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Entscheidung des Österreichischen Presserates

21. Jänner 2020, 00:04 Uhr

Freiwillige Veröffentlichung

Wien/Steyr. Der österreichische Presserat hat befunden, dass der Artikels „Wahnsinnstaten: Sechs Jahre Haft für IT-Freak“ , erschienen am 28. August 2019 in der Steyrer Lokalausgabe der OÖNachrichten gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen haben. Anstatt die Zwangshandlungen des Angeklagten zu beschreiben, hätte der Autor lediglich allgemein auf die Zwangserkrankungen und das psychische Gutachten dazu hinweisen können.

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