Gerettete Wanderer wollen Einsatzkräfte verklagen
TANNHEIM. Deutsche Schneeschuhwanderer finden Kosten für "überdimensionierten" Rettungseinsatz zu hoch.
Mit einem kuriosen Fall sieht sich die Bergrettung in Tannheim im Tiroler Außerfern (Bez. Reutte) konfrontiert. Zwei von ihr gerettete deutsche Schneeschuhwanderer weigern sich, die Kosten dafür zu bezahlen. Grund: Die Rettung sei "überdimensioniert" über die Bühne gegangen.
Laut Medienberichten haben die beiden der Bergrettung mit einer Klage gedroht. Sie hatten sich am 3. Februar in dichtem Schneetreiben verirrt und mussten gerettet werden. Dafür wurde ihnen eine Rechnung über 2261 Euro erstellt. Das erschien ihnen aber zu hoch.
Postwendend flatterte der Bergrettung ein Schreiben von einem der Männer, einem Rechtsanwalt, ins Haus. Zwei Bergretter, ausgerüstet mit einer Lampe, hätten für den Einsatz ausgereicht, argumentiert der Deutsche.
Während des Einsatzes hatten sich allerdings drei Trupps mit jeweils fünf Mann auf die Suche nach den beiden gemacht. Die zwei Männer hatten mittags eine Tour von Schattwald auf den 1688 Meter hohen Grasberg Schönkahler unternommen und im Schneetreiben die Orientierung verloren. "Wir erfuhren von den beiden, dass sie völlig erschöpft und durchnässt seien, stark frieren würden und nicht mehr vor noch zurück wüssten", sagt Ortsstellenleiter Reinhold Bilgeri. Zudem sei das Gebiet weitläufig und von Gräben durchzogen und es habe erhebliche Lawinengefahr geherrscht. Auch hätten sich die beiden nicht an die Aufforderung gehalten, am zuletzt georteten Platz zu bleiben.
Ähnlicher Fall in Salzburg
Schließlich erreichten die Bergretter die beiden, statteten sie mit trockener Kleidung aus und brachten sie über den Zugspitzblick zurück nach Schattwald. "Sollte so etwas Schule machen, habe ich große Sorge, dass die Bergretter die Motivation verlieren", ist Bergrettungs-Landesleiter Hermann Spiegl empört. Zum Glück habe in Salzburg das Gericht einen ähnlichen Einspruch gegen die Höhe von Rettungskosten abgelehnt.
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Intelligenz und Hausverstand sind eben zwei total unterschiedliche Begriffe! Intelligenz wird durch Lernen gefördert und verbessert, Hausverstand wird einem durch persönliche Erfahrungen! Den beiden Herren scheint es am zweiten ganz besonders zu fehlen!
Aber langsam kann man alles einklagen (Amerika lässt grüßen!)!? Wäre die Bergrettung nicht ausgerückt zur Hilfe? Was dann? Wäre dann sogar die Republik Österreich verklagt worden? Den beiden "Intelligenzbolzen" ins Stammbuch geschrieben: erst denken, Vorbereitungen treffen wie Routenplanung, ... und dann handeln (sich auf die Tour begeben)! Und im echten Notfall für eine Rettung dankbar sein, denn das hätte auch schlimmer ausgehen können!? Dann hätte es keine Lebendrettung mehr gegeben, vielleicht ein Fund erst nach der Schneeschmelze?
Leider zählt bei vielen der "Mamon" mehr als Leben und Gesundheit! Nach dem Motto, ich habe das Recht ..., Pflichten der Selbstvorsorge sind unverständlich/unnötig!?
Ich würd vorschlagen wir setzten die Beiden bei gleichen Bedingungen in nächsten Winter da oben am Berg aus und die sollen sich selber helfen.
Anstatt dankbar zu sein bei guter Gesundheit das Tal erreicht zu haben, so einen Mist machen. Dann sollen sie daheim bleiben die Pifke, ganz ehrlich
Eins ist klar, als Anstand und Charakter verteilt wurden, hat dieser Anwalt eindeutig gefehlt. Was noch interessant wäre: ist der Herr Anwalt wirklich so schlecht im Geschäft und kann sich die 2.261 Euro (noch dazu geteilt durch zwei Gerettete) nicht leisten oder ist er einfach zu gierig? In ersterem Fall hätte er auch höflich um Zahlungsaufschub ersuchen können. Also liegt der Schluss nahe: der "feine" Herr ist einfach ein Charakterschw...
Wenn diese Schneewanderer die Energie, die sie nun an den Tag legen, zuerst auf die Planung der Tour gelegt hätten, hätten viele "Einheimische" nicht ihre Energie und Freizeit verwenden müssen, um sie wieder gesund ins Tal zu bekommen. Auch eine Versicherung um 30 bis 50 EUR für ein Jahr würde das Problem lösen. Aber die Gier ist ein Hund. Zuerst an dem Mitgliedsbeitrag zum Alpenverein oder an einer Versicherung
sparen und dann, wenn das Schicksal zuschlägt jammern. Wenn man einen Notruf für 2 Personen erhält, muss die Bergrettung genügend Männer mitnehmen, weil sie ja nicht wissen, ob man sie bis ins Tal hinuntertragen muss. Der Herr Rechtsanwalt soll doch einmal einen Sack Zement ein paar Meter schleppen. Dann weiß er was das bedeutet.
Ein Deutscher Jurist, der beim Schneeschuhwandern gerettet werden musste......
Fällt mir wieder ein Witz über Anwälte ein, den ich mal in Amerika gehört habe.
Was ist das, 40 Anwälte angekettet am Meeresgrund? A guater Anfang....
Die Degeneration schreitet voran....