Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Pflegende Angehörige sollen beim Erben im Vorteil sein

Von Christoph Kotanko, 19. Juli 2014, 00:04 Uhr
Pflegende Angehörige sollen beim Erben im Vorteil sein
In der älter werdenden Gesellschaft sollen Pflegeleistungen aus der Erbmasse abgegolten werden. Bild: dpa

WIEN. Wer einen Angehörigen pflegt, soll belohnt werden: Das ist der Grundgedanke der Reform, die Justizminister Wolfgang Brandstetter (VP) am Freitag bei einem Pressegespräch ankündigte.

Bei einem Auftritt mit Vizekanzler Michael Spindelegger stellte er einen Entwurf vor, der pflegende Angehörige stärker im Erbrecht berücksichtigt.

Spindelegger meinte grundsätzlich: "Wenn jemand sich aufopfernd um seinen kranken Verwandten kümmert, ist es gerechtfertigt, das auch im Erbfall zu berücksichtigen. Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, die Pflege ist ein wichtiges Thema, das wir lösen müssen."

Beide Politiker betonten die Bedeutung familiärer Hilfe. "Wenn man bedenkt, wie viel Zeit und Kraft die private Pflege kostet, weiß man auch, dass eine bessere Berücksichtigung beim Erbe diesen Aufwand in der Regel ohnehin nicht aufwiegt" (Spindelegger).

Stundung oder Ratenzahlung

Laut Brandstetters Plänen würden die Pflegeleistungen im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung berücksichtigt. "Dazu brauchen wir die gerichtliche Feststellung, wer welche Leistungen erbracht und einen Ausgleichsanspruch hat." Solche Vergütungen gingen zu Lasten der Erblasser, das formale Erbrecht müsste nicht geändert werden.

Über diese Reform wird der Minister nach dem Sommer mit den anderen Parteien sprechen; bis zum Jahresende soll sie in allen Einzelheiten ausverhandelt sein.

Das Erbrecht spielt auch in der Wirtschaft eine große Rolle. Bei Betriebsübergaben kann der Pflichtteil für die Miterben eine Hürde sein. In den nächsten zehn Jahren werden 58.000 Betriebsübergaben erwartet – 70 Prozent aller Betriebe sind Familienbetriebe.

Damit solche Unternehmen nicht zerschlagen werden, weil ein Erbe die Miterben nicht auszahlen kann, soll eine Stundung oder Ratenzahlung möglich werden.

Noch etwas ist Brandstetter ein Anliegen: das Zurückdrängen der Sachwalterschaft ("die wird zu oft verhängt"). Künftig soll es wieder mehr Selbstbestimmung geben.

mehr aus Innenpolitik

Russland und Rechtsaußen: Breite Sorge in EU-Parlament

"Girls’ Day": Helena Mertl aus Steyregg auf "Staatsbesuch" bei Van der Bellen

Cofag-Ausschuss: Bewerbung via Inserat und "die Mutter aller Missverständnisse"

EU-Wahl - Die Spitzenkandidaten im Kurzporträt

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

7  Kommentare
7  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
eidgenosse (2.448 Kommentare)
am 19.07.2014 23:43

...nämlich, dass erben von pflegeinsassen in heimen durch die finger schauen.

lädt ...
melden
antworten
woppl (4.948 Kommentare)
am 19.07.2014 21:28

später einmal einen jetzigen Politiker pflegen......wo kann ich mich melden ?

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 19.07.2014 12:25

Angehörige hat?

lädt ...
melden
antworten
pepone (60.622 Kommentare)
am 19.07.2014 12:49

dann schaut man die ORF Sendung " Am Schauplatz " ..
aber vorher nichts gegessen haben , denn das ist ZUM KOTZEN !

lädt ...
melden
antworten
strasi (4.410 Kommentare)
am 19.07.2014 12:04

gerichtlich feststellen, guter Vorschlag, der aber in der
Praxis zu langwierigen Streitereien führen kann.
Denn Miterben werden die Pflegeleistung in Frage stellen
bzw.überhaupt abstreiten.
Bessere Lösung, die pflegende Person legt selbst schon
testamentarisch fest, welchen Erbanspruch die Pflegeperson(en)
hat. Dann können andere Erben nachher nichts ändern.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 19.07.2014 09:43

damit wirds mehr Giftunfälle geben!

Wie DUMM muss eigentlich wer sein,
soetwas anzudenken oder vorzuschlagen?

lädt ...
melden
antworten
Ameise (45.683 Kommentare)
am 19.07.2014 07:54

ist nicht so einfach.
Erben geht schneller...

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen