Vermummungsgesetz: Ist das Tragen von Masken tatsächlich verboten?
WIEN. Bis 1. März war in Wien das Tragen einer FFP2-Maske in Öffis Pflicht. Nun ist eine Diskussion entbrannt: Verstoßen jene, die sich eigenverantwortlich schützen wollen, jetzt etwa gegen das Vermummungsgesetz?
Wer im öffentlichen Raum sein Gesicht bedeckt, begeht unter Umständen eine Verwaltungsübertretung und könnte - sogar empfindlich - abgestraft werden. Bis zu 150 Euro drohen. Denn das 2017 in Kraft getretene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz legt fest: Das Verhüllen oder Verbergen der Gesichtszüge im öffentlichen Bereich ist verboten oder strafbar, wenn es dadurch unmöglich wird, die jeweilige Person zu erkennen. Nachdem mit 1. März auch in der Bundeshauptstadt die Maskenpflicht gefallen ist, wird dort nun heftig darüber diskutiert, ob das Tragen einer FFP2-Maske ab jetzt nicht gegen dieses Vermummungsgesetz verstoße.
Auch wenn der Gedanke nachvollziehbar ist: Das Tragen einer medizinisch nötigen Maske war schon vor der Pandemie ausgenommen, alle Gründe abseits der in den Ausnahmen geregelten wurden auch währenddessen geahndet. Denn außer Kraft war das Gesetz nie. Statistisch seien Anzeigen wegen Verstößen gegen das Vermummungsverbot aber ohnedies kaum relevant, heißt es aus dem Innenministerium zu den OÖNachrichten.
"Es braucht sich niemand vor einer Strafe zu fürchten"
Auch wenn die Gründe für das Tragen einer medizinischen Maske der Situation angemessen sein sollten: Es brauche sich niemand vor einer Strafe zu fürchten, der sich aus gesundheitlichen Gründen dafür entscheide. Ein Attest sei nicht erforderlich. Die Rechtsmaterie sei ausgesprochen komplex. Zur Stunde werde ein Erlass erarbeitet, der Rechtsunsicherheiten gerade in der Post-Corona-Zeit regeln soll. Darin soll unter anderem auch konkretisiert werden, unter welchen Umständen das Verhüllen des Gesichts mit einer Maske strafbar sein soll und wann eben nicht.
Nötig sei dies unter anderem auch im Hinblick auf die polizeiliche Vorgehensweise bei Demonstrationen, heißt es aus dem Innenministerium. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht, bei einer Teilnahme seine Gesundheit eigenverantwortlich mit einer medizinischen Maske zu schützen, müsse gewahrt bleiben. Polizistinnen und Polizisten bräuchten ebenso wie die Bevölkerung Handlungssicherheit. Man arbeite an einer "verhältnismäßigen Lösung". Der ausgearbeitete Erlass soll in Kürze vorliegen.
Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, wenn Leute, die hustend und schniefend in Bussen oder U-Bahn fahren, freiwillig eine Maske aufsetzen. Oder jene, die sich trotz grippalem Infekt ins Büro schleppen, weil angeblich die Arbeit sooo wichtig ist.
Wahrscheinlich die saftige Antwort die darauf gehört