Auslegung ersucht."

http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf;jsessionid=36CD9A99500A7D428395D375A99CA444?text=&docid=225615&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6988732

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 12:19

Ich finde daß radikale Moslems schon diskriminiert werden dürfen, wenn sie sich an unsere westliche Lebensweise, Gesellschaft und Solaidargemeinschaft nicht assimilieren wollen.
Uns ablehnen, aber unser Geld nehmen geht nicht.

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 02.03.2021 12:25

Woher nimmst Du denn die Gewissheit, dass es sich beim Kläger um einen "radikalen Moslem" handelt? Weil er türkischer Staatsbürger ist?

Lies Dir das Urteil einmal durch:

http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf;jsessionid=36CD9A99500A7D428395D375A99CA444?text=&docid=225615&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6988732

Ihr blaunen Wutpensis seid ja so was von lächerlich....

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 02.03.2021 12:35

Ich antwortete auf die Hypothese von Nala.
Auch wenn der Typ nicht radikal ist so gibt es doch viele von dieser Sorte, mit genau dieser Einstellung: Die Ungläubigen sollen zahlen, sie selber hingegen haben keine Pflichten sondern nur Rechte.
Das ust nichts neues.
Es gibt GENUG Zuwanderer, die sich hier an Regeln halten, die sich einwandfrei in unsere Gesellschaft einfügen, die hier perfekt her passen, und ohne die Österreich grau wäre!
Aber esxgubt eine sehr penetrante Gruppe, due glaubt sich über alles hinweg setzen zu können, und meint IHRE misogyne, archaische Art hier ausleben zu können.
Entweder ich entscheide mich hier zu leben, mit allen Annehmlichleiten, dann hab ich auch PFLICHTEN.
Akzetiere ich die nicht sollte ich mich schleichen

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oblio (24.788 Kommentare)
am 02.03.2021 13:46

snooz
Nichts als unbewiesene und rassistische Unterstellungen,
was sie und ihre Gesinnungsgenossen hier ablassen!

Grauslich, was für unangenehme Zeitgenossen ihr seid!

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SRV1 (8.119 Kommentare)
am 02.03.2021 14:18

Dem Blaunschildgirl ist ob ihres muslimophoben Furors völlig entgangen, dass es nicht relevant ist, ob der Kläger nun türkischer oder meinetwegen isländischer Staatsbürger ist. Da geht´s um alle Menschen, die die nicht EU-Bürger oder Angehörige von EU-Bürgern sind und die sich über fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhielten und dass diese nicht wegen ihrer „Rasse oder ethnischen Herkunft“ unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden dürfen".

Das bedeutet aber auch, dass das vor allem für so Typen wie Nala, Snoozeberry & Co wahlattraktive rechtspopulistische Ausländerbashing der o.ö. ÖVP-FPÖ-Koalition der letzten Jahre auf dem EuGH-Prüfstand steht.

Aber die Reaktion vom "Mamfred" für seine Anhänger hat´s ja schon gezeigt:

"Wir haben sehr gute Argumente und wir stehen auf der Seite der Österreicher und nicht der utopischen Multikulturalisten, (einseinself!!!)"

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feichtingerhans (204 Kommentare)
am 03.03.2021 19:28

Genau wie die meisten unsere Staatsverweigerer über den Staat und Migranten schimpfen und unser Geld der Steuerzahler nehmen.

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( Kommentare)
am 02.03.2021 11:35

Wenn jemand in unseren Land etwas bekommen will, soll deutsch sprechen können. Fuer die Staatsbürgerschaft sollen sie es ja auch können, wenn sie darum ansuchen. Wer willig ist unsere Sprache zu lernen, soll auch belohnt werden.

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Schuno (6.605 Kommentare)
am 02.03.2021 12:32

Bei uns wundert mich gar nichts
mehr
Als ich vor einiger Zeit meinen neuen Reisepass abgeholt habe hat am Nebenschalter eine Person die ebenfalls einen Reisepass abgeholt hat dazu die Hilfe einer Dolmetscherin benötigt

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Orlando2312 (22.321 Kommentare)
am 03.03.2021 18:59

Nala, mit Ihren Deutschkenntnissen haben Sie keine Chance auf Wohnbeihilfe.

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hasta (2.848 Kommentare)
am 02.03.2021 11:25

Wer sich weigert einen Nachweis über Deutschkenntnisse zu erbringen sollte kein Recht auf dauernden Aufenthalt in Österreich haben.
In Österreich ist die Amts- und Verkehrssprache "Deutsch" und diese ist von allen hier dauerhaft lebenden Personen zu beherrschen.

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oblio (24.788 Kommentare)
am 02.03.2021 13:53

Auch ohne Prüfung kann man seine Deutschkenntnisse nachweisen!

In Österreich leben seit Generationen anerkannte Minderheiten,
die dürfen ihre Muttersprache auch verwenden.

Was für egomanische Nationalisten doch im hier Forum herumkriechen!

Regenwürmer sind wenigstens nützlich!

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