Kleinkind erstickte an Wurst: Hersteller vor Gericht
DAX. Weil ein kleiner Bub an einem Würstchen erstickt ist, steht in Frankreich der Wurstwarenhersteller Herta vor Gericht.
Der Prozess gegen den Konzern wegen fahrlässiger Tötung begann am Montagnachmittag im südwestfranzösischen Dax, wie die dortige Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Für den Konzern sei Freispruch beantragt worden. Am 8. Februar solle ein Urteil verkündet werden.
Der Fall geht Medienberichten zufolge zurück auf den Sommer 2014. Damals war ein zwei Jahre und elf Monate altes Kind auf einem Campingplatz an einem Stück Knackwurst erstickt, wie die französische Nachrichtenagentur AFP schreibt. Seine Eltern forderten demnach klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Großbuchstaben sein.
Während es zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalls lediglich einen Hinweis gegeben habe, die Würstchen für die Kleinsten in winzige Teile zu schneiden, heiße es auf der Packung nun, dass die Würste auch der Länge nach zerkleinert werden sollten, schrieb AFP. Demnach hatte der Wursthersteller vor Gericht auf die Weiterentwicklung der Verpackung hingewiesen. In der Verteidigung habe es zudem geheißen, jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich.
Der Wurstwarenhersteller Herta hat nach eigenen Angaben Standorte im westfälischen Herten sowie in Illkirch und Saint-Pol-sur-Ternoise in Frankreich. Wie Nestle Frankreich schreibt, war das Unternehmen 1986 der Nestle-Gruppe beigetreten.
Es ist klar dass so ein Erlebnis traumatisiert.
Auch ist es verständlich dass man in seiner Hilflosigkeit versucht einen Schuldigen zu finden um das Gefühl der Ohnmacht los zu werden.
Und es ist logisch dass man diesen Schuldigen lieber wo anders sucht.
Denn sonst käme man womöglich zu der Erkenntnis dass es vielleicht einfach Pech war. Oder noch schlimmer. Die eigene Schuld.
Daher die Hoffnung ein Gericht würde den Hersteller als Schuldigen ausmachen. Denn das wäre dann doch der ultimative Beweis der eigenen Unschuld, was das Gewissen enorm entlasten würde.
Ich denke an Stelle eines Anwalts sollten sich die Eltern lieber einen Therapeuten suchen, der ihnen hilft die Angelegenheit einigermaßen zu verarbeiten.
Wenn das Gericht die Unschuld des Herstellers feststellt und die Eltern als schuldig verurteilt dann wäre alles richtig. Bin gespannt wie entschieden wird.
Verletzung der Aufsichtspflicht
Sonst nichts
Es könnte auch sein, dass die Mutter eingeraucht, zugekifft, alkoholisiert oder einfach nicht anwesend gewesen ist.
In allen Fällen unterlassene Aufsichtspflicht.
Es ist ein Hohn an der Menschheit, dass ein derartiges Gerichtsverfahren überhaupt stattfindet!
Das grenzt an Volksverblödung!
Früher hat sich ein Idiot, der zu dumm für alles war, geschämt, wenn er Schaden angerichtrt hat. Heute zieht er vor Gericht und klagt Millionen ein.
(Siehe: Kuh-Urteil)
habe als Kind gerne eine "britte Blunzen" (gebrühte Blutwurst) gegessen, wenn am Hof der Oma Sau gestochen wurde. Die kann man auszuzeln wie heutzutage diese Obstbrei im Quetschbeutel. Schmeckt besser als eine gebratene und ist ungefährlich.
warum Hersteller vor Gericht! Verantwortlich sind allein die Eltern! Sagt ja allein der Hausverstand dass die Wurst in ganz kleine Stücke geschnitten werden muß! Um nichts kümmern und wenn was passiert sind andere Schuld!!! Hoffentlich werden die "richtigen" Konsequenzen gezogen sollten in dieser Familie noch andere Kinder vorhanden sein - die gehören geschützt vor solchen Eltern
Hausverstand ist leider gerade ausverkauft.
Nachlieferung: Sehr ungewiss.
In kleine Stücke schneiden und schälen - die Haut ist auch oft problematisch für kleine Kinder!!!
Die Knacki-Wurst hat eh keine Haut.
Oida...
Anekdote meines Arztes.
Kommt eine Mutter mit ihrem Dreijährigen in meine Ordi.
"4 Tog hot a jetzt schon Durchfoi, es hert net auf!
Nix vatrogt a mehr, net amoi de Leberkassömmö!"
Wie blöd ist der Mensch eigentlich geworden? Freispruch für den Hersteller! Dümmliche Eltern, sagenhaft.
So tragisch dieser Vorfall auch war, kann man über solche Eltern nur den Kopf schütteln! Offenbar sollten manche Eltern - analog zum Führschein für Hunde - auch einen Befähigungsnachweis für Eltern erbringen müssen!
Es ist sicher schlimm, sich eingestehen zu müssen, dass man die Aufsichtspflicht vernachlässigt hat, aber noch unverständlicher ist für mich, dass diese Klage nicht abgewiesen wurde!
Liebe Susi, dafür muss man nichtmal die Aufsichtspflicht verletzen, jedes Kind (auch jeder Erwachsene, aber schwieriger) kann sich jederzeit am Essen verschlucken und da kannst du als Elternteil gar nichts dafür!
Da kannst auf dem Kind „draufsitzen“ und es kann passieren!
Keine Macht den Vorurteilen(den)!
Stimmt, es kann passieren - warum aber dann den Hersteller klagen?
