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Berufungsprozess: Strafe für Ernst August von Hannover bestätigt

Von nachrichten.at/apa, 24. November 2021, 12:34 Uhr
Prinz vor Gericht: Medienrummel in Wels
Ernst August von Hannover bei seinem Prozess im vergangenen März in Wels. Bild: fotokerschi.at

LINZ/GMUNDEN. Das Oberlandesgericht Linz hat am Mittwoch in der Berufungsverhandlung gegen Prinz Ernst August von Hannover das Urteil des Erstgerichtes bestätigt. Der Welfenprinz hatte nach einem Ausraster im Almtal im Landesgericht Wels zehn Monate bedingte Haft ausgefasst.

Die verhängten Weisungen hob das OLG allerdings auf. Der Prinz erschien nicht persönlich, weil er ein "weiteres Medienspektakel" vermeiden wolle, ließ er das Gericht schriftlich wissen.

Anwalt Otto Dietrich führte zum Nichterscheinen seines Mandanten zudem an, dass dieser Hochrisikopatient sei und coronabedingt Menschenansammlungen in Innenräumen meiden wolle. Sein Gesundheitszustand habe sich aber stark gebessert. "Er möchte seine Ruhe haben und sich seiner Genesung widmen".

Die Privatbeteiligtenzusprüche von dreimal 500 Euro wurden noch nicht bezahlt. Dietrich kann sich hier eine Diversion vorstellen, die Oberstaatsanwaltschaft lehnt dies aber ab, einerseits weil es sich "um eine Reihe von Tathandlungen zu verschiedenen Zeitpunkten" handle und andererseits aus generalpräventiven Gründen.

Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn waren etliche Fotografen an Ort und Stelle, filmten den Verhandlungssaal und nahmen auch vor dem OLG Aufstellung. Der riesige internationale Paparazzi- und Reporterandrang, der beim erstinstanzlichen Prozess in Wels geherrscht hatte, blieb aber aus. Es gab allerdings neben den Corona- auch strenge Sicherheitsvorkehrungen, mehr als Papierblock und Kugelschreiber waren den Journalisten im Saal nicht erlaubt.

Der 67-Jährige war im März schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau im Almtal bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin mit einem Baseballschläger sowie Angestellte bedroht und mit einem Verkehrszeichen eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.

Fünf Weisungen

Das Landesgericht Wels verurteilte ihn zu zehn Monaten bedingter Haft. Darüber hinaus erhielt der Urenkel des letzten deutschen Kaisers fünf Weisungen: So darf er nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Auf die Weisungen - vor allem auf jene, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen - hatte der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco empört reagiert. Er berief gegen das Urteil - sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen die Strafhöhe und legte Beschwerde gegen die Weisungen ein.

Generell ist der Adelige an der juristischen Front derzeit stark beschäftigt: Neben dem Berufungsprozess in Linz liegt beim oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht noch seine Beschwerde gegen ein vorläufiges Waffenverbot, das er nach den Vorfällen in Grünau ausgefasst hat.

Ein Prozess am Donnerstag in Hannover, zu dem der Welfenprinz persönlich erscheinen muss, ist laut Berichten deutscher Medien vertagt worden. Dort streitet Ernst August Prinz von Hannover mit seinem Sohn, dem gleichnamigen Erbprinzen, um das Schloss Marienburg.

Das Oberhaupt der Welfen will die Rückübereignung der Marienburg, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Nach Angaben des Landgerichts Hannover stützt er seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung an seinen Sohn infolge "groben Undanks". Ursprünglich hatte der 38-Jährige die ehemalige Sommerresidenz der Welfen wegen der hohen Schulden, die die Betreibergesellschaft angehäuft hatte, für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt.

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33  Kommentare
33  Kommentare
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wickerl (2.187 Kommentare)
am 25.11.2021 17:19

Er ist vor allem ein Ur-Ur-Urenkel von König Georg III. von England, weshalb er auch etwa auf Platz 25 in der englischen Thronfolge steht.

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smirnov (56 Kommentare)
am 25.11.2021 07:21

richtiger Name: Ernst Haugust. Gewalttäter abschieben, zuvor noch enteignen.

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wickerl (2.187 Kommentare)
am 25.11.2021 17:06

@Smirnov , eine Enteignung bringt überhaupt nichts, weil der Besitz im Almtal einer Stiftung gehört.

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( Kommentare)
am 24.11.2021 17:40

...würde so manch poster in diesem forum ihre herabwürdigende meinung bzw beleidigende kommentare über ihrigen in grünau laut aussprechen, so bin ich überzeugt, dass jeden einzelnen die visage ganz schön poliert wird !!!

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( Kommentare)
am 24.11.2021 17:30

...wie heißt es so schön:
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“ !!!

...daran dürfte was dran sein !!!

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shockflyer (189 Kommentare)
am 24.11.2021 16:19

Ist das der KH Grasser am Foto hinten Rechts? grinsen

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( Kommentare)
am 24.11.2021 17:33

hihihi schaut im ähnlich

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Franzl3 (146 Kommentare)
am 24.11.2021 15:25

Die Person gehört in eine psychiatrische Anstalt

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medspecht (943 Kommentare)
am 24.11.2021 16:03

oder eher Entzugsstation ?
Alkohol macht doch nicht schlau und pfiffig.

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soling (7.432 Kommentare)
am 24.11.2021 17:13

Hallo, da geht es um den Ernst August und nicht um den Wizekanzler !!

