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Grazer Raubprozess: Bis zu neun Jahre Gefängnis für die Angeklagten

Von nachrichten.at/apa, 02. Juli 2020, 19:07 Uhr
PROZESS GEGEN MUTMASSLICHEN JIHADISTEN IN GRAZ
(Symbolfoto) Bild: APA

GRAZ. Im Grazer Straflandesgericht sind am Donnerstag zwölf Männer wegen schweren Raubes und krimineller Vereinigung zu unbedingten Haftstrafen von zwei bis neun Jahren verurteilt worden.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Mittwoch ein Prozess um rund 20 Raubüberfälle zu Ende gegangen. Angeklagt waren Überfälle auf Tankstellen, Supermärkte und Taxis, die 13 Beschuldigten waren teilweise geständig. Zwölf wurden wegen schweren Raubes und krimineller Vereinigung zu zwei bis neun Jahren Haft verurteilt, einer vom Raub freigesprochen, er bekam wegen diverser Delikte 15 Monate bedingt.

Die 13 Männer im Alter von 17 bis 42 Jahren sollen von November 2018 bis März 2010 "Furcht und Schrecken in Graz verbreitet haben", formulierte es Staatsanwalt Hansjörg Bacher. In drei Gruppe wurden ihnen unterschiedlichste Überfälle vorgeworfen. Zuletzt wurden an drei Tagen hintereinander drei Taxilenker überfallen. Eine Sonderermittlungsgruppe der Polizei kam den Verdächtigen schließlich auf die Spur.

Mehrere Verteidiger gaben an, dass die Gruppen untereinander keinen Kontakt hatten. Das widerlegte allerdings die Auswertung der Telefonüberwachung, wobei einer der Beschuldigten im Tatzeitraum rund 30 verschiedene Rufnummern verwendet hatte.

Er sei nach wie vor überzeugt davon, dass es sich bei den Angeklagten um eine "Räuberbande" und damit kriminelle Vereinigung handle, betonte der Ankläger. Es sei auch bezeichnend, betonte Bacher, wie sie sich nach der Festnahme aufgeführt hätten. So gab es in der Haft mehrere Schlägereien und Sachbeschädigungen. Unter anderem wurde ein feinmaschiges Fenstergitter zerstört, das mit einem Schaden von 90 Euro angeführt war. "Das Gitter soll nicht die Gelsen abhalten, sondern den Austausch von Botschaften verhindern", erläuterte der Staatsanwalt.

"Schrecken und Todesangst der Opfer sind nicht wieder gut zu machen, da ist es völlig egal, ob die Waffe echt ist oder nicht", meinte der Ankläger und forderte den Schöffensenat auf, ausschließlich unbedingte Freiheitsstrafen zu verhängen.

Das Gericht folgte dieser Empfehlung weitgehend. Lediglich ein 22-Jähriger wurde vom Vorwurf des schweren Raubes freigesprochen, er wurde wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Drohung zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Für den Rest gab es wegen schweren Raubes und krimineller Vereinigung keine bedingte Nachsicht, die zwölf Männer müssen zwei bis neun Jahre Haft verbüßen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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