"Wir haben am Karfreitag immer gearbeitet"
WELS-LAND/GRIESKIRCHEN/EFERDING. Die neue Regelung für den Karfreitag erhitzt weiterhin die Gemüter. Der Umgang der Gemeinden damit reicht von "Alles wie gehabt" bis Sonderurlaub für die Bediensteten. Hier einige Stimmen aus der Region.
Maria Pachner, Bürgermeisterin von Grieskirchen (VP), steht hinter der Neuregelung der Bundesregierung: "Bei uns ist immer am Karfreitag gearbeitet worden, und daran werden wir nichts ändern. Mir gefällt die Entscheidung der Bundesregierung gut."
Ganz ähnlich sieht es Franz Kieslinger (VP), Bürgermeister der Gemeinde Wallern, die eine mitgliederstarke evangelische Gemeinde hat. "Wir werden uns an das halten, was beschlossen ist. Bei uns ist am Karfreitag bisher immer gearbeitet worden, und das wird auch in Zukunft nicht anders sein."
Severin Mair, Bürgermeister von Eferding (VP) und Jusstudent, ist noch vorsichtig: "Wir möchten noch abwarten, bis wir eine offizielle Information haben, und prüfen das intern im Amt, was gesetzeskonform möglich ist und dem Gleichheitsprinzip entspricht. Vorsichtig bin ich, was Sonderurlaube anlangt, ob nicht die rechtswidrige Gesetzeslage von vorher weitergeführt wird."
Für die Rathaus-Mitarbeiter in Marchtrenk wird sich am Karfreitag, in diesem Jahr der 19. April, nichts ändern. "Die Feiertagsregelung bleibt wie bisher", sagt Bürgermeister Paul Mahr (SP). Allen Evangelischen, Altkatholiken und Methodisten wird für diesen Tag Sonderurlaub gewährt. Die Stadtgemeinde Marchtrenk folgt damit anderen Städten, die bereits Ausnahmen für ihre Mitarbeiter ankündigten.
LAbg. Jürgen Höckner, Bürgermeister in Scharten (VP), verweist auf die geltende Regelung in Oberösterreich, wonach nach der Streichung des freien Karfreitags 2011 alle Bediensteten 6,5 Stunden zusätzlichen Urlaub bekommen haben. "Ich gehe davon aus, dass dies beibehalten werden kann." (krai)
Bürgermeister Mahr verkündet stolz:
"Die Feiertagsregelung bleibt wie bisher". Warum? Wohl weil sie gut war.
Doch Mahr vergisst, dass es die Arbeiterkammer, also Mahrs Parteifreunde waren, die gegen diese Regelung bis zum Höchstgericht und bis zum Europäischen Gerichtshof zogen!
Begründung: Ein Arbeitnehmer ohne religiöses Bekenntnis werde dadurch diskriminiert und müsste daher, wenn Evangelische und Altkatholiken freibekommen, er aber arbeitet, einen Feiertagszuschlag zum Lohn (100 %) erhalten.
Und jetzt verkündet Mahr stolz, entgegen dem großartigen Sieg der Arbeiterkammer in Marchtrenk weiter zu diskriminieren.
Vielleicht sollte Mahr einmal mit seinen AK-Genosssen ein ernstes Wort reden!