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Welfenprinz wehrt sich gegen das Urteil und die erteilten Weisungen

27. März 2021, 00:04 Uhr
Welfenprinz wehrt sich gegen das Urteil und die erteilten Weisungen
Ernst August geht in die Berufung. Bild: ebra

WELS. Der am Dienstag zu einer zehnmonatigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilte Welfenprinz Ernst August von Hannover will das Urteil bekämpfen und gegen die ihm auferlegten Weisungen – wie berichtet, darf er das Jagdschloss in Grünau nicht mehr betreten – vorgehen.

Der 67-Jährige habe Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet, informierte das Landesgericht Wels gestern. Das Urteil ist damit fix nicht rechtskräftig, das Oberlandesgericht muss den Fall übernehmen und das Urteil samt Weisungen überprüfen. Die Staatsanwaltschaft wolle keine Rechtsmittel erheben, hieß es gestern aus der Behörde. Damit gelte für den Prinzen das sogenannte Verschlechterungsverbot, sagt dazu der Linzer Strafrechtsexperte Alois Birklbauer: Der Beschuldigte könne in der zweiten Instanz nur noch die gleiche oder eine niedrigere Strafe bekommen, aber keine höhere. Auch eine Urteilsaufhebung sei möglich.

Wie berichtet, soll sich der 67-Jährige durch Alkohol und Tabletten in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in dieser Verfassung Polizisten und seine Angestellten massiv bedroht haben. Laut Gericht darf Ernst August nun keinen Alkohol trinken und muss den Kontakt zur damals bedrohten Gutsverwalter-Familie meiden.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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hasta (2.848 Kommentare)
am 27.03.2021 13:41

Ich würde mich auch gegen Teile dieses Urteils wehren.

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 27.03.2021 09:40

no na ... ich würde mich auch wehren.

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 27.03.2021 07:50

"will das Urteil bekämpfen"

Das ist der normale Rechtsweg in einem Rechtsstaat.
Mit einem "Kampf" hat das nichts zu tun, viel zu dramatische Bezeichnung.

Es liegt aufgrund einiger Aussagen nahe, dass die Richterin nicht ganz unbefangen und objektiv mit dem Adeligen umgegangen ist, und das Urteil mit dem Hausverbot klingt schon sehr eigenartig.

Das ist ja ähnlich als würde man einem Unternehmer verbieten, sein eigenes Unternehmen zu betreten, damit er gewissen Mitarbeitern nicht begegnet. Als logische Folge kündigt man diese Mitarbeiter und schon ist der Grund für das Betretungsverbot weg. Ob das ein schlaues und haltbares Urteil ist?

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