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Überhöhte Wahlkampfkosten: Sarkozy zu unbedingter Haft verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 30. September 2021, 11:58 Uhr
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Nicolas Sarkozy Bild: IAN LANGSDON (POOL)

PARIS. Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung für schuldig befunden und zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden.

Das Gericht in Paris entschied am Donnerstag, dass die Strafe die Form eines elektronisch überwachten Hausarrests haben werde. Dem früheren Staatschef drohten bis zu einem Jahr Haft und eine Geldstrafe. Die Verteidigung hatte Freispruch für den konservativen Politiker gefordert.

Die Staatsanwaltschaft legte Sarkozy zur Last, die gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl 2012 illegal finanziert zu haben. In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen Kandidaten zu schaffen. Die erlaubte Obergrenze betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP - inzwischen in Republikaner umbenannt - getarnt worden sein. Neben Sarkozy stehen in dem Verfahren 13 Menschen wegen des Verdachts auf Betrug und Beihilfe vor Gericht.

Die französische Justiz ermittelt gegen Sarkozy auch wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007. In einer anderen Affäre wurde Sarkozy im März wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Er hat angekündigt, hier Berufung einzulegen.

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
veribo (513 Kommentare)
am 01.10.2021 09:38

Und was passierte in Österreich? Die Strafe wurde bereits im Budget geplant und mit der durch die Kostenüberschreitung erlangten Erhöhung der Parteienförderung bezahlt. Und Kurz hat im Wahlkampf behauptet, dass die ÖVP im Rahmen der erlaubten Wahlkampfkosten bleiben würde. Also hat er auch dort die Unwahrheit gesagt.
Wieso bleibt das in Ö ohne Konsequenzen?

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edith11 (134 Kommentare)
am 30.09.2021 19:10

In Österreich hat der türkise Kanzler das Vergehen des franz. Präsidenten sogar wiederholt. Und was ist außer einer mini-Pönale passiert.
Unsere türkise Bananenrepublik ist schon bei Ungarn u Polen gelandet

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Gugelbua (32.037 Kommentare)
am 30.09.2021 17:58

So ein Fußfesserl in einer Luxusvilla ist doch keine Strafe😉
und wer glaubt wirklich er trägt sie ein Jahr lang🤣

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Feinschmeckerhas (901 Kommentare)
am 30.09.2021 16:06

Kann er seine Carla zum Einkaufen schicken.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 30.09.2021 13:19

Auch bei uns gehören die Polit Verbrecher egal welcher Farbe gnadenlos verurteilt und eingesperrt

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pepone (60.622 Kommentare)
am 30.09.2021 13:42

ADASCHAUHER

wenn Schuld nachgewiesen wird JA .

Ich freue mich dass die Justiz sich nicht vor solchen Bonzen versteckt.
In seinem Ursprungsland Ungarn wäre er FREI gesprochen worden und Orban hätte ihm das Goldene Kreuz verliehen.

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( Kommentare)
am 30.09.2021 16:05

ADASCHAUHER...

Aber dazu bräuchte man eine weisungsfreie und unabhängige Justiz!

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LASimon (11.502 Kommentare)
am 30.09.2021 19:38

Die Urteile werden von weisungsfreien, unabhängigen Richter*innen gesprochen. Eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft kann es nicht geben, denn entweder erteilt das Justizministerium eine Weisung oder ein General-/Bundesstaatsanwalt.

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Duc (1.577 Kommentare)
am 30.09.2021 12:58

In Österreich kann Türkis die Wahlkosten überziehen, Geldstrafe und aus......Keine Person kommt vor ein Gericht, österreichische Lösung.......

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t.a.edison (2.505 Kommentare)
am 30.09.2021 12:25

Jawoll, gehört bei uns auch eingeführt!!!!! Das ist der richtige Ansatz!!!

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 30.09.2021 13:51

war ja bei uns wurde aber von Schüssel beseitigt.
Sonst dürfte die halbe VP ihren Bezirk nicht verlassen.

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