Wenn man aber bei einem Kleinkind NICHT abwesend ist (so als Annahme) und es droht zu ersticken, gibt es da etwas, das ich bei der Sani - Ausbildung gelernt habe: Nennt sich Heimlich Griff.
Und bei Kleinkindern ist die gängige Methode (kein Witz!), diese an den Füßen kopfüber zu hängen, damit sie das aushusten können!
Die armen Eltern! Anstatt Hilfe zu bekommen, wie Trauerbegleitung und psychologische Unterstützung, sind sie an raffgierige Anwälte geraten die mit dem Schmerz & Verlust der Eltern ein Vermögen machen und einen kleinen Prozentsatz der erstrittenen Entschädigung den Trauernden als "Gerechtigkeit" verkaufen.
Die Profiteure solcher Klagen sind jedenfalls meist nicht die Hinterbliebenen.
Möge solchen Rechtsverdreher allesamt eine Knacker, oder ein Knacki, im Hals stecken bleiben vor lauter Gier.
Sorry, aber von Eltern sollte man in jedem Fall Hausverstand erwarten dürfen, wie sonst können sie generell die Reife zur Erziehung eines Kindes haben? Jeder "normale" Mensch weiß, was man einem Kind zum Essen geben darf. Es gibt genug schriftliche Ratgeber, Ärzte werden im Normalfall im Kleinkindalter regelmäßig besucht, die man fragen kann .... und wenn Eltern schon psychologische Hilfe benötigen, dann müssen sie diese freiwillig selbst in Anspruch nehmen.
Wenn Sie sich das nächste Mal beim Essen verschlucken = "verkutzen" (ist sicher schon mal vorgekommen), dann denken Sie daran dass Sie jetzt einfach zu blöd zum Essen waren.
Ein Kind kann sich an allem verschlucken, das geht ganz schnell. Ob das jetzt Wurst, Brot oder eine Banane ist.
Aber Sie haben Ihrem Kind sicher alles vorgekaut & es rund um die Uhr beobachtet.
Vielleicht kann ich hier einige Hersteller von irgendwas unterstützen, einem Langsam- oder Nichtdenker die Zähne, den Penis oder das Leben retten und manchem Anwalt die Arbeit wegnehmen: Aluleitern darf man NICHT essen! Machen Sie von Ihrem Kindertrampolin nur dann einen Kopfsprung über die Umwehrung, wenn sichergestellt ist, dass sich dahinter ein 3 Meter tiefes Becken befindet , gefüllt mit Wasser und NICHT mit Salzsäure! Fahren Sie mit Ihrem E-Bike keine Straßen und Klettersteige über 170% (ca. 60) Gefälle hinunter! Versuchen sich NICHT, eine Blunzn im Ganzen zu schlucken; falls Sie aber ein solches Großmaul sind - Entschuldigung: haben - schneiden Sie unbedingt vorher den kleinen Aluring gegenüber der Hanfschnur ab (siehe Alu-Leitern)! Bevor Sie Speisen zubereiten , in deren Rezepten das Wort "kochen" aufscheint: Lassen Sie sich vom TÜV oder besser vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder der FPÖ beraten! Begatten Sie keine Astlöcher usw.
Böse, aber da ist was dran.
Ah, danke. Ich wollte heute einige der genannten Aktionen ausprobieren, da ich schon lange keine Aluleiter mehr gegessen habe und diese scheinbar vor dem Verzehr nicht gekocht werden muss.
Es ist nicht notwendig, die Wurst unbedingt der Länge nach aufzuschneiden..
Es wäre auch ungefährlich, die Wurst in SEHR DÜNNE Scheiben zu schneiden, aber wahrschlich hat die Mutter Centimeterstücke (oder noch dicker) heruntergeschnitten.
Am besten alles pürieren und als Brei verfüttern ....
@OÖN
Das war keine "Knackwurst" in dem Sinne, was man in Österreich drunter versteht. Sondern Industrie-Frankfurter mit dem Produktnamen "Knacki". Deswegen schreibt sogar die BILD korekt von der Knacki-Wurst.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/wurstkonzern-herta-vor-gericht-junge-2-an-knacki-wurst-erstickt-75061078.bild.html
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/knacki-wurst-kleinkind-erstickte-an-wuerstchen-produzent-herta-muss-vor-gericht-a-049c31c3-9448-4cf0-8157-95bf7bddf4e8
Kannst noch 100 Links bringen, es ändert nichts daran, dass die Mutter unfähig war, dem Kind gefahrlos Nahrung zu verabreichen (harmlos ausgedrückt).
Egal welche Wurscht!
Warst du dabei, weil du die Mutter als quasi-unfähig darstellst? In der Berichterstattung (auch der französischen Presse) findet man nichts in der Weise, was du unterstellst.
Sieh mein Posting weiter oben.
Auch wenn dann Stück kreisrund ist (also nicht derLänge nach aufgeschnitten wie der Konzern nachträglich als Warnung schreibt), aber DÜNN GENUG ist, also eine dünne Scheibe, dann erstickt man nicht daran, weil biegsam.
Amerikanisierung.
Denke wenn eine Mutter logisch denken kann, dann wuerde sie von selber darauf kommen, die Wurst zu zerkleinern. Da braucht man keinen warn hinweis von der Firma.
Es geht doch nur darum aus dem Tod des Kindes Kapital zu schlagen.
Solchen Müttern gehört kein Geld sonder sie gehören in die Klapsmühle
Es könnte auch der Vater gewesen sein. Oder das Kind hat selbst hingegriffen - nicht nur kleine Kinder können bei so etwas schnell sein ... Keiner von uns war dabei und weiß genau, wie sich der tragische Vorfall abgespielt hat.