Altenheime: Kritik an "überfallsartiger" Verschärfung bei Besuchen
LINZ. Besucher brauchen negativen Antigen-Test, um Angehörige zu besuchen – Drive-ins des Roten Kreuzes sollen diesen anbieten.
Ein Besucher pro Heimbewohner pro Woche, dazu die Pflicht, dabei eine FFP2-Maske zu tragen und ein negatives Antigen-Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf: Seit Donnerstag, Mitternacht, gelten in den Alten- und Pflegeheimen verschärfte Besuchsvorschriften. "Wieder einmal überfallsartig" seien diese vom Bund eingeführt worden, kritisiert Martin König, Geschäftsführer der Soziales Netzwerk GmbH, die als wichtige Organisationsplattform für die oberösterreichischen Heime dient.
Der Frust der Angehörigen treffe das Pflegepersonal, "das für die verschärften Vorgaben ja nicht verantwortlich ist". Die Mitarbeiter seien Beschimpfungen ausgesetzt, sagt König. Viele ärgere, dass sie für den Besuch der Mutter einen Antigen-Test in der Apotheke oder beim Hausarzt zahlen müssen. Die Heime selbst können die Tests nicht anbieten, sie haben alle Hände voll zu tun, das Personal zwei Mal pro Woche zu testen. Das Problem sei auch, dass gerade in ländlichen Regionen viele Arztpraxen und Apotheken zu Weihnachten wegen Urlaub geschlossen seien, sagt König.
"Viele haben schon angekündigt, dass sie ihre Angehörigen über die Feiertage abholen und nach Hause holen wollen", sagt König. Das sei aber riskant: "Wir wissen ja nicht, wie dort gefeiert wird, und damit steigt das Infektionsrisiko in den Häusern, wenn die Bewohner wieder ins Heim zurückkehren."
Abhelfen sollen zusätzliche Testmöglichkeiten speziell für Altenheimbesucher, die das Land Oberösterreich und das Rote Kreuz an 14 Drive-in-Standorten anbieten. Diese sollen von 22. bis 25. Dezember zur Verfügung stehen. 1500 Tests sollen pro Tag angeboten werden. Doch die tägliche Zahl der Tests sei an die Zahl der Heimbewohner geknüpft. So stünden zum Beispiel in einem Heim mit 120 Bewohnern pro Tag 15 Testplätze für Besucher zur Verfügung. In kleineren Heimen seien es weniger, sagt König.
Was gilt ab 27. Dezember?
Dieses verschärfte Besuchsprozedere hat bereits ein Ablaufdatum: Die Verordnung des Bundes gilt bis einschließlich 26. Dezember. Was ab 27. Dezember gilt? "Wir wissen noch gar nichts", sagt König. (staro)
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Die Leute werden zu unmöglichen Zeiten zu irgendwelchen Tests gezwungen weil sich's die Schwachmaten der Regierung so einbilden.
Jetzt wo man auf dem Weg zur Oma noch schnell einen Test machen möchte um diese zu schützen gibt es viel zu wenige Möglichkeiten.
Ich müsste 40 Kilometer Umweg fahren.
"Habe zweite Welle nicht unterschätzt" sagt Anschober - der Herbst kam so plötzlich und unerwartet, auch Weihnachten erreichte uns ohne Vorwarnung.
Wenn das keine Erklärung für den fahrlässigen Umgang mit Besuchs- und Hygienekonzepten in Altenheimen ist, dann könnte man Fahrlässigkeit, Dilettantismus oder eingeschränktes Denken, weil nur Kurz fristige Umfragewerte relevant sind, ins Feld führen.
Seit April hätte getestet, Besucherräume eingerichtet , taugliche Masken organisiert werden können und vor allem: Menschen instruiert, wie sich sich schützen könnten und sie nicht von oben herab bevormundet und eingesperrt haben