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edita (3.639 Kommentare)
am 24.11.2021 12:59

Dieser Medienauflauf ist wirklich Schwachsinn. Was interessiert das die breite Öffentlichkeit? Es gibt andere Dinge, die wichtig sind.

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nichtschweiger (5.827 Kommentare)
am 24.11.2021 13:04

Wenn das die eine breite Öffentlichkeit nicht interessieren würde gäbe es keinen Medienauflauf!!

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magicroy (2.785 Kommentare)
am 24.11.2021 19:01

Was ist schon wichtig?
Für den Einen Corona, den Anderen die österreichische Wirtschaft die den Bach runter geht und für den Nächsten ist möglicherweise gerade der Lebensmensch wichtig.

Also maßen wir uns bitte nicht an zu entscheiden, was gerade wichtig sein soll!

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 24.11.2021 12:57

Na immerhin hat er heute keine Fotografen oder Presseschmierer verprügelt. Und auch nicht den Richter trotz dieses Schandurteils

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widsch (554 Kommentare)
am 24.11.2021 12:56

Die größte Frechheit ist der Mann darf sein eigenes Anwesen nicht mehr betreten und nebenbei ist er bei der Bevölkerung beliebt, das ist die Ö. Justiz!!

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filibustern (627 Kommentare)
am 24.11.2021 13:20

Vielleicht sollte ich mir das nochmal überlegen: Also, wenn man in der Bevölkerung beliebt ist, hat man quasi Narrenfreiheit und kann sich aufführen wie ein Voll-Proll. Im Umkehrschluss bedeutet dies dann wohl, wäre er unbeliebt, dürfte er keinesfalls irgendjemanden bedrohen, beleidigen oder sonstwie attackieren. Ja, wenn das jetzt das durchgängige Rechtsverständnis ist, braucht man sich eigentlich nicht mehr wundern!

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magicroy (2.785 Kommentare)
am 24.11.2021 19:08

Also nach meinem Wissensstand wurde die bedingte Haftstrafe bestätigt. Er ist somit vorbestraft. Ich kann da keine Sonderbehandlung für Promis erkennen.

Und dass er trotzdem bei der Bevölkerung beliebt ist kann man kaum der Justiz anlasten.

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hn1971 (2.004 Kommentare)
am 24.11.2021 12:52

Ernst August Albert Paul Otto Rupprecht Oskar Berthold Friedrich-Ferdinand Christian-Ludwig Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland heißt er im Pass.
Ein Prinz der Haugust?
Außer das Vermögen seiner Vorfahren zu versaufen und im Suff andere zu schlagen oder bedrohen, mehr geht wohl nicht.
Pfui!

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lambolp750 (278 Kommentare)
am 24.11.2021 14:49

Der Neid,- Der Neid is a Hund...

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 24.11.2021 20:06

Linkslinker Schwachsinn -

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lambolp750 (278 Kommentare)
am 24.11.2021 14:38

Vorsicht WIDSCH! Sie schreiben NUR die Wahrheit. - ABSOLUT Nicht erwünscht in unserem Land.

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Gugelbua (31.935 Kommentare)
am 24.11.2021 12:06

So ein gschißti gschaßti mit dem P…. Prinz, anscheinend hat er es nie richtig begriffen mit so einem prominenten Namen und geerbten Vermögen zu leben

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0x00 (2.049 Kommentare)
am 24.11.2021 12:56

Ich denke doch. Anders kann ich mir seinen Auftritt beim türkischen Pavillon 2000 bei der Expo nicht erklären. Die wenigsten von uns haben so viel für ihr Land geleistet

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Franzl3 (146 Kommentare)
am 24.11.2021 15:28

meinst du als Leistung das " pissen" vor dem Pavillon?

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max1 (11.582 Kommentare)
am 24.11.2021 11:58

Der vergeudet seine Zeit nicht, er hat nichts zu verschenken.

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Stoiko (1.337 Kommentare)
am 24.11.2021 11:33

Er ist kein Adeliger
seine Vorfahren waren es vielleicht, er ist kein Prinz und nichts besonderes. Nur ein Mann mit Geld

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susisorgenvoll (16.665 Kommentare)
am 24.11.2021 14:21

Der der Prinz von Hannover deutscher Staatsbürger ist, ist er SEHR WOHL ein Adeliger.

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Orlando2312 (22.320 Kommentare)
am 24.11.2021 16:02

....aber nur in Deutschland, liebe Susi.

In Österreich ist er nur ein normaler Österreich, weil er auch die hiesige Staatsbürgerchaft hat.

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 24.11.2021 20:09

Meint ein Neidinger , der keine Ahnung hat ?

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SePatzian (1.920 Kommentare)
am 24.11.2021 07:58

Wäre es nicht an der Zeit dass dieser arme Mensch einmal in sich geht, wie ein Mann seines Standes agierte und sich wenigstens wieder in Platons Höhle zurückzieht, anstatt fortgesetzt mit für eine Zivilgesellschaft Unzumutbarem auf- und auszufallen?

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 24.11.2021 11:50

Zu spät, was Hänschen nicht lernt,
lernt Hans nimmer mehr!

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max1 (11.582 Kommentare)
am 24.11.2021 11:59

Warum sollte er? Er ist nicht dumm wie so viele unserer und seiner Landsleute.

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soling (7.432 Kommentare)
am 24.11.2021 17:16

... und Politiker !!!

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