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Gedenktaferl: "Das ist illegal!"

Von (mala), 19. September 2018, 19:23 Uhr
Gedenktaferl: "Das ist illegal!"
Vergangene Woche berichtete die Warte über solche Gedenktafeln Bild: OÖN

BEZIRK. Ob "Führer" auf Gedenktafeln für im Zweiten Weltkrieg gefallene Soldaten stehen darf oder nicht, sei rechtlich keine Grauzone, sagt Robert Eiter.

Er ist Vorstandsmitglied des Mauthausen-Komitees und selbst Jurist. "Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das Verbotsgesetz und illegal", sagt er. Eindeutig würden Parolen der NS-Ideologie verbreitet, das sei ganz klar ein Akt der Wiederbetätigung, so Eiter. Das hätten ihm auch mehrere andere Juristen auf Anfrage bestätigt, betont der Welser. Zwar könne man diejenigen, die die Tafel aufgehängt haben, vermutlich nicht mehr belangen, allerdings müsse diese ersetzt werden.

Vergangene Woche berichtete die Braunauer Warte über solche "Relikte aus der Vergangenheit". Der Rieder Anwalt Robert Tremel sah keinen Verstoß gegen das Verbots- sondern gegen das Abzeichengesetz – eine Meinung, die Robert Eiter nicht teilt. "Die Tafel gehört ersetzt", fordert er. 

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13  Kommentare
13  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 19.09.2018 23:46

Auf der Tafel steht, nur so kann sie gelesen werden, dass Treue zu Adolf Hitler etwas Positives ist; weil Treue ein positiv besetzter Begriff ist, weil die anderen lesbaren Begriffe positiv besetzt sind -zumal im Verständnis der damaligen Zeit und heute insbesondere in konservativen Kreisen.

Genauer betrachtet steht auf der Tafel, dass Treue zu Adolf Hitler auch 1947 etwas Positives ist; der Tote ist ja 1947 verstorben, also vmtl. in Kriegsgefangenschaft.
Noch genauer betrachtet steht auf der Tafel, dass Treue zu Adolf Hitler auch zur Zeit der Errichtung der Gedenktafel etwas Positives ist.

Konkret stellen sich weitere Fragen:

- wann und von wem wurde sie textuell entworfen
- wann hat wer hat ihren Text so genehmigt
- wann hat sie wer so gemeißelt
- bis wann wurde sie von wem so belassen bzw. gepflegt.

Schlussendlich wird man diese Handlungen an den Tatbeständen des Verbotsgesetzes zu prüfen haben.
(www.ris.bka.gv.at --> Bundesrecht --> Verbotsgesetz)

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 20.09.2018 05:25

[ Genau. So wird es auch der Jurist analysiert haben.
Für mich ist jetzt die Frage, ob die juristische Verantwortung der Erben und Grabhalter sich auch für dieses Zurückreichende erstreckt.
Ersetzt muß die Tafel ja nicht werden, Entfernen kann man aber auch wirtschaftlich erwarten.

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jago (57.723 Kommentare)
am 19.09.2018 22:31

Das österreichische Verbotsgesetz ist immer noch gültig.

Wenn die Parlamantsabgeordneten die einschlägigen Gesetze einmal nach ausführlicher Debatte selber ändern wollen, dann steht ihnen das frei. Der Bundesrat kanns verhindern wollen, der Bundespräsident auch.

Im Gegenzug zum Kopftuchverbot vielleicht grinsen grinsen

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herzeigbar (5.104 Kommentare)
am 19.09.2018 20:34

Was spricht gegen eine neue Tafel.

Ich möchte nicht auf meinem Familien Grabstein
eine NS-Ideologie stehen haben oder bei meiner Familie.

Ausser Ich identifiziere Mich damit noch immer.

Ich würde die Tafel wechseln und die Kosten an das Mauthausenkomitee oder Land OÖ die das genehmigten
verrechnen.

Das Land OÖ wird doch nicht so altes Gedankengut noch verteidigen?

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 20.09.2018 05:29

Einer schon, so schauts aus.

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Belial (122 Kommentare)
am 19.09.2018 20:18

Himmel, haben wir wirklich keine andere Probleme?

Ok, alles was Hitler gemacht hat, ist schlecht, sollte SOFORT zerstört werden. Na mal sehn, die meisten Kasernen in AT werden abgerissen, Linz, weg mit den Gebäuden aus Hilterzeiten, alles wird Neu gebaut.

Nicht Böse sein, aber kassieren im KZ Mauthausen, damit man es JA nie vergisst und sowas wird ausgeschlachtet!!

Der Gedenkstein eines TOTEN, der gezwungenermaßen für eine falsche Ideologie in den Tot ging.

Lass die Toten Ruhen, blickt in die Zukunft, doch vergesst nie die dunkle Vergangenheit!!

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 19.09.2018 20:55

Alles von damals zerstören - das hat man schon oft versucht und es dankenswerter Weise nicht geschafft, auf diese Weise alles unter den Teppich zu kehren. Ob der betrauerte <gezwungener Maßen> für diese Ideologie in den Tod ging, das sei dahingestellt. Tatsächlich war die Auswahl weder groß noch erbaulich. Aber es gab auch tausende Kriegsdienstverweigerer, viele von ihnen gingen ebenfalls in den Tod - in den Händen der so genannten Justiz der Nazis. Andere schlossen sich den BefreierInnen an. Auch damals geschah also trotz offensichtlicher Einschränkungen in letzter Konsequenz nichts "gezwungenermaßen". Und "kassieren im KZ Mauthausen"? Ja, damals als es noch ein KZ war, da kassierten viele an der Ausbeutung unschuldiger Menschen mit. Was die heutige Gedenkstätte angeht - und die meinten Sie vermutlich - da ist der Eintritt frei. Und selbst ein Rundgang kostet nur eine Bagatelle. Empfehle ich Ihnen übrigens.

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HerrVOLVO (2.330 Kommentare)
am 19.09.2018 21:12

Was wird in Mauthausen kassiert?
Schon mal dort gewesen?
Ich schon, im April, ich habe nichts bezahlen müssen. Gut, ich bin auch kein rechter Hetzer...

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 19.09.2018 19:35

Putzig, wenn zwei Juristen sich ihrer konträren Ansichten ganz sicher sind.

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( Kommentare)
am 19.09.2018 20:07

2 Juristen
3 Meinungen

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 20.09.2018 05:23

Genau. So wird es auch der Jurist analysiert haben.
Für mich ist jetzt die Frage, ob die juristische Verantwortung der Erben und Grabhalter sich auch für dieses Zurückreichende erstreckt.
Ersetzt muß die Tafel ja nicht werden, Entfernen kann man aber auch wirtschaftlich erwarten.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 20.09.2018 05:24

(Fehler, gehörte woanders hin)

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 20.09.2018 05:24

Vom Zuvielwissen wird es *nicht kommen…

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