"Bei der Pflegegeld-Einstufung ist die Ersteinschätzung oft ein Stück daneben"
WELS. Über Arbeitsmangel konnte sich die Arbeiterkammer Wels im vergangenen Jahr nicht beklagen. Jetzt zieht die AK Wels Bilanz.
Insgesamt wandten sich mehr als 10.000 Personen mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK-Mitarbeiter. Gestern präsentierte Bezirksstellenleiterin Michaela Petz mit AK-Präsident Johann Kalliauer vor der Presse die Bilanz des vergangenen Jahres. "Was auffällt, ist, dass wir bereits mehr Sozialrechts- als Arbeitsrechtsfälle bearbeiten", sagt Petz. Dabei geht es vor allem um Pensionsansprüche und um das Pflegegeld. Beispielsweise erkämpfte die Interessensvertretung für eine 74-jährige Welserin, die trotz großer gesundheitlicher Einschränkung von der Pensionsversicherungsanstalt nur Pflegegeldstufe 1 erhielt, Pflegestufe drei und damit um fast 300 Euro monatlich mehr als ihr zunächst zuerkannt wurde.
Schwerpunkt zum Thema Pflege
Das sind nicht nur Einzelfälle, betont Präsident Kalliauer, und man streite auch nicht nur um Nuancen. "Wenn wir zu Gericht gehen, gibt es oft den Sprung um zwei Pflegestufen. Die Ersteinschätzung ist oft ein Stück daneben", kritisiert Kalliauer. Vom Gericht wird in diesen strittigen Fällen ein Gutachter beauftragt, der die Pflegegeld-Einstufung überprüft. Die Arbeiterkammer werde in dieses Thema noch stärker als bisher einsteigen und Beratung zu allen Pflegethemen wie Pflegegeldberechnung, arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Pflegekarenz forcieren. Start mit den Infoveranstaltungen ist demnächst in Perg.
Im vergangenen Jahr konnte die Arbeiterkammer Wels für die Mitglieder knapp 4,6 Millionen Euro an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen erkämpfen. In ganz Oberösterreich waren es 102 Millionen. "Das ist auf ähnlich hohem Niveau wie im Jahr davor. Ziel wären aber weniger Streitfälle und Insolvenzen zu haben und dass auch beim Konsumentenschutz kein so häufiges Einschreiten nötig wäre", sagt Kalliauer.
Die Realität ist aber speziell in einigen Branchen eine andere. Probleme gibt es laut AK-Leiterin Petz speziell in der Gastronomie, dem Bauhilfsgewerbe, den Leasing-Firmen und den Paketzustell-Diensten, von denen viele wieder schnell vom Markt verschwinden.
Den höchsten erstrittenen Betrag von mehr als 53.000 Euro erhielt eine langjährige kaufmännische Angestellte, die sechs Monate lang keine Gehaltszahlungen mehr bekommen hatte. Das Unternehmen war in Konkurs gegangenen, ihr Geld bekam die Frau vom Insolvenzfonds. "Erfreulich ist, dass die Zahl der Insolvenzen zurückgegangen ist, die größte Insolvenz 2018 war das Reinigungsunternehmen Liman mit 186 Beschäftigten", sagt Petz.
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Zur Klarstellung/Korrektur: Bezugsrückstände von insolventen Unternehmen braucht die AK nicht zu ERSTREITEN; sondern die Ansprüche bloß beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Auszahlung aus dem - übrigens von den Unternehmern gespeisten - Insolvenzfonds erfolgt ganz ohne Streit und vollautomatisch. Würde man seriös sein, würde man all diese Beträge nicht in die angebliche ERSTRITTENE Summe inkludieren.
PS: zur Anmeldung dieser Ansprüche braucht man nichtmal die AK; Dienstnehmer können diese auch direkt beim Insolvenzverwalter anmelden.
die Erstuntersuchung kam mir vor als wär ein Staubsaugervertreter anwesend.
Ich bin kein Arzt und bei der Sturheit meiner Mutter und deren Verweigerung jeglicher Hilfe war Stufe eins ok.
Wenige Monate später nach einem KH Aufenthalt wurde auf anraten des KH Arztes neu untersucht und Stufe 3 genehmigt, was unter normalen Umständen wohl kaum passiert wäre